Seit über 30 Jahren von Kunden empfohlen! ★★★★★ 4,8 / 5

Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Elementarversicherung: Schutz vor Wetterextremen für Landwirte und Unternehmen

  • Christian Weidinger
  • 6 Minuten Lesezeit

Wetterextreme sind längst keine Ausnahmeerscheinung mehr. Starkregen, Hochwasser, Hagel und Stürme treten häufiger und intensiver auf. Insbesondere Starkregenereignisse nehmen in vielen Regionen Deutschlands zu. Für Landwirte, Handwerksbetriebe und Unternehmen in der Oberpfalz und Oberfranken bedeutet das: Das Risiko für hohe Sachschäden steigt kontinuierlich.

Wer dann keine passende Elementarversicherung abgeschlossen hat, muss die finanziellen Folgen häufig selbst tragen. Ein aktueller Praxisfall aus dem Landkreis Cham zeigt, wie schnell ein Schaden entsteht – und wie wichtig ein passender Versicherungsschutz sein kann.

Praxisfall: Hagelschaden auf Maisfeldern im Landkreis Cham

Ein Landwirt aus dem Landkreis Cham bewirtschaftet rund 15 Hektar Maisanbaufläche. Im Sommer 2025 zieht ein schweres Hagelunwetter über die Region. Innerhalb weniger Minuten werden große Teile der Pflanzen beschädigt.

Die Schadensbilanz:

  • Feld 1: rund 12 % der Fläche betroffen
  • Feld 2: rund 18 % der Fläche betroffen
  • Zerstörte Blätter und Kolben
  • Erhebliche Ertragseinbußen auf den beschädigten Flächen

Da der Betrieb über eine entsprechende Hagelversicherung als Bestandteil seiner Elementarabsicherung verfügte, wurde der Schaden unmittelbar gemeldet.

Schnelle Schadensregulierung sichert Liquidität

Bereits zwei Tage nach der Meldung begutachtete ein Sachverständiger die betroffenen Flächen. Nach der Bewertung wurden insgesamt 7,6 Hektar Mais als entschädigungsrelevant eingestuft.

Die Regulierung im Überblick:

  • Entschädigungssumme: ca. 2.000 Euro
  • Selbstbehalt: 200 Euro
  • Auszahlung: 1.800 Euro

Besonders bemerkenswert: Zwischen Schadenmeldung und Auszahlung lagen lediglich fünf Tage.

Gerade in der Landwirtschaft ist eine schnelle Regulierung entscheidend. Laufende Kosten für Maschinen, Saatgut, Pachtflächen und Personal bleiben bestehen – unabhängig davon, ob die Ernte wie geplant eingebracht werden kann.

Was deckt eine Elementarversicherung ab?

Viele Unternehmer verbinden den Begriff Elementarversicherung ausschließlich mit Hochwasser. Tatsächlich umfasst der Schutz deutlich mehr.

Je nach Vertrag können unter anderem folgende Naturgefahren abgesichert werden:

  • Überschwemmung
  • Starkregen
  • Rückstau
  • Hochwasser
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Hagel
  • Sturm

Für landwirtschaftliche Betriebe kommen häufig spezielle Ernte- und Hagelversicherungen hinzu, die auf die besonderen Risiken der Landwirtschaft zugeschnitten sind.

Nicht nur Landwirte sind betroffen

Auch Gewerbebetriebe, Handwerksunternehmen und Industrieunternehmen sind zunehmend von Wetterextremen betroffen.

Ein Starkregenereignis kann beispielsweise:

  • Lagerhallen überfluten
  • Werkstätten beschädigen
  • Maschinen außer Betrieb setzen
  • Baumaterial zerstören
  • Baustellen wochenlang lahmlegen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) weist regelmäßig darauf hin, dass Starkregen inzwischen auch Regionen betrifft, die bislang nicht als klassische Hochwassergebiete galten.

Gerade deshalb verlassen sich viele Unternehmen nicht mehr allein auf ihre Gebäudeversicherung, sondern ergänzen den Schutz durch eine leistungsstarke Elementarversicherung.

