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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Sturmschaden auf der Baustelle: Wer haftet bei umgestürztem Gerüst – und welche Versicherung zahlt

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit

Ein Sturm, ein falsch montiertes Gerüst und ein beschädigtes Auto des Nachbarn: Genau solche Situationen zeigen, wie schnell ein vermeintlich beherrschbares Baustellenrisiko zur teuren Haftungsfalle werden kann. Ein Praxisfall aus der Oberpfalz macht deutlich, warum das Thema Sturmschaden Baustellenversicherung für Bauunternehmer, Handwerksbetriebe und Generalunternehmer kein Randthema ist.

Im Herbst 2025 fegten Sturmböen mit bis zu 90 km/h über Teile der Region. Auf einer Baustelle bei Cham war ein Gerüst nicht fachgerecht montiert. Der Wind riss es um – direkt auf die Straße. Ein geparktes Auto wurde beschädigt, Teile der Fassade stürzten ein, das Gerüst selbst war zerstört.

Die Gesamtschadenssumme in diesem Fall:

  • 12.000 Euro für das beschädigte Auto
  • 35.000 Euro für Mauerwerk und Baustellenschäden
  • 15.000 Euro für das Gerüst

In Summe also 62.000 Euro Schaden – ausgelöst durch eine Kombination aus Sturm und Montagefehler.

Wer haftet bei einem Sturmschaden auf der Baustelle?

Die wichtigste Erkenntnis vorweg: Für Geschädigte zählt zunächst nicht, welcher Subunternehmer den Fehler gemacht hat – sondern wer die Baustelle verantwortet.

Wer auf einer Baustelle eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, unterliegt einer Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Gefahren müssen so abgesichert werden, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Diese Grundsätze leiten sich aus § 823 BGB ab, der Schadensersatz bei der Verletzung von Schutzpflichten regelt. Im Baubereich bedeutet das ganz praktisch: Wenn ein Gerüst nicht ordnungsgemäß gesichert ist und dadurch ein Auto, ein Nachbargebäude oder sogar Personen geschädigt werden, haftet zunächst der verantwortliche Unternehmer.

Im geschilderten Fall trifft diese Verantwortung den Generalunternehmer, auch wenn ein Subunternehmer das Gerüst fehlerhaft montiert hat. Denn der Auftraggeber bleibt in der Praxis regelmäßig erster Ansprechpartner für Schadenregulierung und Versicherer – vor allem dann, wenn er das Bauvorhaben koordiniert und die Gewerke steuert.

Diese drei Schadensbereiche sind entscheidend

Ein Sturmschaden auf der Baustelle betrifft fast immer mehrere Ebenen gleichzeitig:

1. Schäden an Dritten

Das beschädigte Auto des Nachbarn ist ein klassischer Drittschaden. Genau dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherung da. Sie reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Herabfallende Teile auf einer Baustelle können parkende Fahrzeuge beschädigen und genau dafür greift die Betriebshaftpflicht. 

Im Beispiel: 12.000 Euro für den Pkw-Schaden.

2. Schäden an der Baustelle selbst

Schäden an Mauerwerk, Rohbau, Material oder am Gerüst selbst sind nicht automatisch ein Fall für die Haftpflicht. Hier kommt die Bauleistungsversicherung ins Spiel. Sie schützt das Bauvorhaben gegen unvorhergesehene Sachschäden während der Bauzeit – darunter je nach Vertragsgestaltung auch Sturm, höhere Gewalt, Fahrlässigkeit oder Material- und Konstruktionsfehler. 

Im Beispiel: 35.000 Euro für Fassade und Baustelle plus 15.000 Euro für das Gerüst.

3. Regress gegen den Subunternehmer

Ja, ein Regress gegen den verursachenden Subunternehmer ist grundsätzlich möglich. Aber wichtig ist: Das entlastet den Generalunternehmer nicht im ersten Schritt. Die Schadenregulierung läuft zunächst über dessen Absicherung bzw. Verantwortungsbereich. Erst danach wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Rückgriff möglich ist.

Genau deshalb ist ein sauberer Versicherungsaufbau so wichtig: Er verschafft dir im Ernstfall sofortige Handlungsfähigkeit – statt erst langwierige Schuldfragen klären zu müssen.

Warum Sturmschäden auf Baustellen so häufig unterschätzt werden

Viele Unternehmer sehen Sturm als „höhere Gewalt“ und glauben, damit automatisch aus der Verantwortung zu sein. Das ist gefährlich. Denn wenn ein Sturm auf unzureichende Sicherung trifft, wird aus einem Naturereignis schnell ein haftungsrelevanter Organisationsfehler.

Typische Ursachen sind:

  • nicht fachgerecht montierte Gerüste
  • ungesicherte Baumaterialien
  • fehlende Absperrungen oder Warnhinweise
  • unzureichende Baustellensicherung trotz Unwetterwarnung

Die Verkehrssicherungspflicht endet eben nicht beim Aufstellen des Gerüsts. Sie umfasst auch die laufende Kontrolle und Anpassung an reale Risiken auf der Baustelle.

Welche Versicherungen Bauunternehmer wirklich brauchen

Für Bauunternehmer, Generalunternehmer und Handwerksbetriebe sind zwei Policen unverzichtbar:

  • Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden bei Dritten
  • Bauleistungsversicherung für Schäden am Bauvorhaben selbst während der Bauzeit

Wichtig: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht sollte zur Projektgröße passen. Gerade bei größeren Baustellen können Sachschäden schnell sechsstellige Summen erreichen – insbesondere wenn Nachbargebäude, Fahrzeuge oder öffentliche Bereiche betroffen sind.

Fazit: Bei Sturmschäden bleibt der Generalunternehmer in der Pflicht

Der Fall aus Cham zeigt klar: Ein Sturmschaden auf der Baustelle ist selten nur ein Wetterproblem. Meist treffen Wind, Montagefehler und fehlende Sicherung aufeinander – mit teuren Folgen. Wer als Generalunternehmer Projekte verantwortet, trägt auch die Verantwortung, wenn ein Subunternehmer gepatzt hat.

Darum gilt: Nur mit einer starken Betriebshaftpflicht und einer leistungsfähigen Bauleistungsversicherung bleibt dein Betrieb bei Sturmschäden handlungsfähig.

Du bist dir unsicher, ob deine Betriebshaftpflicht und Bauleistungsversicherung bei einem Sturmschaden auf der Baustelle wirklich lückenlos greifen – auch wenn ein Subunternehmer den Fehler verursacht hat? Wir prüfen deinen Versicherungsschutz auf Herz und Nieren und zeigen dir, wo bei Gerüsten, Baustellensicherung und Regress gefährliche Deckungslücken lauern. So kannst du sicherstellen, dass dein Betrieb im Ernstfall nicht in der Haftungsfalle landet, sondern finanziell und organisatorisch handlungsfähig bleibt.

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