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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Betriebshaftpflicht Handwerk: 3.700 Euro Schaden durch Rostwasser am Balkon – und wie Handwerksbetriebe solche Fälle vermeiden

  • Christian Weidinger
  • 8 Minuten Lesezeit

Ein Metallbauer aus Oberfranken montiert einen neuen Balkon an einem Wohnhaus. Die Arbeit läuft routiniert, der Balkon sitzt, der Kunde ist zufrieden. Doch nur wenige Stunden später zeigt sich ein unerwartetes Problem: Aus dem frisch montierten Geländer tropft Rostwasser – direkt auf die helle Hausfassade.

Die Folge: großflächige rotbraune Verfärbungen, die sich nicht einfach abwaschen lassen. Was zunächst wie ein kleiner Montagefehler wirkt, entwickelt sich schnell zu einem echten Schadensfall. Die Kosten: 3.700 Euro.
Die gute Nachricht: Die Betriebshaftpflicht Handwerk des Metallbauers übernimmt den Schaden vollständig.

Der Fall zeigt jedoch deutlich: Oft entscheidet nicht nur die fachliche Ausführung, sondern vor allem die Arbeitsweise im Detail, ob ein Schaden entsteht – oder eben verhindert wird.

Rostwasser nach Balkonmontage: Was ist passiert?

Der Metallbauer hatte den Balkon technisch korrekt verschweißt und fachgerecht montiert. Der eigentliche Fehler lag nicht in der Konstruktion, sondern im Ablauf.

In den Hohlräumen des Geländers sammelte sich Wasser aus dem Schweißprozess und der anschließenden Reinigung. Dieses Restwasser enthielt Eisenpartikel und Schweißrückstände. In Verbindung mit Sauerstoff entstand Rost.

Nach der Montage trat das Rostwasser aus Schweißnähten und Hohlprofilen aus – und tropfte direkt auf die frisch gestrichene, saugfähige Hausfassade. Die Verfärbungen zogen tief in den Putz ein und ließen sich nicht mehr mit einfachen Reinigungsmitteln entfernen.

Der Hausbesitzer meldete den Schaden sofort. Eine Fachfirma musste die betroffenen Fassadenbereiche reinigen und teilweise neu streichen.

Gesamtschaden: 3.700 Euro

  • 2.500 Euro Reinigungskosten
  • 1.200 Euro Malerarbeiten für 15 Quadratmeter Fassade

Wo lag der Fehler?

Technisch war die Montage korrekt. Der Schaden entstand durch eine Lücke im Arbeitsablauf.

Konkret fehlten diese Schritte:

  • Keine Spülphase vor der Montage
    Das Geländer wurde direkt nach dem Schweißen montiert, ohne gründlich gespült und entleert zu werden.
  • Keine Kontrolle auf Restfeuchtigkeit
    Es wurde nicht geprüft, ob sich noch Wasser in den Hohlprofilen befand.
  • Kein Risikobewusstsein im Ablauf
    Die Gefahr von Rostwasser aus Schweißnähten und Hohlräumen war im Montageprozess nicht eingeplant.

Das Ergebnis: Ein vermeidbarer Sachschaden, der Zeit kostet, Geld bindet und das Vertrauen des Kunden belastet.

Betriebshaftpflicht Handwerk: Welche Rolle spielte die Versicherung?

Die Betriebshaftpflicht Handwerk griff in diesem Fall vollständig und regulierte den Schaden zügig.

Sie übernahm:

  • die Reinigungskosten der verschmutzten Fassade
  • die Malerarbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

Für den Metallbaubetrieb bedeutete das:

  • keine eigene finanzielle Belastung
  • schnelle Schadenregulierung
  • Erhalt der Kundenbeziehung
  • professionelle Abwicklung ohne langwierigen Streit

Aber auch wenn die Versicherung zahlt, bleibt jeder Schadensfall ein Nachteil:

  • Zeitaufwand für Meldung und Abstimmung
  • mögliche Belastung der Kundenbeziehung
  • interner Organisationsaufwand
  • langfristig mögliche Auswirkungen auf die Prämie

Deshalb gilt: Die beste Betriebshaftpflicht ist wichtig – aber die beste Lösung ist immer ein Schaden, der gar nicht erst entsteht.

Warum die Arbeitsweise im Handwerk oft über den Schaden entscheidet

Viele Schäden im Handwerk entstehen nicht durch fehlende Fachkenntnis, sondern durch kleine Lücken im Ablauf.

Gerade bei:

  • geschweißten Bauteilen
  • Hohlprofilen
  • verzinkten Konstruktionen
  • gereinigten Metalloberflächen

…kann sich Restwasser sammeln, das später austritt und angrenzende Bauteile beschädigt.

Im Fall des Balkons hätte ein einziger zusätzlicher Arbeitsschritt den Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert.

So vermeiden Handwerksbetriebe solche Schäden in der Praxis

1. Bauteile nach dem Schweißen gezielt spülen

Nach Schweiß- und Reinigungsarbeiten sollten Bauteile mit Hohlräumen bewusst gespült werden, um Rückstände und Eisenpartikel auszutragen.

