Seit über 30 Jahren von Kunden empfohlen! ★★★★★ 4,8 / 5

Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Die wichtigste Absicherung bei grober Fahrlässigkeit

  • Christian Weidinger
  • 4 Minuten Lesezeit

Grobe Fahrlässigkeit kann im Schadenfall teuer werden. Erfahre, wie die richtige Versicherungsklausel Leistungskürzungen begrenzt und dein Unternehmen wirksam schützt.
Fehler passieren. Auch im Unternehmen.

Etwas wird vergessen, eine Frist übersehen oder eine Vorschrift nicht ganz ernst genommen. Im Alltag wirkt das oft harmlos – bis ein Schaden entsteht. Genau in diesem Moment entscheidet sich, ob dein Versicherungsschutz trägt oder ob er plötzlich bröckelt.

Denn viele Versicherungsnehmer erleben im Schadenfall eine böse Überraschung: Der Versicherer erkennt den Schaden grundsätzlich an, kürzt die Leistung aber deutlich mit der Begründung „grobe Fahrlässigkeit“. Was juristisch korrekt sein kann, ist wirtschaftlich oft ein massives Problem. Genau deshalb gehört der Umgang mit grober Fahrlässigkeit zu den wichtigsten Stellschrauben im professionellen Risikomanagement.


Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit überhaupt?

Grobe Fahrlässigkeit liegt nach rechtlicher Definition vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Anders gesagt: Wenn etwas unbeachtet bleibt, was jedem hätte einleuchten müssen. Genau hier liegt das Problem, denn diese Bewertung ist nicht eindeutig, sondern immer eine Frage der Auslegung.

Im Unternehmensalltag kann grobe Fahrlässigkeit viele Gesichter haben. Eine Sicherheitsvorschrift wird nicht eingehalten, eine Gefahrerhöhung nicht gemeldet oder eine vertragliche Obliegenheit schlicht vergessen. Oft passiert das nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus Zeitdruck, Unwissen oder organisatorischen Schwächen. Für den Versicherer spielt das Motiv jedoch häufig keine Rolle – entscheidend ist allein der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.

Warum grobe Fahrlässigkeit so gefährlich ist

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass „Versicherung eben zahlt“. Genau diese Annahme ist riskant. Denn in den meisten Standardverträgen ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Und zwar nicht pauschal, sondern abhängig vom Grad des Verschuldens.

Das kann im Extremfall bedeuten, dass nur ein Bruchteil des Schadens ersetzt wird. Bei größeren Schäden reden wir schnell über fünf- oder sechsstellige Beträge, die plötzlich aus der eigenen Liquidität getragen werden müssen. Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Pflichtverletzungen zusammenkommen oder der Versicherer argumentiert, dass der Schaden ohne das Fehlverhalten gar nicht entstanden wäre.

Warum Standardverträge hier nicht ausreichen

In vielen Policen findet sich zwar ein Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit, aber selten eine echte Begrenzung der Folgen. Die Leistungskürzung bleibt offen formuliert und damit vollständig im Ermessen des Versicherers. Für Unternehmen bedeutet das Unsicherheit – genau in dem Moment, in dem sie Stabilität bräuchten.

Standardverträge sind darauf ausgelegt, Risiken kalkulierbar zu halten. Sie berücksichtigen jedoch kaum die Realität unternehmerischen Handelns, in der Menschen Fehler machen, Prozesse nicht immer perfekt laufen und Entscheidungen unter Druck getroffen werden müssen. Wer sich hier allein auf die Grundbedingungen verlässt, setzt sein Unternehmen unnötig einem hohen finanziellen Risiko aus.


Die entscheidende Klausel zur Absicherung bei grober Fahrlässigkeit

Genau an dieser Stelle kommt eine individuell verhandelte Regelung ins Spiel, die den Unterschied zwischen theoretischem Schutz und echter Sicherheit ausmacht. Eine solche Klausel begrenzt die Kürzungsmöglichkeiten des Versicherers klar und nachvollziehbar.

In der Praxis bedeutet das, dass bei Schäden bis zu einer definierten Höhe – etwa 100.000 Euro – vollständig auf eine Kürzung verzichtet wird. Erst bei darüber hinausgehenden Schäden ist eine Reduzierung der Leistung möglich, diese wird jedoch auf einen festen Prozentsatz begrenzt. So bleibt das finanzielle Risiko kalkulierbar, selbst wenn ein Fehler passiert ist.

Entscheidend ist außerdem, dass eine Kürzung nicht automatisch erfolgt, sondern nur nach Hinweis durch den Makler oder den Versicherungsnehmer. Das verhindert pauschale Abzüge und zwingt den Versicherer zu einer sauberen, nachvollziehbaren Prüfung des Einzelfalls.

Warum diese Regelung echte Fairness schafft

Diese Klausel ist kein Freifahrtschein für Nachlässigkeit. Sie schützt nicht vor vorsätzlichem Handeln und entbindet niemanden von seiner Verantwortung. Was sie jedoch leistet, ist ein fairer Ausgleich zwischen berechtigtem Risikomanagement des Versicherers und der Realität unternehmerischen Handelns.

Sie erkennt an, dass Fehler passieren können, ohne gleich die wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Genau das ist modernes Risikomanagement: Risiken nicht zu verdrängen, sondern sie bewusst zu begrenzen. Unternehmen, die diese Klausel nutzen, sichern nicht nur Sachwerte ab, sondern auch ihre Handlungsfähigkeit im Ernstfall.

Grobe Fahrlässigkeit als Teil des menschlichen Risikos

Ein professioneller Versicherungsvertrag berücksichtigt nicht nur technische Risiken, sondern auch menschliche Faktoren. Prozesse können noch so gut definiert sein – am Ende arbeiten Menschen damit. Und Menschen machen Fehler.

Wer grobe Fahrlässigkeit vollständig ausklammert oder dem Versicherer freie Hand lässt, ignoriert diesen Umstand. Die Folge ist ein Schutz, der nur auf dem Papier existiert. Eine verhandelte Regelung zeigt dagegen, dass Risiko realistisch betrachtet und nicht idealisiert wird.


Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten

Unternehmen sollten ihre bestehenden Verträge gezielt darauf prüfen, wie mit grober Fahrlässigkeit umgegangen wird. Steht dort lediglich ein allgemeiner Hinweis auf mögliche Leistungskürzungen, besteht Handlungsbedarf. Entscheidend ist nicht, ob eine Kürzung theoretisch möglich ist, sondern wie stark sie begrenzt wird.

Gerade bei größeren Betriebsrisiken, komplexen Abläufen oder mehreren Verantwortlichen im Unternehmen ist diese Absicherung unverzichtbar. Sie sorgt dafür, dass ein einzelner Fehler nicht unverhältnismäßige Folgen nach sich zieht.

Fazit:

Grobe Fahrlässigkeit ist kein Randthema, sondern ein reales unternehmerisches Risiko. Entscheidend ist nicht, ob Fehler passieren, sondern wie der Versicherungsvertrag damit umgeht. Wer sich auf Standardbedingungen verlässt, riskiert im Ernstfall empfindliche Leistungskürzungen. Eine sauber verhandelte Regelung schafft Klarheit, Fairness und schützt genau dann, wenn es darauf ankommt.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr bestehender Versicherungsschutz mit dem Thema grobe Fahrlässigkeit umgeht – und ob Ihr Vertrag hier wirklich hält, was er verspricht – unterstützen wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Gemeinsam prüfen wir Ihre Verträge und zeigen auf, wo sinnvoll nachgeschärft werden kann.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
★★★★★

„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”