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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. 
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind. 
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Weidinger Versichert wünscht Ihnen eine frohe Weihnachtszeit

Wir bedanken uns auch in diesem Jahr für Ihre Treue und verlosen unter allen Nutzern unserer Formulare auf unserer Internetseite bis zum 24.12. einen Korb mit regionalen Spezialitäten im Wert von 100,- EUR.

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren. Das Gewinnspiel richtet sich gleichermaßen an bestehende Kunden, Neukunden und Interessenten. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars auf unserer Internetseite. Andere Kontaktwege – insbesondere telefonische Anfragen – werden nicht berücksichtigt und berechtigen nicht zur Teilnahme. Die Abbildung wurde KI-generiert und stellt den Gewinn nur symbolisch dar.

3 Gründe, warum die Maklerklausel jeder Betrieb kennen und nutzen sollte

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit


Erfahre, warum die Maklerklausel für Betriebe unverzichtbar ist. Sie schafft Rechtssicherheit, schützt vor formalen Fehlern und stärkt dein Risikomanagement.

Die meisten Unternehmen verlassen sich bei ihrem Versicherungsschutz auf einen Makler – und das aus gutem Grund. Ein Versicherungsmakler kennt die Struktur, die Risiken und die individuellen Anforderungen eines Betriebs weit besser als jeder Versicherer. Er handelt im Interesse seiner Kundinnen und Kunden, vergleicht Angebote, verhandelt Bedingungen und hält Verträge aktuell. Doch so selbstverständlich diese Rolle klingt, so wichtig ist eine juristische Feinheit, die viele Unternehmen nicht kennen – die Maklerklausel.

Sie entscheidet im Ernstfall darüber, ob eine wichtige Information rechtzeitig beim Versicherer angekommen ist oder ob sich der Versicherer auf formale Fehler berufen kann. Und genau das kann über Leistung oder Nichtleistung im Schadenfall entscheiden.


Warum die Maklerklausel kein „nice-to-have“ ist

Viele Betriebe gehen davon aus, dass alles, was sie ihrem Makler mitteilen, automatisch beim Versicherer ankommt – und zwar rechtssicher. Doch ohne eine sauber formulierte Maklerklausel ist genau das nicht gewährleistet. Im schlimmsten Fall behauptet der Versicherer später, er habe von einer Anzeige, einer Frist oder einem Hinweis niemals erfahren.

Das kann dramatische Folgen haben: Leistungsablehnungen, Kürzungen oder sogar die komplette Entziehung des Versicherungsschutzes. Nicht, weil etwas falsch gemacht wurde – sondern weil eine Zuständigkeit nicht eindeutig geregelt war. Die Maklerklausel schafft an genau dieser Stelle Klarheit und Sicherheit.


1. Rechtssicherheit statt Risiko: Warum klare Kommunikation entscheidend ist

Unternehmen kommunizieren täglich mit ihrem Makler. Neue Maschinen, neue Standorte, personelle Veränderungen, höhere Lagerwerte oder besondere Risiken – all das muss dem Versicherer gemeldet werden, um den Schutz aktuell zu halten.

Doch in der Praxis passiert das meiste davon über den Makler. Ohne Maklerklausel ist diese Kommunikation nicht rechtlich verbindlich. Der Versicherer kann behaupten, die Mitteilung sei ihn nie erreicht, selbst wenn der Makler korrekt gearbeitet hat.

Die Maklerklausel legt fest, dass jede Information, die beim Makler eingeht, so behandelt wird, als hätte der Versicherungsnehmer sie direkt dem Versicherer übermittelt. Damit wird der Makler zum rechtlich anerkannten Empfänger von Anzeigen und Erklärungen.

Das bedeutet konkret:

Wenn ein Unternehmen seine Pflichten erfüllt und dem Makler fristgerecht berichtet, kann der Versicherer sich nicht auf formale Lücken zurückziehen. Die Verantwortung liegt nicht mehr allein beim Betrieb, sondern wird transparent und nachvollziehbar verteilt. Das schafft Sicherheit – und verhindert, dass im Schadenfall vermeidbare Streitigkeiten entstehen.


2. Schutz vor formalen Fallen: Warum viele Verträge ohne Maklerklausel unsicher sind

Versicherungsverträge enthalten zahlreiche Fristen und Meldepflichten. Vom Beginn einer Gefahrerhöhung über Fristen im Schadenfall bis hin zur Aktualisierung von Vertragsdaten – überall lauern formale Anforderungen.

Versäumt man diese, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern. Ohne Maklerklausel trägt der Versicherungsnehmer dieses Risiko allein. Denn nur eine direkte und nachweisbare Meldung an den Versicherer zählt.

