Seit über 30 Jahren von Kunden empfohlen! ★★★★★ 4,8 / 5

Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Wenn Allgefahrendeckung nicht alles abdeckt: Die Tücken bei Photovoltaikversicherungen

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit

Praxisfall

Viele Betreiber von Photovoltaikanlagen wiegen sich in Sicherheit. Über ihren Versicherungsvermittler haben sie eine sogenannte Allgefahrendeckung (All-Risk-Deckung) abgeschlossen. Die Überschrift im Versicherungsschein klingt beruhigend. Die Suggestion: Alles, was passieren kann, ist abgesichert.

Doch genau hier beginnt das Problem.

Denn die Praxis zeigt ein anderes Bild. Ein Beispiel aus dem Alltag:

Ein Kunde stellt fest, dass seine Photovoltaikanlage nicht mehr die gewohnte Leistung bringt. Der Elektriker wird gerufen und diagnostiziert schnell: Der Wechselrichter ist defekt. Ohne weitere Ursachenanalyse wird das Gerät ersetzt. Die Rechnung geht an die Versicherung – schließlich ist „alles versichert“.

Die Antwort des Versicherers:
„Kein versicherter Schaden.“

Für viele Betreiber ist das unverständlich. Doch juristisch ist diese Reaktion häufig korrekt.

Was ist bei einer Allgefahrendeckung wirklich versichert?

Eine Allgefahrendeckung bedeutet nicht, dass automatisch jeder Defekt ersetzt wird. Versichert sind in der Regel unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen durch eine versicherte Gefahr von außen.

Dazu zählen typischerweise:

  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
  • Implosion, Glimmen oder Schwelen
  • Einwirkungen durch Wasser, Sturm, Frost oder Überschwemmung

Wichtig: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Entscheidend sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Vertrags. Und genau dort verstecken sich oft die entscheidenden Einschränkungen – insbesondere bei elektronischen Bauteilen.

Die Besonderheit elektronischer Komponenten

Photovoltaikanlagen bestehen aus hochsensibler Elektronik. Gerade Wechselrichter unterliegen besonderen versicherungsrechtlichen Regelungen.

In vielen Bedingungen findet sich eine Formulierung wie:
Eine Entschädigung erfolgt nur, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf das Bauteil eingewirkt hat.

Das bedeutet konkret:
Ein bloßer Defekt reicht nicht aus. Es muss ein konkreter Auslöser feststellbar sein – etwa eine nachweisbare Überspannung durch Blitz, ein dokumentierter Kurzschluss oder ein Wasserschaden.

Und genau hier liegt das Problem:

Wird der Wechselrichter sofort ersetzt, ohne dass eine detaillierte Schadenanalyse erfolgt, fehlt später der Nachweis. Das defekte Bauteil ist entsorgt – und damit oft auch die Beweismöglichkeit.

Die Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer

Im Schadenfall gilt ein zentraler Grundsatz des Versicherungsrechts:
Der Versicherungsnehmer muss darlegen, dass ein versicherter Schaden vorliegt.

Das bedeutet nicht, dass er die genaue physikalische Ursache bis ins letzte Detail beweisen muss. Aber er muss zumindest plausibel nachweisen können, dass eine versicherte Gefahr ursächlich war.

Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, bleibt nur noch das Argument der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“. Doch was überwiegend wahrscheinlich ist, wird im Zweifel unterschiedlich bewertet – insbesondere wenn ein technischer Defekt ebenso gut auf Verschleiß beruhen könnte.

Was ist regelmäßig ausgeschlossen?

Neben den Nachweisproblemen gibt es klare Ausschlüsse. Typischerweise nicht versichert sind:

  • Normale Abnutzung und Verschleiß
  • Alterungsprozesse
  • Vorsätzliche Beschädigungen
  • Krieg, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie
  • Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren

Diese Ausschlüsse sind branchenüblich. Wer unter einen solchen Ausschlusstatbestand fällt, trägt die Kosten selbst.

Der Lösungsweg in der Praxis

Wie lassen sich solche Fälle sauber lösen?

Der entscheidende Schritt ist Dokumentation vor Austausch.

Im Idealfall wird:

  1. Das Schadensbild fotografisch dokumentiert.
  2. Der Fehlercode des Wechselrichters ausgelesen und gespeichert.
  3. Eine fachliche Stellungnahme durch Elektriker oder Sachverständigen erstellt.
  4. Das defekte Bauteil bis zur Klärung aufbewahrt.

Ziel ist es, eine versicherte Ursache nachvollziehbar darzustellen – etwa Kurzschluss, Überspannung oder Feuchtigkeitseinwirkung.

Ohne diese Dokumentation sind die Erfolgsaussichten gegenüber dem Versicherer deutlich geringer.

Fazit: Risiken verstehen statt auf Schlagworte vertrauen

Eine Allgefahrendeckung ist kein Freifahrtschein. Sie ist ein leistungsstarkes Instrument – aber nur innerhalb klar definierter Grenzen.

Wer glaubt, mit dem Begriff „All-Risk“ sei automatisch jeder Defekt abgesichert, riskiert im Ernstfall eine teure Überraschung.

Eine Photovoltaikanlage ist eine unternehmerische Investition. Und jede Investition braucht ein sauberes Risikomanagement:

  • Bedingungen verstehen
  • Ausschlüsse kennen
  • Dokumentation sicherstellen
  • Prozesse im Schadenfall definieren

Versicherung ersetzt keinen gesunden Menschenverstand – aber sie funktioniert zuverlässig, wenn man ihre Spielregeln kennt.

PS: Ein durchdachtes Risikomanagement erkennt die Grenzen eines Vertrags – und schließt genau dort strategisch die Lücken. Wenn du willst, prüfen wir deine Photovoltaik-Absicherung auf mögliche Lücken – individuell, praxisnah und lösungsorientiert.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
★★★★★

„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”