Praxisfall
Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen wiegen sich in Sicherheit. Über ihren Versicherungsvermittler haben sie eine sogenannte Allgefahrendeckung (All-Risk-Deckung) abgeschlossen. Die Überschrift im Versicherungsschein klingt beruhigend. Die Suggestion: Alles, was passieren kann, ist abgesichert.
Doch genau hier beginnt das Problem.
Denn die Praxis zeigt ein anderes Bild. Ein Beispiel aus dem Alltag:
Ein Kunde stellt fest, dass seine Photovoltaikanlage nicht mehr die gewohnte Leistung bringt. Der Elektriker wird gerufen und diagnostiziert schnell: Der Wechselrichter ist defekt. Ohne weitere Ursachenanalyse wird das Gerät ersetzt. Die Rechnung geht an die Versicherung – schließlich ist „alles versichert“.
Die Antwort des Versicherers:
„Kein versicherter Schaden.“
Für viele Betreiber ist das unverständlich. Doch juristisch ist diese Reaktion häufig korrekt.
Was ist bei einer Allgefahrendeckung wirklich versichert?
Eine Allgefahrendeckung bedeutet nicht, dass automatisch jeder Defekt ersetzt wird. Versichert sind in der Regel unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen durch eine versicherte Gefahr von außen.
Dazu zählen typischerweise:
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit
- Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
- Implosion, Glimmen oder Schwelen
- Einwirkungen durch Wasser, Sturm, Frost oder Überschwemmung
Wichtig: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Entscheidend sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Vertrags. Und genau dort verstecken sich oft die entscheidenden Einschränkungen – insbesondere bei elektronischen Bauteilen.
Die Besonderheit elektronischer Komponenten
Photovoltaikanlagen bestehen aus hochsensibler Elektronik. Gerade Wechselrichter unterliegen besonderen versicherungsrechtlichen Regelungen.
In vielen Bedingungen findet sich eine Formulierung wie:
Eine Entschädigung erfolgt nur, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf das Bauteil eingewirkt hat.
Das bedeutet konkret:
Ein bloßer Defekt reicht nicht aus. Es muss ein konkreter Auslöser feststellbar sein – etwa eine nachweisbare Überspannung durch Blitz, ein dokumentierter Kurzschluss oder ein Wasserschaden.
Und genau hier liegt das Problem:
Wird der Wechselrichter sofort ersetzt, ohne dass eine detaillierte Schadenanalyse erfolgt, fehlt später der Nachweis. Das defekte Bauteil ist entsorgt – und damit oft auch die Beweismöglichkeit.
Die Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer
Im Schadenfall gilt ein zentraler Grundsatz des Versicherungsrechts:
Der Versicherungsnehmer muss darlegen, dass ein versicherter Schaden vorliegt.
Das bedeutet nicht, dass er die genaue physikalische Ursache bis ins letzte Detail beweisen muss. Aber er muss zumindest plausibel nachweisen können, dass eine versicherte Gefahr ursächlich war.
Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, bleibt nur noch das Argument der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“. Doch was überwiegend wahrscheinlich ist, wird im Zweifel unterschiedlich bewertet – insbesondere wenn ein technischer Defekt ebenso gut auf Verschleiß beruhen könnte.
Was ist regelmäßig ausgeschlossen?
Neben den Nachweisproblemen gibt es klare Ausschlüsse. Typischerweise nicht versichert sind:
- Normale Abnutzung und Verschleiß
- Alterungsprozesse
- Vorsätzliche Beschädigungen
- Krieg, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie
- Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren
Diese Ausschlüsse sind branchenüblich. Wer unter einen solchen Ausschlusstatbestand fällt, trägt die Kosten selbst.
Der Lösungsweg in der Praxis
Wie lassen sich solche Fälle sauber lösen?
Der entscheidende Schritt ist Dokumentation vor Austausch.
Im Idealfall wird:
- Das Schadensbild fotografisch dokumentiert.
- Der Fehlercode des Wechselrichters ausgelesen und gespeichert.
- Eine fachliche Stellungnahme durch Elektriker oder Sachverständigen erstellt.
- Das defekte Bauteil bis zur Klärung aufbewahrt.
Ziel ist es, eine versicherte Ursache nachvollziehbar darzustellen – etwa Kurzschluss, Überspannung oder Feuchtigkeitseinwirkung.
Ohne diese Dokumentation sind die Erfolgsaussichten gegenüber dem Versicherer deutlich geringer.
Fazit: Risiken verstehen statt auf Schlagworte vertrauen
Eine Allgefahrendeckung ist kein Freifahrtschein. Sie ist ein leistungsstarkes Instrument – aber nur innerhalb klar definierter Grenzen.
Wer glaubt, mit dem Begriff „All-Risk“ sei automatisch jeder Defekt abgesichert, riskiert im Ernstfall eine teure Überraschung.
Eine Photovoltaikanlage ist eine unternehmerische Investition. Und jede Investition braucht ein sauberes Risikomanagement:
- Bedingungen verstehen
- Ausschlüsse kennen
- Dokumentation sicherstellen
- Prozesse im Schadenfall definieren
Versicherung ersetzt keinen gesunden Menschenverstand – aber sie funktioniert zuverlässig, wenn man ihre Spielregeln kennt.
PS: Ein durchdachtes Risikomanagement erkennt die Grenzen eines Vertrags – und schließt genau dort strategisch die Lücken. Wenn du willst, prüfen wir deine Photovoltaik-Absicherung auf mögliche Lücken – individuell, praxisnah und lösungsorientiert.
