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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Betriebsausfallversicherung für Unternehmer: Der oft unterschätzte Schutzschild im Krankheitsfall

  • Christian Weidinger
  • 7 Minuten Lesezeit

Wer selbstständig ist oder ein kleines Unternehmen führt, denkt im Alltag meist an Wachstum, Kundenprojekte, neue Ideen und den nächsten Umsatzschritt. Was dabei oft verdrängt wird: Was passiert eigentlich, wenn der Inhaber plötzlich krankheitsbedingt ausfällt? Genau an diesem Punkt zeigt sich, wie wichtig eine Betriebsausfallversicherung für Unternehmer wirklich ist.

Denn in vielen kleinen und mittelständischen Betrieben ist die eigene Arbeitskraft nicht nur wichtig – sie ist das Fundament des gesamten Geschäftsmodells. Fällt dieses Fundament weg, geraten Einnahmen ins Stocken, während laufende Kosten unbeeindruckt weiterlaufen. Genau deshalb ist dieses Thema kein Luxus, sondern ein elementarer Baustein einer vorausschauenden Unternehmensstrategie.

Warum Krankheit für Unternehmer schnell zum Geschäftsrisiko wird

Ein Unternehmerausfall ist selten nur ein persönliches Problem. Er wird oft in kürzester Zeit zu einem betrieblichen Risiko mit weitreichenden Folgen. Gerade bei inhabergeführten Unternehmen hängt viel – manchmal fast alles – an einer Person: Kundenkontakt, Projektsteuerung, operative Entscheidungen, Angebotskalkulation oder sogar die eigentliche Leistungserbringung.

Fällt der Inhaber aus, drohen typische Kettenreaktionen:

  • Aufträge verzögern sich oder brechen weg
  • Rechnungen können nicht oder verspätet gestellt werden
  • Kunden verlieren Vertrauen oder wechseln den Anbieter
  • Mitarbeiter sind nicht voll einsatzfähig oder müssen trotzdem bezahlt werden
  • Miete, Leasing, Software-Abos und weitere Fixkosten laufen weiter

Das bedeutet: Selbst wenn die Erkrankung „nur“ einige Wochen dauert, kann daraus schnell eine wirtschaftliche Belastung werden, die deutlich größer ist als der reine Verdienstausfall.

Krankentagegeld hilft – aber löst nicht das ganze Problem

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Krankentagegeld bereits ausreichend Schutz bietet. Das ist ein gefährlicher Denkfehler.

Ein Krankentagegeld ersetzt in erster Linie den persönlichen Einkommensausfall des Versicherten. Genau dafür ist es auch gedacht. Ein Krankentagegeld dient dazu, einen vereinbarten Tagessatz bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlen – also vor allem, um die private finanzielle Lücke zu schließen. Für Selbstständige ist das besonders relevant, weil sie nicht automatisch wie Arbeitnehmer abgesichert sind.

Hinzu kommt: Gesetzlich versicherte Selbstständige haben nur dann Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, wenn sie sich bewusst dafür absichern. Ohne entsprechende Wahl oft gar kein automatischer Anspruch – und selbst mit Anspruch beginnt die Leistung in der Regel erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Das Problem dabei: Ein Krankentagegeld schützt in erster Linie dich als Person, aber nicht automatisch deinen Betrieb als System.

Der entscheidende Unterschied: Was eine Betriebsausfallversicherung absichert

Hier kommt die Betriebsausfallversicherung – häufig auch als Praxisausfallversicherung oder Inhaberausfallversicherung bezeichnet – ins Spiel.

Während das Krankentagegeld dein privates Einkommen absichert, konzentriert sich die Betriebsausfallversicherung auf die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens. Sie soll laufende betriebliche Verpflichtungen auffangen, wenn der Inhaber wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeiten kann.

Typische abgesicherte Kosten sind zum Beispiel:

  • Gewerbemiete oder Praxis-/Büroräume
  • Löhne und Gehälter
  • Leasingraten für Fahrzeuge oder Maschinen
  • Finanzierungsraten
  • laufende Verträge, Software- und Systemkosten
  • betriebliche Nebenkosten

Bei höheren laufenden Betriebsausgaben wie Büro, Personal oder Fixkosten kann eine solche Absicherung sinnvoll sein, weil sie eben nicht am privaten Einkommen ansetzt, sondern an den tatsächlichen Kosten des Unternehmens.

Genau das macht den Unterschied zwischen einer reinen Einkommenssicherung und echter betrieblicher Krisenfestigkeit.

Für wen ist eine Betriebsausfallversicherung besonders sinnvoll?

Nicht jeder Unternehmer hat dasselbe Risikoprofil. Aber besonders relevant ist die Betriebsausfallversicherung für:

Solo-Selbstständige mit laufenden Fixkosten

Wer allein arbeitet, aber Büro, Technik, Leasing, Agentursoftware, laufende Marketingkosten oder Subunternehmer-Verpflichtungen hat, trägt ein hohes Risiko. Ohne aktive Arbeitsleistung sinkt der Umsatz oft sofort – die Kosten aber nicht.