Schnell-Check: Ist Ihr Standort gefährdet?

Mit diesen fünf Fragen erhalten Sie einen ersten Eindruck Ihres persönlichen Risikos:

1. Liegt Ihr Betrieb in einer Hochwasser- oder Überschwemmungszone?

Bereits kleinere Gewässer können bei Starkregen erhebliche Schäden verursachen.

2. Werden Entwässerungssysteme regelmäßig gewartet?

Verstopfte Kanäle oder Abläufe erhöhen das Risiko von Rückstauschäden erheblich.

3. Befindet sich Ihr Grundstück in einer Senke?

Wasser sammelt sich häufig an den tiefsten Punkten eines Geländes.

4. Gibt es funktionierende Rückhalteflächen in Ihrer Umgebung?

Fehlende Rückhaltebecken können die Auswirkungen von Starkregen deutlich verstärken.

5. Haben Sie bereits eine aktuelle Elementarversicherung?

Viele Unternehmen stellen erst im Schadenfall fest, dass bestimmte Risiken nicht versichert sind.

Wer mehrere Fragen nicht eindeutig mit „Ja“ beantworten kann, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen lassen.

Drei praktische Maßnahmen zur Schadensprävention

Versicherungsschutz ersetzt keine Vorsorge. Mit einigen Maßnahmen lassen sich Schäden häufig deutlich reduzieren.

Regenrückhaltung verbessern

Rückhaltebecken, Mulden oder Versickerungsflächen helfen dabei, große Wassermengen kontrolliert abzuleiten.

Gebäude und Grundstück regelmäßig kontrollieren

Entwässerungsrinnen, Schächte und Kanäle sollten regelmäßig gereinigt und gewartet werden.

Mobile Pumpen und Notfallausrüstung bereithalten

Insbesondere für Betriebe mit Kellern, Werkstätten oder Lagerflächen kann eine mobile Pumpe im Ernstfall hohe Schäden verhindern.

Weitere Informationen zu Naturgefahren und Vorsorgemaßnahmen bietet auch das Hochwasserportal der Länder.

Wie schnell zahlt eine Elementarversicherung?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Schadenumfang ab. Grundsätzlich gilt:

  • Schaden möglichst innerhalb von 24 bis 48 Stunden melden
  • Fotos und Videos anfertigen
  • Schäden dokumentieren
  • Reparaturen nur nach Rücksprache durchführen

Bei kleineren Schäden erfolgt die Regulierung oft innerhalb weniger Wochen. Bei komplexen Großschäden kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern.

Der Praxisfall aus Cham zeigt jedoch, dass eine schnelle und unkomplizierte Regulierung durchaus möglich ist, wenn Schadenmeldung und Dokumentation vollständig vorliegen.

Fazit: Eine Elementarversicherung wird immer wichtiger

Die vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass Wetterextreme jeden treffen können. Ob Landwirtschaft, Handwerk oder Gewerbe – Starkregen, Hagel und Überschwemmungen verursachen regelmäßig Schäden in fünf- oder sogar sechsstelliger Höhe.

Eine passende Elementarversicherung schützt nicht nur Gebäude und Flächen, sondern sichert vor allem die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit Ihres Betriebs. Der Praxisfall aus Cham verdeutlicht, wie schnell ein Schaden entstehen kann – und wie wertvoll ein funktionierender Versicherungsschutz im Ernstfall ist.

Sie sind sich unsicher, ob Ihre Elementarversicherung bei Starkregen, Hochwasser, Hagel oder Überschwemmung wirklich ausreichend greift? Wir prüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf Herz und Nieren, analysieren mögliche Deckungslücken und zeigen Ihnen, wie Sie Gebäude, Maschinen, Lagerbestände und landwirtschaftliche Flächen optimal absichern. So können Sie sicherstellen, dass Wetterextreme nicht zur finanziellen Belastung für Ihren Betrieb werden.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
★★★★★

„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”