2. Abtropfzeit einplanen

Stellen Sie das Bauteil vor der Montage an einem sicheren Ort auf und lassen Sie es ausreichend abtropfen.
Praxisregel: Mindestens 30 Minuten – je nach Konstruktion auch länger.

3. Sichtkontrolle auf Restfeuchtigkeit

Prüfen Sie vor der Montage, ob aus Nähten, Öffnungen oder Hohlprofilen noch Feuchtigkeit austritt.

4. Montage erst nach vollständiger Entleerung

Erst montieren, wenn kein Wasser mehr austritt. Wenige Minuten mehr im Ablauf können später Tausende Euro sparen.

5. Arbeitsschritte standardisieren

Nutzen Sie interne Checklisten für typische Risikobereiche:

  • Schweißrückstände entfernt?
  • Hohlprofile gespült?
  • Restwasser geprüft?
  • Oberfläche trocken?
  • Freigabe zur Montage erfolgt?

Praxis-Tipps für Handwerksbetriebe 

Gerade für Metallbauer, Schlosser, Fassadenbauer und Montagebetriebe in der Region sind solche Schäden absolut realistisch. Diese Maßnahmen helfen im Alltag:

Restfeuchtigkeit immer mitdenken

Bei geschweißten oder gereinigten Metallbauteilen sollte Feuchtigkeit nie unterschätzt werden – besonders bei hellen Fassaden, Putzflächen und empfindlichen Oberflächen.

Team regelmäßig sensibilisieren

Viele Schäden entstehen, weil Mitarbeitende Risiken nicht bewusst wahrnehmen. Kurze Teamunterweisungen mit echten Praxisfällen wirken oft stärker als theoretische Schulungen.

Arbeitsabläufe dokumentieren

Eine einfache Checkliste schafft Sicherheit, Verbindlichkeit und Nachweisbarkeit – intern wie gegenüber Kunden.

Versicherungsschutz regelmäßig prüfen

Nicht jede Police ist automatisch optimal. Prüfen Sie:

  • Sind die Deckungssummen ausreichend?
  • Sind Montageschäden sauber erfasst?
  • Sind Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden mitversichert?
  • Gibt es Einschränkungen bei Arbeiten an fremdem Eigentum?

Gerade dieser letzte Punkt ist bei Handwerksbetrieben besonders wichtig.

Wann greift die Betriebshaftpflicht Handwerk?

Die Betriebshaftpflicht Handwerk schützt Ihren Betrieb, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden einem Dritten einen Schaden zufügen – zum Beispiel auf der Baustelle, bei Montagearbeiten oder im direkten Kundeneinsatz.

Typische Fälle sind:

  • Beschädigung von Kundenbesitz
    (z. B. Fassade, Boden, Fenster, Einrichtung)
  • Sachschäden durch Montage- oder Bearbeitungsfehler
    (wie im Fall des Rostwassers)
  • Personenschäden auf der Baustelle
    (z. B. durch herabfallende Bauteile)
  • Folgeschäden aus Arbeitsfehlern
    (je nach Vertragsumfang)

Wichtig: Entscheidend ist nicht nur, dass eine Betriebshaftpflicht besteht – sondern wie gut sie auf Ihren konkreten Handwerksbetrieb abgestimmt ist.

Besonders wichtig für Handwerksbetriebe:
Achten Sie darauf, dass sogenannte Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden in Ihrer Betriebshaftpflicht mitversichert sind. Denn genau diese Schäden entstehen häufig direkt an den Sachen, an denen Sie arbeiten – also etwa an Fassaden, Geländern, Böden, Fenstern oder Bauteilen des Kunden. Fehlt dieser Baustein oder ist er zu niedrig begrenzt, kann ein scheinbar kleiner Schaden schnell zur teuren Eigenbelastung werden.

Fazit: Kleine Fehler im Ablauf können teure Schäden verursachen

Der Fall des Metallbalkons zeigt eindrucksvoll:
Nicht jeder Schaden entsteht durch grobe Fehler. Oft reichen wenige Tropfen Restwasser, ein ausgelassener Zwischenschritt und ein ungünstiger Untergrund – und schon wird aus Routinearbeit ein kostenpflichtiger Schadensfall.

Die Betriebshaftpflicht Handwerk hat hier zuverlässig geholfen. Trotzdem bleibt die wichtigste Erkenntnis:

  • Risiken früh erkennen
  • Arbeitsabläufe konsequent einhalten
  • Mitarbeitende sensibilisieren
  • Versicherungsschutz regelmäßig prüfen

Denn die beste Schadenregulierung ist immer noch der Schaden, der gar nicht erst entsteht.

Du bist dir unsicher, ob deine Betriebshaftpflicht im Handwerk wirklich alle typischen Montage-, Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden sauber abdeckt – oder ob genau dort gefährliche Lücken schlummern? Wir prüfen deinen Versicherungsschutz auf Herz und Nieren und zeigen dir, wo bei Baustellen, Kundenobjekten und Montagearbeiten unnötige Haftungsrisiken entstehen können. So stellst du sicher, dass dein Betrieb im Schadenfall nicht auf Kosten sitzen bleibt, sondern zuverlässig abgesichert ist.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
★★★★★

„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”