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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Berufsunfähigkeit als Landwirt – wer springt ein, wenn Sie ausfallen?

  • Christian Weidinger
  • 6 Minuten Lesezeit
Berufsunfähigkeit als Landwirt – wer springt ein, wenn Sie ausfallen?

Sechs Wochen Betriebshelfer – und dann? Was passiert mit Ihrem Hof, wenn Sie länger ausfallen, als das System vorsieht?

Als Landwirt tragen Sie jeden Tag Verantwortung – für Ihren Betrieb, Ihre Familie, Ihre Tiere und Ihre Flächen. Fällt der Betriebsleiter durch Krankheit oder einen Unfall aus, steht oft der gesamte Hof vor einer existenziellen Herausforderung.

Viele verlassen sich auf die Leistungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Doch die Realität zeigt: Die gesetzliche Absicherung reicht häufig nicht aus, um den Betrieb langfristig aufrechtzuerhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum eine Berufsunfähigkeit als Landwirt ein ernstes Risiko darstellt und welche Möglichkeiten Sie haben, sich und Ihren Betrieb finanziell abzusichern.

Die gesetzliche Absicherung endet oft schneller als gedacht

Wird ein Landwirt arbeitsunfähig, kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Betriebshilfe organisiert werden.

Diese Unterstützung ist für viele Betriebe unverzichtbar. Sie soll sicherstellen, dass Tiere versorgt und notwendige Arbeiten weitergeführt werden können.

Allerdings ist diese Hilfe zeitlich begrenzt und ersetzt kein dauerhaftes Einkommen. Gerade bei längeren Erkrankungen oder einer dauerhaften Berufsunfähigkeit entsteht deshalb schnell eine finanzielle Versorgungslücke.

Die entscheidenden Fragen lauten dann:

  • Wer übernimmt die laufenden Kosten des Betriebs?
  • Wer bezahlt Kredite, Pacht oder Versicherungen?
  • Wovon lebt die Familie?

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Landwirte so wichtig ist

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten privaten Absicherungen für Landwirte.

Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Dabei geht es nicht nur um schwere Unfälle.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie psychische Erkrankungen heute die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit.

Gerade in der Landwirtschaft kommen zusätzlich körperliche Belastungen hinzu:

  • schwere körperliche Arbeit
  • Arbeiten mit Maschinen
  • Witterungseinflüsse
  • Zeitdruck während der Ernte
  • hohe Verantwortung für Tiere und Betrieb

Darauf sollten Landwirte bei einer BU achten

Nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung passt zu den Anforderungen eines landwirtschaftlichen Betriebs.

Wichtige Kriterien sind:

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Der Versicherer sollte Sie nicht auf einen anderen theoretisch möglichen Beruf verweisen können.

Entscheidend ist, ob Sie Ihren Beruf als Landwirt weiterhin ausüben können.

Ausreichende Rentenhöhe

Die monatliche BU-Rente sollte so bemessen sein, dass laufende Betriebskosten und private Ausgaben weiterhin finanziert werden können.

Passende Vertragsbedingungen

Achten Sie auf transparente Leistungsregelungen sowie Nachversicherungsmöglichkeiten, wenn sich Ihr Betrieb oder Ihre Lebenssituation verändert.

Was tun, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist?

Nicht jeder erhält aufgrund von Vorerkrankungen oder des Alters eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dennoch gibt es sinnvolle Alternativen.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Sie leistet, wenn Sie überhaupt keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können.

Der Schutz ist eingeschränkter als bei einer BU, kann aber eine wichtige Grundabsicherung darstellen.

Grundfähigkeitsversicherung

Hier erfolgt die Leistung beim Verlust bestimmter körperlicher Fähigkeiten, beispielsweise:

  • Gehen
  • Heben
  • Greifen
  • Treppensteigen
  • Autofahren

Gerade für körperlich arbeitende Landwirte kann diese Lösung eine interessante Alternative sein.

Pflegezusatzversicherung

Kommt es zu einer Pflegebedürftigkeit, reicht die gesetzliche Pflegeversicherung häufig nicht aus.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Versorgungslücke schließen und die finanzielle Belastung für die Familie deutlich reduzieren.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auch beim Bundesgesundheitsministerium im Online-Ratgeber Pflege.

Warum Sie nicht zu lange warten sollten

Viele Landwirte beschäftigen sich erst mit ihrer Absicherung, wenn bereits gesundheitliche Beschwerden auftreten.

Genau dann wird der Abschluss jedoch häufig schwieriger oder deutlich teurer.

Je früher Sie handeln,

  • desto günstiger sind meist die Beiträge,
  • desto einfacher verläuft die Gesundheitsprüfung,
  • desto größer ist die Auswahl geeigneter Tarife.

Eine frühzeitige Absicherung schafft Planungssicherheit – für Ihren Betrieb und Ihre Familie.

Checkliste: So prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Reicht mein Einkommen aus, wenn ich mehrere Monate ausfalle?
  • Sind laufende Darlehen und Betriebskosten abgesichert?
  • Habe ich bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  • Ist die vereinbarte Rentenhöhe heute noch ausreichend?
  • Kenne ich Alternativen, falls eine BU nicht möglich sein sollte?

Wenn Sie eine oder mehrere Fragen nicht eindeutig beantworten können, lohnt sich eine unabhängige Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes.

Fazit: Berufsunfähigkeit kann jeden Betrieb treffen

Eine längere Erkrankung oder ein schwerer Unfall können jeden landwirtschaftlichen Betrieb innerhalb kürzester Zeit vor große wirtschaftliche Herausforderungen stellen.

Die gesetzliche Absicherung bietet wichtige Unterstützung, ersetzt jedoch keine langfristige Einkommenssicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Landwirte ist deshalb einer der wichtigsten Bausteine, um den Betrieb, die Familie und die eigene Existenz finanziell abzusichern.

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen, welche Absicherung zu Ihrem Betrieb passt – von der Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zu sinnvollen Alternativen. 

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