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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

BGH-Urteil September 2024: Generalklausel zu Obliegenheiten ist gültig

  • Christian Weidinger
  • 4 Minuten Lesezeit
Generalklausel

Ein Meilenstein und ein Weckruf

Ein Meilenstein für die Versicherungsbranche – und ein deutlicher Weckruf für Unternehmer, Vermieter und Immobilienbesitzer gleichermaßen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 25. September 2024 (Az. IV ZR 350/22) entschieden, dass eine sogenannte Generalklausel über Obliegenheiten in Allgemeinen Versicherungsbedingungen wirksam ist.

Damit schafft der BGH Klarheit in einem Punkt, der bislang oft juristisch umstritten war. Viele Versicherungsbedingungen enthalten Formulierungen wie:
„Der Versicherungsnehmer hat gesetzliche, behördliche oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften einzuhalten.“

Bislang galten solche Klauseln als zu allgemein und damit potenziell intransparent im Sinne des § 307 BGB. Doch das oberste Gericht sieht das nun anders: Eine pauschale Verpflichtung zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist rechtens – und für den Versicherten verbindlich.

Die Generalklausel stärkt damit die Position der Versicherer erheblich, weil sie eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Pflichten schafft.

Was bedeutet das BGH-Urteil konkret?

Im Klartext: Wer Sicherheitsvorschriften ignoriert, riskiert seinen Versicherungsschutz.
Versicherer dürfen künftig Leistungen verweigern oder kürzen, wenn klar nachweisbar ist, dass gesetzliche Auflagen oder Wartungspflichten nicht erfüllt wurden. Die Generalklausel greift hier als rechtliche Basis – sie erlaubt es Versicherern, sich auf allgemeine Sicherheits- und Sorgfaltspflichten zu berufen, ohne jede einzelne Vorschrift im Detail zu benennen.

Das Urteil markiert damit eine deutliche Stärkung der Versicherer – aber zugleich auch eine Mahnung an jeden, der Verantwortung trägt.

Denn viele Betriebe und Eigentümer verlassen sich darauf, dass die Versicherung „schon zahlen wird“. Doch künftig wird genauer geprüft, ob alle Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden – und ob der Versicherungsnehmer seiner Obliegenheitspflicht nachgekommen ist.

Der Fall: Pizzaofen ohne Abnahme

Im konkreten Verfahren ging es um einen Brand in einem Wohngebäude.
Ein Pizzaofen war an der Hausfassade installiert worden – allerdings ohne ordnungsgemäße Abnahme durch den Schornsteinfeger. Damit lag ein klarer Verstoß gegen die Landesbauordnung vor.

Als es zum Brand kam, zerstörten die Flammen Teile des Dachstuhls und der Fassade.
Die Versicherung zahlte zunächst rund 100.000 Euro Vorschuss, verweigerte dann jedoch die weitere Regulierung – mit dem Verweis auf die unterlassene Sicherheitsprüfung. Das Gericht gab dem Versicherer Recht.

Das BGH-Urteil verdeutlicht, wie weitreichend eine Generalklausel in der Praxis wirkt: Selbst ein einzelner Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften kann den Versicherungsschutz kosten.

Der BGH stellte klar: Wer gegen behördliche Sicherheitsvorschriften verstößt, verletzt seine vertragliche Obliegenheit – und riskiert den Versicherungsschutz.

Ein Urteil mit Signalwirkung – nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für private Eigentümer und Vermieter.

Was bedeutet das für Unternehmer und Eigentümer?

1. Für Gewerbetreibende

Ein klassisches Beispiel ist die DGUV V3-Prüfung, besser bekannt als E-Check.
Sie schreibt die regelmäßige Überprüfung elektrischer Anlagen und Geräte vor. Unternehmen, die diese Prüfungen nicht dokumentiert oder gar nicht durchführen, setzen sich einem enormen Risiko aus:
Im Schadensfall kann der Versicherer die Zahlung komplett verweigern, weil eine sicherheitsrelevante Pflicht verletzt wurde.

Auch Wartungen von Maschinen, Heizungen, Sprinkleranlagen oder Aufzügen fallen unter diese Verantwortung. Was viele nicht wissen: Selbst kleine Verstöße – etwa fehlende Prüfprotokolle oder verspätete Wartungen – können im Ernstfall ausreichen, um den Versicherungsschutz zu verlieren.

2. Für Vermieter und Immobilieneigentümer

Auch im privaten Bereich gilt: Verantwortung bleibt Verantwortung.
Selbst wenn keine gesetzliche Prüfpflicht besteht, greift die sogenannte Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB).
Das heißt: Eigentümer müssen sicherstellen, dass von ihrem Gebäude keine Gefahren ausgehen – etwa durch defekte Elektrik, nicht gewartete Heizungsanlagen oder fehlende Rauchmelder.

Ein weiterer Punkt: Nach einem Umbau oder einer Nutzungsänderung sollten Versicherungsverträge unbedingt angepasst werden.
Wird dies versäumt, kann die Versicherung im Schadensfall mit Verweis auf geänderte Risiken ebenfalls die Leistung verweigern.
Hier lohnt sich eine regelmäßige Vertragsprüfung durch Fachleute – denn alte Policen enthalten oft Formulierungen, die heutigen Sicherheitsstandards nicht mehr entsprechen.

Unser Rat: Obliegenheiten ernst nehmen

Sorgen Sie für klare Verhältnisse.

Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig und hinterfragen Sie kritisch, welche Pflichten Sie erfüllen müssen.

  • Führen Sie regelmäßige Wartungen und Prüfungen durch – und dokumentieren Sie diese nachvollziehbar.
  • Bewahren Sie Nachweise sowohl digital als auch physisch auf.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet.
  • Lassen Sie Ihre Verträge regelmäßig überprüfen – besonders nach Umbauten, Eigentümerwechseln oder neuen Betriebsabläufen.

Fazit: Verantwortung statt Risiko

Das BGH-Urteil ist ein deutliches Signal:
Versicherungsschutz ist kein Selbstläufer – er setzt voraus, dass Sie Ihre Pflichten ernst nehmen.
Die Generalklausel zu Obliegenheiten ist rechtlich wirksam und wird künftig in vielen Schadenfällen entscheidend sein.

Ein Brand, eine Explosion oder ein Wasserschaden kann jedes Unternehmen treffen. Doch ob der Versicherer zahlt, hängt künftig noch stärker davon ab, wie sorgfältig Sie Ihre Pflichten erfüllen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Versicherungsbedingungen zu verstehen, Risiken zu erkennen und professionell abzusichern – mit einem klaren 360°-Blick und echten Lösungen statt Lücken.

PS: Sie möchten Ihre Versicherungsbedingungen überprüfen lassen oder fragen sich, ob Ihre Sicherheits- und Obliegenheitspflichten klar geregelt sind?
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie praxisnah, individuell und kompetent.

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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”