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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

3 Gründe, warum die Maklerklausel jeder Betrieb kennen und nutzen sollte

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit


Erfahre, warum die Maklerklausel für Betriebe unverzichtbar ist. Sie schafft Rechtssicherheit, schützt vor formalen Fehlern und stärkt dein Risikomanagement.

Die meisten Unternehmen verlassen sich bei ihrem Versicherungsschutz auf einen Makler – und das aus gutem Grund. Ein Versicherungsmakler kennt die Struktur, die Risiken und die individuellen Anforderungen eines Betriebs weit besser als jeder Versicherer. Er handelt im Interesse seiner Kundinnen und Kunden, vergleicht Angebote, verhandelt Bedingungen und hält Verträge aktuell. Doch so selbstverständlich diese Rolle klingt, so wichtig ist eine juristische Feinheit, die viele Unternehmen nicht kennen – die Maklerklausel.

Sie entscheidet im Ernstfall darüber, ob eine wichtige Information rechtzeitig beim Versicherer angekommen ist oder ob sich der Versicherer auf formale Fehler berufen kann. Und genau das kann über Leistung oder Nichtleistung im Schadenfall entscheiden.


Warum die Maklerklausel kein „nice-to-have“ ist

Viele Betriebe gehen davon aus, dass alles, was sie ihrem Makler mitteilen, automatisch beim Versicherer ankommt – und zwar rechtssicher. Doch ohne eine sauber formulierte Maklerklausel ist genau das nicht gewährleistet. Im schlimmsten Fall behauptet der Versicherer später, er habe von einer Anzeige, einer Frist oder einem Hinweis niemals erfahren.

Das kann dramatische Folgen haben: Leistungsablehnungen, Kürzungen oder sogar die komplette Entziehung des Versicherungsschutzes. Nicht, weil etwas falsch gemacht wurde – sondern weil eine Zuständigkeit nicht eindeutig geregelt war. Die Maklerklausel schafft an genau dieser Stelle Klarheit und Sicherheit.


1. Rechtssicherheit statt Risiko: Warum klare Kommunikation entscheidend ist

Unternehmen kommunizieren täglich mit ihrem Makler. Neue Maschinen, neue Standorte, personelle Veränderungen, höhere Lagerwerte oder besondere Risiken – all das muss dem Versicherer gemeldet werden, um den Schutz aktuell zu halten.

Doch in der Praxis passiert das meiste davon über den Makler. Ohne Maklerklausel ist diese Kommunikation nicht rechtlich verbindlich. Der Versicherer kann behaupten, die Mitteilung sei ihn nie erreicht, selbst wenn der Makler korrekt gearbeitet hat.

Die Maklerklausel legt fest, dass jede Information, die beim Makler eingeht, so behandelt wird, als hätte der Versicherungsnehmer sie direkt dem Versicherer übermittelt. Damit wird der Makler zum rechtlich anerkannten Empfänger von Anzeigen und Erklärungen.

Das bedeutet konkret:

Wenn ein Unternehmen seine Pflichten erfüllt und dem Makler fristgerecht berichtet, kann der Versicherer sich nicht auf formale Lücken zurückziehen. Die Verantwortung liegt nicht mehr allein beim Betrieb, sondern wird transparent und nachvollziehbar verteilt. Das schafft Sicherheit – und verhindert, dass im Schadenfall vermeidbare Streitigkeiten entstehen.


2. Schutz vor formalen Fallen: Warum viele Verträge ohne Maklerklausel unsicher sind

Versicherungsverträge enthalten zahlreiche Fristen und Meldepflichten. Vom Beginn einer Gefahrerhöhung über Fristen im Schadenfall bis hin zur Aktualisierung von Vertragsdaten – überall lauern formale Anforderungen.

Versäumt man diese, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern. Ohne Maklerklausel trägt der Versicherungsnehmer dieses Risiko allein. Denn nur eine direkte und nachweisbare Meldung an den Versicherer zählt.

Die Maklerklausel ändert das grundlegend. Sie verhindert, dass formelle Fehler oder Kommunikationslücken zu einer Gefahr für das Unternehmen werden. Entscheidend ist dann nicht mehr, wann der Versicherer die Meldung verarbeitet hat, sondern wann der Makler die Information erhalten hat.

