Versicherungsschutz von der Stange oder individuell auf mich angepasst – Die Besserstellungsklausel
Ein neuer Versicherer, ein frischer Vertrag, bessere Konditionen – so fühlt es sich beim Wechsel meistens an.
Doch die Realität zeigt: Ein Versicherungswechsel birgt immer das Risiko, dass der alte Vertrag in bestimmten Punkten stärker war – und man es erst merkt, wenn der Schadensfall schon passiert ist.
Genau hier setzt die Besserstellungsklausel an.
Was passiert ohne Besserstellungsklausel?
Stell dir vor:
Du wechselst zu einem neuen Anbieter, weil Beiträge niedriger sind oder Leistungen moderner wirken.
Dann entsteht ein Schaden, der unter deinem alten Vertrag besser abgesichert gewesen wäre.
Ohne spezielle Vereinbarung gilt:
- Der neue Vertrag entscheidet.
- Schlechtere Leistungen? Weniger Entschädigung.
- Trotz jahrelanger guter Absicherung fällst du plötzlich zurück.
Das ist nicht nur ärgerlich – in der Praxis kann das finanziell dramatisch werden.
Die Lösung: Die Besserstellungsklausel
Diese besondere Vertragsklausel sorgt dafür, dass du immer nach den besseren Bedingungen entschädigt wirst – egal ob diese aus deinem alten oder deinem neuen Vertrag stammen.
Konkret bedeutet das:
- Der Versicherer prüft beide Vertragswerke.
- Er wählt automatisch die Regelung, die für dich günstiger ist.
- Du bekommst die höhere oder bessere Leistung – ohne Diskussion.
Das Ergebnis:
- Keine Leistungsverschlechterung beim Wechsel.
- Keine Angst vor versteckten Nachteilen.
- Echte Sicherheit statt Vertrauensvorschuss.
Voraussetzung ist lediglich, dass du den alten Vertrag noch vorlegen kannst.
Wo liegen die Grenzen?
Auch diese Klausel hat klare Rahmenbedingungen, zum Beispiel:
- Häufig ist die Besserstellung auf einen bestimmten Betrag begrenzt (z. B. bis 500.000 €).
- Einige Risiken sind ausgeschlossen, wie z. B. Asbest- oder Altlastenschäden.
- Die Klausel muss aktiv vereinbart werden – sie ist nicht Teil eines Standardvertrags.
Doch trotz dieser Grenzen bleibt sie ein starkes Instrument für optimalen Schutz beim Wechsel.
Warum die Besserstellungsklausel für Unternehmer und Eigentümer so wichtig ist
Gerade im geschäftlichen Umfeld wechseln viele Unternehmen regelmäßig den Versicherer, um Kosten zu optimieren oder Leistungen zu modernisieren.
Doch oft wird vergessen:
- Alte Verträge enthalten manchmal historische Vorteile, die es heute so nicht mehr gibt.
- Bestimmte Passagen wurden über Jahre verbessert – und sind im neuen Vertrag plötzlich nicht mehr enthalten.
- Beim Wechsel entsteht schnell eine ungewollte Deckungslücke.
Die Besserstellungsklausel ist genau das Sicherheitsnetz, das verhindert, dass du in diese Lücke fällst.
Sie ist ein klares Statement:
Versicherungsschutz soll mindestens gleich bleiben – oder besser werden.
Unser Rat: Vertragswechsel niemals ohne Besserstellung prüfen
Eine neue Police ist nicht automatisch besser.
Erst wenn geprüft wurde, ob Leistungslücken entstehen – und wenn eine Besserstellungsklausel vereinbart wurde – ist ein Wechsel wirklich sicher.
Wir unterstützen dich bei:
- Vertragsanalyse alt vs. neu
- Identifikation von versteckten Leistungslücken
- Individuellen Klauselverhandlungen
- Modernisierung deiner Versicherungsstrategie
Denn gute Absicherung entsteht nicht durch Zufall – sondern durch kluges Risikomanagement.
Fazit: Mitdenken statt hoffen
Die Besserstellungsklausel zeigt, wie wertvoll individueller Versicherungsschutz ist.
Sie schützt dich vor Nachteilen beim Anbieterwechsel und stellt sicher, dass deine Absicherung nicht schlechter, sondern potenziell sogar besser wird.
Wer klug absichert, gibt sich nicht mit dem erstbesten Angebot zufrieden – sondern verhandelt und prüft, bis der Schutz wirklich passt.
Melde dich gern bei uns – wir unterstützen dich dabei, deine Verträge perfekt auf dich und deine Anforderungen anzupassen.


