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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Sachversicherungen in der Landwirtschaft: Gebäude, Maschinen & Co. richtig absichern

  • Christian Weidinger
  • 7 Minuten Lesezeit

Ihr Traktor kostet mehr als ein Einfamilienhaus. Ist er auch so gut versichert?

Moderne landwirtschaftliche Betriebe investieren jedes Jahr hohe Summen in Gebäude, Maschinen und Technik. Gleichzeitig verändern sich Betriebe stetig: Neue Hallen entstehen, Photovoltaikanlagen werden installiert oder moderne GPS-gesteuerte Maschinen angeschafft. Doch genau hier entstehen häufig Versicherungslücken.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Sachversicherungen in der Landwirtschaft wirklich wichtig sind, welche Risiken oft unterschätzt werden und wie Sie Ihren Betrieb zuverlässig absichern.

Warum Sachversicherungen in der Landwirtschaft so wichtig sind

Ein Brand im Stall, ein Blitzschlag in der Maschinenhalle oder ein Defekt an der Melktechnik – Schäden entstehen oft innerhalb weniger Minuten, können aber Kosten im sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich verursachen.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählen Unterversicherung und nicht angepasste Versicherungssummen zu den häufigsten Problemen bei gewerblichen Sachversicherungen.

Gerade in der Landwirtschaft kommen besondere Risiken hinzu:

  • hohe Sachwerte
  • moderne und teure Technik
  • saisonal schwankende Lagerbestände
  • Gebäude mit besonderem Brandrisiko
  • Photovoltaik- und Biogasanlagen

Ein regelmäßiger Versicherungscheck ist deshalb keine Formalität, sondern Teil eines professionellen Risikomanagements.

Gebäudeversicherung: Mehr als nur vier Wände

Ställe, Maschinenhallen, Scheunen oder Lagergebäude unterscheiden sich deutlich von Wohnhäusern. Heu, Stroh, Maschinen und elektrische Anlagen erhöhen das Schadenpotenzial erheblich.

Eine landwirtschaftliche Gebäudeversicherung schützt unter anderem vor Schäden durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • je nach Tarif auch Elementargefahren

Besonders wichtig ist dabei die richtige Versicherungssumme.

Unterversicherung – ein unterschätztes Risiko

Viele Betriebe wurden in den vergangenen Jahren erweitert oder modernisiert.

Neue Hallen, Umbauten oder steigende Baupreise führen dazu, dass der tatsächliche Gebäudewert deutlich höher liegt als die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme.

Im Schadenfall kann das teuer werden:

Ist ein Gebäude beispielsweise nur zu 70 Prozent seines tatsächlichen Wertes versichert, ersetzt der Versicherer häufig auch nur 70 Prozent des entstandenen Schadens.

Unser Tipp:

Lassen Sie Ihre Gebäude mindestens alle drei Jahre neu bewerten und prüfen Sie, ob ein gleitender Neuwert vereinbart wurde.

Maschinenversicherung: Wann reicht die Kfz-Versicherung?

Landwirtschaftliche Maschinen gehören zu den größten Investitionen eines Betriebs.

Doch nicht jede Maschine ist automatisch umfassend abgesichert.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:

  • selbstfahrenden Maschinen (z. B. Traktoren oder Mähdreschern)
  • gezogenen oder stationären Maschinen

Während Traktoren über die Kfz-Versicherung abgesichert werden, benötigen viele Arbeitsgeräte eine eigenständige Maschinenversicherung.

Diese schützt beispielsweise bei:

  • Bedienungsfehlern
  • Kurzschluss
  • Überspannung
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Materialfehlern

Gerade moderne GPS-Lenksysteme, Melkroboter oder elektronische Steuerungen verursachen im Schadenfall häufig sehr hohe Reparaturkosten.

Inhaltsversicherung schützt Betriebseinrichtung und Vorräte

Nicht nur Gebäude und Maschinen besitzen einen hohen Wert.

