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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist fĂŒr Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollstĂ€ndigen Verlust des Versicherungsschutzes fĂŒhren kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei PersonenschĂ€den informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. WĂ€hlen Sie in NotfĂ€llen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der AnsprĂŒche.
  • Im Interesse des GeschĂ€digten, sollten dieser die beschĂ€digten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des GeschĂ€digten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist fĂŒr Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollstĂ€ndigen Verlust des Versicherungsschutzes fĂŒhren kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr ĂŒber die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen grĂ¶ĂŸeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • FĂŒllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollstĂ€ndig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschĂ€digten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschĂ€digten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine ReparaturauftrĂ€ge oder Ă€hnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht fĂŒr notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschĂ€digten oder zerstörten Sachen aufgefĂŒhrt sind.
  • Legen Sie fĂŒr die einzelnen GegenstĂ€nde Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie KostenvoranschlĂ€ge ein oder schĂ€tzen Sie die ungefĂ€hre Schadenshöhe zunĂ€chst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist fĂŒr Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollstĂ€ndigen Verlust des Versicherungsschutzes fĂŒhren kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sĂ€mtliche elektrische GerĂ€te auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • FĂŒllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollstĂ€ndig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschĂ€digten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschĂ€digten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine ReparaturauftrĂ€ge oder Ă€hnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht fĂŒr notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschĂ€digten oder zerstörten Sachen aufgefĂŒhrt sind.
  • Legen Sie fĂŒr die einzelnen GegenstĂ€nde Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie KostenvoranschlĂ€ge ein oder schĂ€tzen Sie die ungefĂ€hre Schadenshöhe zunĂ€chst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist fĂŒr Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollstĂ€ndigen Verlust des Versicherungsschutzes fĂŒhren kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei GebĂ€udeschĂ€den: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen RĂ€umen.
  • Bei Kfz-SchĂ€den: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und FolgeschĂ€den auszuschließen.
  • FĂŒllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollstĂ€ndig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschĂ€digten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschĂ€digten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine ReparaturauftrĂ€ge oder Ă€hnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht fĂŒr notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschĂ€digten oder zerstörten Sachen aufgefĂŒhrt sind.
  • Legen Sie fĂŒr die einzelnen GegenstĂ€nde Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie KostenvoranschlĂ€ge ein oder schĂ€tzen Sie die ungefĂ€hre Schadenhöhe zunĂ€chst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist fĂŒr Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollstĂ€ndigen Verlust des Versicherungsschutzes fĂŒhren kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen GerĂ€te, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei SchĂ€den an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und FolgeschĂ€den
    auszuschließen.
  • FĂŒllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollstĂ€ndig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschĂ€digten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschĂ€digten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine ReparaturauftrĂ€ge oder Ă€hnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht fĂŒr notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschĂ€digten oder zerstörten Sachen aufgefĂŒhrt sind.
  • Legen Sie fĂŒr die einzelnen GegenstĂ€nde Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie KostenvoranschlĂ€ge ein oder schĂ€tzen Sie die ungefĂ€hre Schadenhöhe zunĂ€chst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist fĂŒr Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollstĂ€ndigen Verlust des Versicherungsschutzes fĂŒhren kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und FolgeschĂ€den auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzĂŒglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch BeschĂ€digungen an TĂŒren, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschĂ€digten oder zerstörten Sachen aufgefĂŒhrt sind.
  • Legen Sie fĂŒr die einzelnen GegenstĂ€nde Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie KostenvoranschlĂ€ge ein oder schĂ€tzen Sie die ungefĂ€hre Schadenhöhe zunĂ€chst selbst. 
  • FĂŒllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollstĂ€ndig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist fĂŒr Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollstĂ€ndigen Verlust des Versicherungsschutzes fĂŒhren kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei PersonenschĂ€den, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als GeschĂ€digter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation ĂŒber FĂŒhrerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunĂ€chst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und FolgeschĂ€den
    auszuschließen.
  • FĂŒllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollstĂ€ndig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschĂ€digten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschĂ€digten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist fĂŒr Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollstĂ€ndigen Verlust des Versicherungsschutzes fĂŒhren kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie SchĂ€den durch Vandalismus oder Diebstahl unverzĂŒglich der Polizei.
  • Bei WildunfĂ€llen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zustĂ€ndigen Forstamt oder der zustĂ€ndigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und FolgeschĂ€den
    auszuschließen.
  • FĂŒllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollstĂ€ndig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschĂ€digten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschĂ€digten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine ReparaturauftrĂ€ge oder Ă€hnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht fĂŒr notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert verĂ€ußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist fĂŒr Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollstĂ€ndigen Verlust des Versicherungsschutzes fĂŒhren kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzĂŒglich und lassen Sie sich Ă€rztlich behandeln.
  • Auch zunĂ€chst geringfĂŒgig erscheinende UnfĂ€lle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall DauerschĂ€den verbleiben, ist der Anspruch auf InvaliditĂ€tsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten lĂ€ngere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzĂŒglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende HaftpflichtansprĂŒche stellen.

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