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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Betriebsbeschreibung in der Betriebshaftpflicht – 3 Praxisfehler, die teuer werden können

  • Christian Weidinger
  • 4 Minuten Lesezeit

Die Betriebsbeschreibung ist das Herzstück jeder Betriebshaftpflicht. Erfahre, warum unvollständige Angaben schnell zum Versicherungsdesaster führen – und wie du dich davor schützt.

Erfahrungen aus der Praxis

Firmen benötigen in der Regel einen umfangreichen Versicherungsschutz – vom Gebäude über Maschinen bis hin zur Haftpflicht. Denn überall dort, wo Menschen, Material oder Aufträge im Spiel sind, lauern auch Risiken.

In unserer täglichen Praxis zeigt sich jedoch: Viele Probleme entstehen nicht durch fehlende Versicherungen, sondern durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Besonders häufig betrifft das die Betriebsbeschreibung – also den Abschnitt in der Police, der genau festhält, was ein Unternehmen eigentlich tut.


Warum die Betriebsbeschreibung so entscheidend ist

Die Betriebsbeschreibung legt fest, welche Tätigkeiten im Versicherungsschutz enthalten sind. Sie bildet damit die Grundlage dafür, ob die Versicherung im Schadensfall zahlt oder nicht.

Klingt banal – hat aber große Wirkung. Denn wenn Tätigkeiten nicht exakt beschrieben sind, können sie als nicht mitversichert gelten. Das bedeutet: kein Versicherungsschutz, auch wenn die Arbeit eigentlich „zum Alltag“ des Betriebs gehört.

Ein Klassiker aus unserer Praxis: Ein metallverarbeitender Betrieb mit rund 50 Mitarbeitenden, der regelmäßig Montagen auf fremden Grundstücken durchführt. In seiner Betriebshaftpflicht stand davon jedoch kein Wort. Die Folge: Kein Versicherungsschutz für Montagetätigkeiten – und das über Jahre hinweg, nur durch Glück ohne Schadenfall.


Das Kachelofenbauer-Urteil – fehlende Beschreibung kann teuer werden

Wie ernst Versicherer und Gerichte das Thema nehmen, zeigt ein bekanntes Beispiel – das sogenannte Kachelofenbauer-Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. I-20 U 221/13).

Der Fall:
Ein Handwerksbetrieb war in seiner Police als „Kachelofen- und Luftheizungsbauer“ beschrieben. Zusätzlich übernahm er Arbeiten an Abgasanlagen – was jedoch nicht in der Betriebsbeschreibung stand. Bei einer dieser Arbeiten kam es zu einem Brand, der erheblichen Schaden verursachte.

Die Versicherung lehnte die Regulierung ab. Und das Gericht gab ihr Recht:
„Die Betriebshaftpflicht muss nur für Tätigkeiten leisten, die in der Police korrekt angegeben sind.“

Das Urteil zeigt deutlich: Selbst scheinbar naheliegende Nebentätigkeiten müssen ausdrücklich mitversichert sein. Andernfalls bleibt man im Schadenfall auf den Kosten sitzen.

Wie solche Fehler entstehen – und wie man sie erkennt

Oft entstehen diese Lücken, weil Ausschließlichkeitsvertreter oder Bankberater im gewerblichen Bereich nicht tief genug in der Materie stecken. Zur ersten Einschätzung wird häufig ein Gewerbespezialist des Versicherers hinzugezogen. Doch sobald der Vertrag läuft, ist dieser meist nicht mehr eingebunden.

Das Ergebnis:
Neue Tätigkeiten werden nicht nachgetragen, der Betrieb entwickelt sich weiter – der Versicherungsschutz bleibt stehen.
Erst Jahre später, wenn ein Schaden auftritt oder der Vertrag überprüft wird, fällt die Lücke auf. Und dann ist es meist zu spät.


Betriebsbeschreibung aktuell halten – so geht’s richtig

Damit das nicht passiert, sollte jede Firma regelmäßig prüfen, ob ihre Betriebsbeschreibung noch zu den tatsächlichen Tätigkeiten passt.
Ein paar einfache, aber wichtige Schritte helfen dabei:

  1. Einmal jährlich prüfen:
    Stimmen die in der Police aufgeführten Tätigkeiten mit den aktuellen Leistungen des Unternehmens überein?
  2. Neue Leistungen sofort melden:
    Neue Maschinen, Montageeinsätze oder zusätzliche Dienstleistungen müssen zeitnah nachgetragen werden.
  3. Auch „Kleinigkeiten“ aufnehmen:
    Schon vermeintlich nebensächliche Arbeiten – etwa Transporte, Reinigungsaufgaben oder Prüfleistungen – können entscheidend sein.
  4. Dokumentieren:
    Änderungen immer schriftlich festhalten und vom Versicherer bestätigen lassen.


Der Extratipp: Rückwirkende Absicherung möglich

Gute Gewerbespezialmakler wissen: Es gibt Klauseln, mit denen sich rückwirkend Fehler in der Betriebsbeschreibung korrigieren lassen.
Damit können auch Tätigkeiten, die bisher nicht aufgeführt waren, nachgemeldet und abgesichert werden – vorausgesetzt, es gab bisher keinen Schaden.
Das ist keine Standardregelung, sondern Verhandlungssache. Ein erfahrener Makler kann hier helfen, die passende Formulierung in den Vertrag aufzunehmen. So lässt sich im Ernstfall sprichwörtlich „die Kuh vom Eis holen“.

Ein Fall aus der Praxis

Ein Beispiel aus unserer Beratung zeigt, wie komplex solche Fälle werden können:
Ein mittelständischer Betrieb hatte nach mehreren Versichererwechseln gleich zwei verschiedene Betriebsbeschreibungen in unterschiedlichen Policen. Teile der Tätigkeiten waren gar nicht mehr nachvollziehbar, andere doppelt erfasst.
Erst nach intensiver Recherche bei mehreren Vorversicherern stellte sich heraus, dass alte SF-Daten und Tätigkeitsbeschreibungen nie vollständig übertragen worden waren.

Das Ergebnis: Wochenlange Klärung – aber am Ende ein korrektes, sauberes Vertragswerk.
Ohne Unterstützung eines Maklers wäre der Betrieb hier wahrscheinlich jahrelang mit Scheinschutz unterwegs gewesen.

Fazit: Die Betriebsbeschreibung ist kein Formalismus

Die Betriebsbeschreibung ist mehr als nur ein Eintrag im Vertrag – sie ist das Fundament des Versicherungsschutzes.
Jede Änderung im Betrieb, jede Erweiterung des Leistungsangebots sollte sich darin widerspiegeln. Nur so kann die Betriebshaftpflicht im Ernstfall leisten.
Ein kleiner Eintrag kann über große Summen entscheiden.

Oder, wie man in der Praxis sagt:
„Was nicht in der Police steht, ist auch nicht versichert.“

Wir beraten Sie gerne – damit Ihre Betriebsbeschreibung kein Risiko bleibt.


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