Auch Betriebseinrichtung, Werkzeuge, Futtermittel, Saatgut oder eingelagertes Getreide stellen erhebliche Vermögenswerte dar.

Die Inhaltsversicherung deckt Schäden an diesen beweglichen Sachen beispielsweise durch:

  • Feuer
  • Sturm
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl

Besonders nach der Ernte steigen die Lagerbestände oftmals erheblich an.

Wer seine Versicherungssumme nicht regelmäßig anpasst, riskiert auch hier eine Unterversicherung.

Betriebsunterbrechung: Die oft vergessene Existenzsicherung

Ein Brand zerstört die Maschinenhalle.

Die Gebäudeversicherung übernimmt den Wiederaufbau.

Doch wer bezahlt:

  • Löhne?
  • Pacht?
  • laufende Kredite?
  • entgangene Gewinne?

Genau hier greift die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Sie ersetzt fortlaufende Kosten sowie entgangene Erträge während der Wiederherstellung des Betriebs.

Gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben kann ein längerer Produktionsausfall schnell existenzbedrohende Folgen haben.

Photovoltaik und Biogasanlagen benötigen eigenen Versicherungsschutz

Immer mehr Höfe erzeugen heute selbst Strom.

Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen stellen dabei Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich dar.

Wichtig zu wissen:

Nicht jede Gebäudeversicherung schließt diese Anlagen automatisch mit ein.

Eine spezielle Versicherung kann unter anderem absichern gegen:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Überspannung
  • Kurzschluss
  • Diebstahl
  • Ertragsausfälle

Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt, Photovoltaikanlagen hinsichtlich Versicherungsschutz und Haftung regelmäßig überprüfen zu lassen.

Typische Versicherungslücken in landwirtschaftlichen Betrieben

In unserer Beratung begegnen uns immer wieder dieselben Schwachstellen.

Dazu gehören:

  • veraltete Versicherungssummen
  • neu angeschaffte Maschinen ohne Meldung an den Versicherer
  • fehlende Absicherung von Photovoltaik- oder Biogasanlagen
  • keine Betriebsunterbrechungsversicherung
  • nicht versicherte Spezialgeräte oder elektronische Steuerungen

Viele dieser Lücken entstehen schleichend – nicht bewusst.

Gerade deshalb lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung.

Checkliste: Ist Ihr Betrieb richtig abgesichert?

Prüfen Sie folgende Punkte:

Entspricht die Gebäudeversicherung dem heutigen Neubauwert?

Sind alle Maschinen einschließlich neuer Anbaugeräte versichert?

Wurden Photovoltaik- oder Biogasanlagen berücksichtigt?

Ist eine Betriebsunterbrechung abgesichert?

Stimmen die Versicherungssummen für Lagerbestände und Betriebseinrichtung?

Wenn Sie eine dieser Fragen nicht eindeutig mit „Ja“ beantworten können, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen lassen.

Weitere Informationen zu landwirtschaftlichen Risiken und Präventionsmaßnahmen stellt außerdem die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bereit. Auch das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) bietet zahlreiche Informationen rund um moderne landwirtschaftliche Betriebe.

Fazit: Sachversicherungen schützen die Existenz Ihres Betriebs

Gebäude, Maschinen und technische Anlagen sind heute das Rückgrat jedes landwirtschaftlichen Betriebs. Gleichzeitig verändern sich Höfe ständig – und mit ihnen die Risiken.

Wer seine Sachversicherungen regelmäßig überprüft und an neue Gegebenheiten anpasst, verhindert teure Deckungslücken und sorgt dafür, dass der Betrieb auch nach einem größeren Schaden wirtschaftlich handlungsfähig bleibt.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen. Gemeinsam analysieren wir bestehende Verträge, identifizieren mögliche Risiken und entwickeln ein Absicherungskonzept, das zu Ihrem Betrieb passt – transparent, individuell und zukunftssicher.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”