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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. 
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind. 
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Weidinger Versichert wünscht Ihnen eine frohe Weihnachtszeit

Wir bedanken uns auch in diesem Jahr für Ihre Treue und verlosen unter allen Nutzern unserer Formulare auf unserer Internetseite bis zum 24.12. einen Korb mit regionalen Spezialitäten im Wert von 100,- EUR.

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren. Das Gewinnspiel richtet sich gleichermaßen an bestehende Kunden, Neukunden und Interessenten. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars auf unserer Internetseite. Andere Kontaktwege – insbesondere telefonische Anfragen – werden nicht berücksichtigt und berechtigen nicht zur Teilnahme. Die Abbildung wurde KI-generiert und stellt den Gewinn nur symbolisch dar.

Besserstellungsklausel erklärt: Warum sie beim Versicherungswechsel unverzichtbar ist

  • Christian Weidinger
  • 4 Minuten Lesezeit

Versicherungsschutz von der Stange oder individuell auf mich angepasst – Die Besserstellungsklausel

Ein neuer Versicherer, ein frischer Vertrag, bessere Konditionen – so fühlt es sich beim Wechsel meistens an.
Doch die Realität zeigt: Ein Versicherungswechsel birgt immer das Risiko, dass der alte Vertrag in bestimmten Punkten stärker war – und man es erst merkt, wenn der Schadensfall schon passiert ist.

Genau hier setzt die Besserstellungsklausel an.

Was passiert ohne Besserstellungsklausel?

Stell dir vor:
Du wechselst zu einem neuen Anbieter, weil Beiträge niedriger sind oder Leistungen moderner wirken.
Dann entsteht ein Schaden, der unter deinem alten Vertrag besser abgesichert gewesen wäre.

Ohne spezielle Vereinbarung gilt:

  • Der neue Vertrag entscheidet.
  • Schlechtere Leistungen? Weniger Entschädigung.
  • Trotz jahrelanger guter Absicherung fällst du plötzlich zurück.

Das ist nicht nur ärgerlich – in der Praxis kann das finanziell dramatisch werden.

Die Lösung: Die Besserstellungsklausel

Diese besondere Vertragsklausel sorgt dafür, dass du immer nach den besseren Bedingungen entschädigt wirst – egal ob diese aus deinem alten oder deinem neuen Vertrag stammen.

Konkret bedeutet das:

  • Der Versicherer prüft beide Vertragswerke.
  • Er wählt automatisch die Regelung, die für dich günstiger ist.
  • Du bekommst die höhere oder bessere Leistung – ohne Diskussion.

Das Ergebnis:

  • Keine Leistungsverschlechterung beim Wechsel.
  • Keine Angst vor versteckten Nachteilen.
  • Echte Sicherheit statt Vertrauensvorschuss.

Voraussetzung ist lediglich, dass du den alten Vertrag noch vorlegen kannst.

Wo liegen die Grenzen?

Auch diese Klausel hat klare Rahmenbedingungen, zum Beispiel:

  • Häufig ist die Besserstellung auf einen bestimmten Betrag begrenzt (z. B. bis 500.000 €).
  • Einige Risiken sind ausgeschlossen, wie z. B. Asbest- oder Altlastenschäden.
  • Die Klausel muss aktiv vereinbart werden – sie ist nicht Teil eines Standardvertrags.

Doch trotz dieser Grenzen bleibt sie ein starkes Instrument für optimalen Schutz beim Wechsel.

Warum die Besserstellungsklausel für Unternehmer und Eigentümer so wichtig ist

Gerade im geschäftlichen Umfeld wechseln viele Unternehmen regelmäßig den Versicherer, um Kosten zu optimieren oder Leistungen zu modernisieren.

Doch oft wird vergessen:

  • Alte Verträge enthalten manchmal historische Vorteile, die es heute so nicht mehr gibt.
  • Bestimmte Passagen wurden über Jahre verbessert – und sind im neuen Vertrag plötzlich nicht mehr enthalten.
  • Beim Wechsel entsteht schnell eine ungewollte Deckungslücke.

Die Besserstellungsklausel ist genau das Sicherheitsnetz, das verhindert, dass du in diese Lücke fällst.

Sie ist ein klares Statement:
Versicherungsschutz soll mindestens gleich bleiben – oder besser werden.

Unser Rat: Vertragswechsel niemals ohne Besserstellung prüfen

Eine neue Police ist nicht automatisch besser.
Erst wenn geprüft wurde, ob Leistungslücken entstehen – und wenn eine Besserstellungsklausel vereinbart wurde – ist ein Wechsel wirklich sicher.

Wir unterstützen dich bei:

  • Vertragsanalyse alt vs. neu
  • Identifikation von versteckten Leistungslücken
  • Individuellen Klauselverhandlungen
  • Modernisierung deiner Versicherungsstrategie

Denn gute Absicherung entsteht nicht durch Zufall – sondern durch kluges Risikomanagement.

Fazit: Mitdenken statt hoffen

Die Besserstellungsklausel zeigt, wie wertvoll individueller Versicherungsschutz ist.
Sie schützt dich vor Nachteilen beim Anbieterwechsel und stellt sicher, dass deine Absicherung nicht schlechter, sondern potenziell sogar besser wird.

Wer klug absichert, gibt sich nicht mit dem erstbesten Angebot zufrieden – sondern verhandelt und prüft, bis der Schutz wirklich passt.

Melde dich gern bei uns – wir unterstützen dich dabei, deine Verträge perfekt auf dich und deine Anforderungen anzupassen.

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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”