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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Urlaub mit dem Wohnmobil 2025 – Freiheit auf Rädern

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit
Wohnmobil

Der Duft von Freiheit liegt in der Luft. Immer mehr Menschen entdecken das Wohnmobil als flexibles Urlaubsdomizil. Heute ein See in Bayern, morgen die Küste in Kroatien – klingt traumhaft.

Doch was, wenn der Traumurlaub ins Wasser fällt, weil das Wohnmobil beschädigt wird oder Diebe zuschlagen? Genau hier zeigt sich: Wer mobil unterwegs ist, braucht nicht nur eine gute Reiseroute, sondern auch den passenden Versicherungsschutz.

Was im Ernstfall passieren kann

Stellen Sie sich vor: Ihr Wohnmobil steht am Strand, während Sie einen Ausflug machen. Zurückgekehrt finden Sie die Seitenscheibe eingeschlagen – Laptop, Kamera und Kleidung sind verschwunden. Oder schlimmer: Ein Unfall auf der Autobahn macht das Fahrzeug unbrauchbar, und der Urlaub endet abrupt.

Solche Szenarien sind keine Seltenheit. Der ADAC verzeichnet jedes Jahr zahlreiche Pannen- und Schadensfälle bei Wohnmobilen, die nicht nur die Reise verderben, sondern auch hohe Kosten verursachen.

Wohnmobil-Boom und steigende Risiken

Die Zahl der Wohnmobile in Deutschland ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren Anfang 2024 rund 900.000 Wohnmobile in Deutschland zugelassen – ein Rekordwert. 

Mehr Fahrzeuge bedeuten aber auch: mehr Unfälle, mehr Einbrüche und mehr Versicherungsfälle. Besonders in beliebten Urlaubsregionen wie Italien, Kroatien oder Spanien sind Diebstähle von Inventar und Fahrzeugteilen keine Ausnahme.

Warum Camper mehr als nur Kfz-Schutz brauchen

Viele Camper glauben, dass ihre Kfz-Versicherung alles abdeckt. Doch das ist ein Trugschluss:

  • Kfz-Haftpflicht ersetzt nur Schäden, die Sie Dritten zufügen.
  • Teilkasko deckt u. a. Diebstahl, Glasbruch oder Elementarschäden ab – aber nicht automatisch das Inventar.
  • Vollkasko springt bei selbstverschuldeten Schäden ein – doch auch hier gibt es Lücken.

Wer zusätzlich mit wertvollem Gepäck, Technik oder Outdoor-Ausrüstung reist, braucht erweiterte Lösungen.

Die wichtigsten Versicherungen im Überblick

Ein sicherer Versicherungsschutz für Wohnmobil-Besitzer setzt sich in der Regel aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Kfz-Haftpflicht: Gesetzlich vorgeschrieben, deckt Fremdschäden.
  • Teilkasko / Vollkasko: Schutz bei Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel oder Unfällen.
  • Campingversicherung: Deckt oft fest verbautes Zubehör und auch bewegliches Inventar (z. B. Möbel, Elektronik).
  • Hausratversicherung: Kann je nach Vertrag auch für mitgenommenes Inventar gelten („Außenversicherung“).
  • Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung: Sichert Zusatzkosten ab, wenn die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann.

Typische Schwachstellen bei der Absicherung

Viele Camper machen ähnliche Fehler:

  • Inventar nicht abgesichert – und im Schadenfall bleibt man auf den Kosten sitzen.
  • Keine Klarheit über den Unterschied zwischen fest verbauten und losen Gegenständen.
  • Policen lückenhaft: z. B. nur Teilkasko abgeschlossen, obwohl Vollkasko sinnvoll wäre.
  • Grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert – riskant, da Versicherer sonst Zahlungen kürzen können

Häufig unterschätzt: Das Inventar

Besonders kritisch: Das mitgeführte Inventar. Während fest verbaute Teile (z. B. Küchenzeile, Markise) über die Kasko versichert sein können, gilt das nicht automatisch für lose Gegenstände.

Die Verbraucherzentrale weist regelmäßig darauf hin, dass Campingversicherungen oder erweiterte Hausratpolicen hier entscheidend sind.

Praxisbeispiel: Schaden auf Reisen

Ein Ehepaar aus Bayern reiste mit dem Wohnmobil nach Italien. Während eines Stadtbesuchs brachen Diebe in das Fahrzeug ein und stahlen Kameraausrüstung, Kleidung und Lebensmittel. Die Teilkasko übernahm zwar den Schaden an der Scheibe, nicht jedoch den Wert der gestohlenen Gegenstände – rund 5.000 €. Da keine Campingversicherung bestand, musste das Paar die Kosten komplett selbst tragen.

Unsere Empfehlung: Ganzheitlicher Versicherungsschutz

Wer mit dem Wohnmobil verreist, sollte seine Policen sorgfältig prüfen:

  • Elementarschäden (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung) einschließen.
  • Inventar absichern – entweder über Campingversicherung oder erweiterte Hausratpolice.
  • Vollkasko statt nur Teilkasko bei hochwertigen Fahrzeugen.
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichern, um Kürzungen zu vermeiden.
  • Nutzung prüfen: Privat oder gewerblich (z. B. Vermietung) – das macht einen großen Unterschied.

Jetzt prüfen statt später ärgern

Wohnmobile sind wertvolle Investitionen. Wer auf Reisen geht, sollte sich nicht auf Glück verlassen, sondern auf eine durchdachte Absicherung setzen. Denn die Unterschiede zwischen den Tarifen sind oft so groß wie die Urlaubsziele selbst.

Fazit: Sicher reisen, frei genießen

Ein Urlaub mit dem Wohnmobil bedeutet Freiheit pur. Doch echte Freiheit gibt es nur mit Sicherheit.

Prüfen Sie deshalb vor der Abfahrt nicht nur Ölstand und Tankfüllung, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.
Wir helfen Ihnen dabei – schnell, unkompliziert und verständlich.

So starten Sie mit einem guten Gefühl in Ihr Abenteuer.

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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”