Das entlastet den Versicherungsnehmer, stärkt die Vertrauensbasis und schafft ein transparentes System, in dem Verantwortung klar geregelt ist. Für Unternehmen bedeutet das: weniger Unsicherheit, weniger Bürokratie, weniger Risiko.


3. Stabile Zusammenarbeit: Der Makler wird zum echten Vertreter deiner Interessen

Ein guter Makler ist weit mehr als ein Vermittler. Er ist ein strategischer Partner, der Risiken erkennt, Verträge gestaltet und im Schadenfall an der Seite des Kunden steht. Genau deshalb sollte er auch rechtlich dazu befähigt sein, für den Versicherungsnehmer zu handeln.

Die Maklerklausel macht diesen Unterschied sichtbar. Sie erklärt den Makler zum empfangsberechtigten Vertreter, der im Namen des Unternehmens verbindliche Kommunikation übernehmen darf. Dadurch wird aus einem Informationsfluss ein definierter Prozess, der rechtssicher funktioniert.

Die Zusammenarbeit wird weniger fehleranfällig und zugleich effizienter. Makler und Unternehmen können sich aufeinander verlassen – ohne Angst vor juristischen Hintertüren. ‌

Diese Form der Partnerschaft stärkt das Risikomanagement eines Betriebs erheblich. Denn ein Vertrag, der klare Zuständigkeiten definiert, ist im Ernstfall ein Vertrag, der schützt – und nicht blockiert.


Die Maklerklausel als Qualitätsmerkmal professioneller Verträge

In vielen Standardverträgen fehlt die Maklerklausel komplett. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck minimalistischer Vertragsgestaltung, bei der Kundenschutz nicht im Mittelpunkt steht.

Individuell verhandelte Verträge hingegen enthalten diese Klausel fast immer – weil sie entscheidend dafür ist, ob ein Unternehmen im Schadenfall wirklich die Unterstützung erhält, die der Vertrag verspricht.

Unternehmen, die sich auf professionelles Risikomanagement verlassen, achten deshalb gezielt auf die Maklerklausel. Sie schafft Transparenz, Sicherheit und Klarheit. Und sie verhindert, dass ein Versicherer sich auf Formalien beruft, um Leistungen zu verweigern.


Was bedeutet das für deinen Betrieb?

Die Maklerklausel ist ein kleines Stück Vertragsrecht – mit enormer Wirkung. Sie schützt vor Kommunikationslücken, verhindert unnötige Streitigkeiten und stärkt die Position des Versicherungsnehmers nachhaltig.

Unternehmen, die ihre Verträge kennen, sichern sich Vorteile im Ernstfall und sorgen dafür, dass ihr Makler wirklich die Rolle erfüllen kann, für die sie ihn beauftragt haben.

Wenn du deinen Versicherungsschutz auf ein professionelles Niveau heben möchtest, beginnt das nicht bei Preisen oder Deckungssummen – sondern bei sauberen Grundlagen im Vertrag. Und die Maklerklausel gehört dazu.

Denn am Ende zählt nicht nur, ob man versichert ist.

Sondern ob man im Ernstfall auch wirklich geschützt ist.

Wenn du bei der Prüfung deiner Verträge Unterstützung möchtest, stehen wir dir gerne zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass dein Schutz so stark ist, wie du es brauchst.

Fazit:

Die Maklerklausel sorgt dafür, dass Informationen, die du an deinen Makler weitergibst, rechtlich so behandelt werden, als wären sie direkt beim Versicherer eingegangen. Sie schützt dich vor Missverständnissen, vor vermeintlich „versäumten“ Pflichten und sorgt für Rechtssicherheit an Stellen, an denen sonst schnell Chaos entstehen kann. Wer seine Versicherungsverträge kennt und die Maklerklausel bewusst nutzt, schafft Klarheit – im Alltag, im Schadenfall und in allen Situationen dazwischen.

Wenn du unsicher bist, ob deine Verträge diese wichtige Klausel enthalten, oder wenn du prüfen möchtest, ob dein Versicherungsschutz aktuell sauber aufgebaut ist:

Melde dich gern bei uns – wir unterstützen dich dabei, deine Verträge rechtssicher und zukunftsfähig aufzustellen.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”