Die Maklerklausel ändert das grundlegend. Sie verhindert, dass formelle Fehler oder Kommunikationslücken zu einer Gefahr für das Unternehmen werden. Entscheidend ist dann nicht mehr, wann der Versicherer die Meldung verarbeitet hat, sondern wann der Makler die Information erhalten hat.

Das entlastet den Versicherungsnehmer, stärkt die Vertrauensbasis und schafft ein transparentes System, in dem Verantwortung klar geregelt ist. Für Unternehmen bedeutet das: weniger Unsicherheit, weniger Bürokratie, weniger Risiko.


3. Stabile Zusammenarbeit: Der Makler wird zum echten Vertreter deiner Interessen

Ein guter Makler ist weit mehr als ein Vermittler. Er ist ein strategischer Partner, der Risiken erkennt, Verträge gestaltet und im Schadenfall an der Seite des Kunden steht. Genau deshalb sollte er auch rechtlich dazu befähigt sein, für den Versicherungsnehmer zu handeln.

Die Maklerklausel macht diesen Unterschied sichtbar. Sie erklärt den Makler zum empfangsberechtigten Vertreter, der im Namen des Unternehmens verbindliche Kommunikation übernehmen darf. Dadurch wird aus einem Informationsfluss ein definierter Prozess, der rechtssicher funktioniert.

Die Zusammenarbeit wird weniger fehleranfällig und zugleich effizienter. Makler und Unternehmen können sich aufeinander verlassen – ohne Angst vor juristischen Hintertüren. ‌

Diese Form der Partnerschaft stärkt das Risikomanagement eines Betriebs erheblich. Denn ein Vertrag, der klare Zuständigkeiten definiert, ist im Ernstfall ein Vertrag, der schützt – und nicht blockiert.


Die Maklerklausel als Qualitätsmerkmal professioneller Verträge

In vielen Standardverträgen fehlt die Maklerklausel komplett. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck minimalistischer Vertragsgestaltung, bei der Kundenschutz nicht im Mittelpunkt steht.

Individuell verhandelte Verträge hingegen enthalten diese Klausel fast immer – weil sie entscheidend dafür ist, ob ein Unternehmen im Schadenfall wirklich die Unterstützung erhält, die der Vertrag verspricht.

Unternehmen, die sich auf professionelles Risikomanagement verlassen, achten deshalb gezielt auf die Maklerklausel. Sie schafft Transparenz, Sicherheit und Klarheit. Und sie verhindert, dass ein Versicherer sich auf Formalien beruft, um Leistungen zu verweigern.


Was bedeutet das für deinen Betrieb?

Die Maklerklausel ist ein kleines Stück Vertragsrecht – mit enormer Wirkung. Sie schützt vor Kommunikationslücken, verhindert unnötige Streitigkeiten und stärkt die Position des Versicherungsnehmers nachhaltig.

Unternehmen, die ihre Verträge kennen, sichern sich Vorteile im Ernstfall und sorgen dafür, dass ihr Makler wirklich die Rolle erfüllen kann, für die sie ihn beauftragt haben.

Wenn du deinen Versicherungsschutz auf ein professionelles Niveau heben möchtest, beginnt das nicht bei Preisen oder Deckungssummen – sondern bei sauberen Grundlagen im Vertrag. Und die Maklerklausel gehört dazu.

Denn am Ende zählt nicht nur, ob man versichert ist.

Sondern ob man im Ernstfall auch wirklich geschützt ist.

Wenn du bei der Prüfung deiner Verträge Unterstützung möchtest, stehen wir dir gerne zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass dein Schutz so stark ist, wie du es brauchst.

Fazit:

Die Maklerklausel sorgt dafür, dass Informationen, die du an deinen Makler weitergibst, rechtlich so behandelt werden, als wären sie direkt beim Versicherer eingegangen. Sie schützt dich vor Missverständnissen, vor vermeintlich „versäumten“ Pflichten und sorgt für Rechtssicherheit an Stellen, an denen sonst schnell Chaos entstehen kann. Wer seine Versicherungsverträge kennt und die Maklerklausel bewusst nutzt, schafft Klarheit – im Alltag, im Schadenfall und in allen Situationen dazwischen.

Wenn du unsicher bist, ob deine Verträge diese wichtige Klausel enthalten, oder wenn du prüfen möchtest, ob dein Versicherungsschutz aktuell sauber aufgebaut ist:

Melde dich gern bei uns – wir unterstützen dich dabei, deine Verträge rechtssicher und zukunftsfähig aufzustellen.

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