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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Warum 80% der Verträge schlechtere Bedingungen enthalten

  • Christian Weidinger
  • 4 Minuten Lesezeit

Erfahre, warum viele Verträge von den Verbandsbedingungen abweichen, welche Risiken daraus entstehen und wie eine gezielte Klausel dafür sorgt, dass du im Schadenfall trotzdem nach GDV-Standards abgesichert bist.

Warum Verbandsbedingungen eigentlich Sicherheit geben sollen

Versicherungen sollen verlässlich, fair und klar geregelt sein. Genau dafür gibt es offizielle Empfehlungen wie die GDV-Verbandsbedingungen. Sie gelten als Orientierung dafür, wie ein ausgewogener und marktüblicher Versicherungsvertrag aussehen sollte. Viele Unternehmen verlassen sich darauf, dass ihr Vertrag auf diesen Grundlagen basiert. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Die meisten Policen weichen an entscheidenden Stellen vom GDV-Standard ab – und zwar häufig zu Lasten des Versicherungsnehmers.

Wenn Abweichungen erst im Schadenfall sichtbar werden

Solange kein Schaden eintritt, liegt ein Versicherungsvertrag meist still in der Schublade. Erst wenn etwas passiert, zeigt sich, ob die Formulierungen wirklich das halten, was sie bei Abschluss versprochen haben. Genau in diesem Moment stellen viele Unternehmen fest, dass ihr Vertrag im Vergleich zu den GDV-Empfehlungen deutlich schlechtere Regelungen enthält. Es können engere Fristen gelten, Ausschlüsse weiter gefasst sein oder Voraussetzungen für die Leistung komplizierter formuliert sein, als es der Standard vorsieht. Was beim Abschluss unscheinbar wirkt, kann im Schadenfall eine entscheidende Rolle spielen – und unter Umständen teuer werden.


Die Bedeutung der Klausel zu Abweichungen von den Verbandsbedingungen

In dieser Situation zeigt sich, wie wichtig eine bestimmte, oft übersehene Klausel ist: die Vereinbarung zu Abweichungen von den Verbandsbedingungen. Sie bildet eine Art Absicherung gegen unfaire oder ungünstige Formulierungen im Vertrag. Mit ihr hat ein Unternehmen das Recht, im Schadenfall die Anwendung der besseren GDV-Bedingung zu verlangen, sobald eine schlechtere eigene Vertragsklausel zum Tragen kommt. Damit entsteht eine faire Ausgangslage. Selbst wenn der Versicherer im Vertrag strengere oder weniger vorteilhafte Regelungen verankert hat, kann man auf die marktübliche, neutral empfohlene Formulierung zurückgreifen.


Warum diese Absicherung kein Selbstläufer ist

Auch wenn diese Klausel nach gesundem Menschenverstand selbstverständlich wirken sollte, findet sie sich in vielen Verträgen nicht. Sie ist kein automatischer Bestandteil und muss aktiv vereinbart werden. Wer sie nicht kennt, kann beim Vertragsabschluss auch nicht darauf bestehen. Dadurch entsteht ein strukturelles Risiko: Der Versicherer bleibt im Zweifel bei den eigenen, individuell gestalteten Bedingungen, die oft schlechter sind als der GDV-Standard. Ohne die Abweichungsklausel hat das Unternehmen keine Möglichkeit, die Anwendung der besseren Bedingungen einzufordern.


Wie es zu schlechteren Bedingungen kommt

Die Gründe für verschlechterte Vertragsklauseln sind vielfältig. Viele Versicherer entwickeln eigene Bedingungswerke, die bewusst von den GDV-Modellen abweichen sollen – oft aus Gründen der Differenzierung oder Kostenoptimierung. Hinzu kommt, dass Versicherungsverträge häufig über Jahre verlängert werden, ohne dass sie vollständig überarbeitet oder an neue Standards angepasst werden. Dadurch bleiben veraltete oder weniger vorteilhafte Klauseln bestehen. Zusätzlich führt jede individuelle Anpassung oder Ergänzung dazu, dass der Vertrag sich automatisch vom Standard entfernt. Je älter und komplexer ein Vertrag ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er Schwachstellen enthält.


Warum diese Klausel im Risiko- und Schadenmanagement so wertvoll ist

Die Abweichungsklausel ist in gewisser Weise ein Sicherheitsgurt. Man nutzt ihn nicht jeden Tag, aber wenn es brenzlig wird, entscheidet er über die Konsequenzen. Im Versicherungsrecht bedeutet das: Tritt ein Schaden ein und der Versicherer verweist auf eine schlechtere Klausel im Vertrag, kann der Versicherungsnehmer mit Verweis auf die GDV-Bedingungen eine Auslegung zu seinen Gunsten verlangen. Das schafft Transparenz, Gerechtigkeit und verhindert, dass man durch intransparente oder nachteilige Formulierungen benachteiligt wird.

Ohne diese Klausel kann eine vermeintlich kleine Formulierungsabweichung dazu führen, dass ein Schaden nicht oder nur eingeschränkt reguliert wird. Mit ihr entsteht hingegen ein verbindlicher Bezugspunkt, der für beide Seiten klar definiert, was als fair geltende Standardregelung anzuwenden ist.


Vertragsanalyse als Teil modernen Risikomanagements

Viele Unternehmen verstehen Versicherung bislang als reines Produkt – man schließt eine Police ab, zahlt Beiträge und hofft, dass im Ernstfall alles funktioniert. Doch echte Sicherheit entsteht erst durch regelmäßige Prüfung und aktives Risikomanagement. Die Frage lautet nicht mehr nur, ob ein Risiko versichert ist, sondern ob es zu Bedingungen abgesichert ist, die marktüblich, rechtlich fair und angemessen formuliert sind. Die Klausel zu den Abweichungen von den Verbandsbedingungen ist in diesem Zusammenhang ein strategisches Element. Sie sorgt dafür, dass das Unternehmen nicht schlechter gestellt wird als es der Standard vorsieht.


Warum der Blick in bestehende Verträge so wichtig ist

Gerade weil so viele Verträge ohne diese Klausel auskommen, lohnt ein genauer Blick in die eigenen Policen. Unternehmen, die diese Absicherung nicht vereinbart haben, sollten prüfen, ob sich Verhandlungsmöglichkeiten ergeben oder ob eine Anpassung beim nächsten Vertragswechsel sinnvoll ist. Je früher Schwachstellen identifiziert werden, desto besser lässt sich im Ernstfall reagieren. Ohne Vorbereitung bleibt dagegen nur die Erkenntnis, dass man einen Nachteil erst dann bemerkt, wenn es zu spät ist.


Fazit:

Die Klausel zu Abweichungen von den Verbandsbedingungen ist mehr als ein Detail. Sie ist ein Instrument, das darüber entscheidet, wie fair ein Versicherungsvertrag im Ernstfall interpretiert wird. Sie schützt vor schlechteren individuellen Klauseln, gleicht vertragliche Schwächen aus und ermöglicht eine Regulierung nach ausgereiften, neutralen Empfehlungen. Unternehmen, die ihre Verträge kennen, vermeiden teure Überraschungen und setzen auf Transparenz statt auf Glück. Wer seine Verträge regelmäßig prüft und diese Klausel bewusst vereinbart, sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz nicht von zufälligen Formulierungen abhängt, sondern von klaren, starken und fairen Standards.
Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen oder Ihre Verträge einmal sauber durchleuchten lassen möchten, melden Sie sich gerne bei uns.

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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”