Unternehmer mit Mitarbeitern

Sobald Personal im Spiel ist, wird ein Ausfall des Inhabers noch kritischer. Löhne laufen weiter, aber Führung, Steuerung und oft auch Vertrieb fehlen.

Freiberufler und beratende Berufe

Gerade bei beratungsintensiven oder personenbezogenen Leistungen – etwa Coaches, Berater, Agenturinhaber, Makler, Therapeuten oder andere Experten – hängt das Geschäft oft direkt an der Verfügbarkeit des Inhabers.

Praxisinhaber und Dienstleister

In vielen Dienstleistungsmodellen gilt: Keine Anwesenheit, keine Leistung. Und ohne Leistung oft keine Einnahmen.

Was Unternehmer bei der Absicherung unbedingt beachten sollten

Eine Betriebsausfallversicherung ist nicht einfach „nice to have“, sondern sollte sauber geplant werden. Wichtig sind vor allem diese Punkte:

1. Fixkosten realistisch ermitteln

Viele Unternehmer unterschätzen ihre laufenden Kosten. Erstelle eine ehrliche Übersicht über:

  • Miete
  • Personalkosten
  • Leasing
  • Software- und Lizenzkosten
  • Versicherungen
  • Kredite
  • laufende Dienstleister

Nur so lässt sich die passende Versicherungssumme sinnvoll festlegen.

2. Karenzzeiten prüfen

Je nach Tarif zahlt eine Betriebsausfallversicherung nicht ab dem ersten Tag. Deshalb ist die Abstimmung mit vorhandenem Krankentagegeld und Liquiditätsreserven entscheidend.

3. Krankentagegeld und Betriebsausfall kombinieren

Die stärkste Lösung ist häufig nicht „entweder oder“, sondern eine Kombination:

  • Krankentagegeld = sichert dein persönliches Einkommen
  • Betriebsausfallversicherung = sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens

Diese Kombination verhindert, dass ein gesundheitliches Problem zur doppelten Belastung wird – privat und betrieblich.

4. Vertretungsregelungen mitdenken

Versicherung ersetzt keine Organisation. Gute Unternehmer kombinieren Risikoschutz mit klaren Notfallplänen: Zugriffsrechte, Kundenübergaben, Stellvertreterregelungen, Zahlungsfreigaben und Kommunikationswege.

Warum dieses Thema zur nachhaltigen Unternehmensführung gehört

Unternehmerisches Denken bedeutet nicht nur, Chancen zu erkennen. Es bedeutet auch, Risiken professionell zu steuern.

Viele investieren in Marketing, Technik, Recruiting oder Wachstum – aber sichern das eigentliche Fundament ihres Unternehmens nicht ausreichend ab. Dabei ist genau das der Kern nachhaltiger Unternehmensführung: Nicht nur den Erfolg aufzubauen, sondern ihn auch zu schützen.

Eine Betriebsausfallversicherung sorgt nicht dafür, dass Krankheit weniger unangenehm wird. Aber sie sorgt dafür, dass Krankheit nicht automatisch zur wirtschaftlichen Krise eskaliert. Sie schafft Zeit, Liquidität und Entscheidungsfreiheit – drei Dinge, die im Ernstfall unbezahlbar sind.

Fazit: Der wahre Schutz beginnt vor dem Ernstfall

Die Betriebsausfallversicherung für Unternehmer ist kein Randthema und keine Speziallösung für wenige Branchen. Sie ist für viele Selbstständige, Freiberufler und Inhaber kleiner Unternehmen ein zentraler Bestandteil eines professionellen Risikomanagements.

Wer nur auf Krankentagegeld setzt, schützt oft nur einen Teil des Problems. Wer zusätzlich den Betrieb absichert, schützt das, was langfristig wirklich zählt: Stabilität, Liquidität, Kundenbeziehungen und die Zukunft des Unternehmens.

Der wahre Unternehmer denkt nicht nur an Umsatz, Wachstum und Chancen. Er denkt auch an den Schutz davor, all das durch einen einzigen Ausfall zu gefährden.

Denn ein solider Risikoschutz ist kein Luxus – er ist die Grundlage nachhaltiger Unternehmensführung.

Du bist dir unsicher, ob dein Krankentagegeld im Ernstfall wirklich ausreicht oder ob dein Betrieb bei längerer Krankheit finanziell stabil bleibt? Wir prüfen gemeinsam, ob eine Betriebsausfallversicherung für deine Situation sinnvoll ist und zeigen dir, wo betriebliche Risiken oft unterschätzt werden. So kannst du sicherstellen, dass dein Unternehmen auch dann handlungsfähig bleibt, wenn du selbst einmal ausfällst.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
★★★★★

„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”