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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Betriebsunterbrechungsversicherung Landwirtschaft: Warum ein Stallbrand weit mehr kostet als nur den Gebäudeschaden

  • Christian Weidinger
  • 7 Minuten Lesezeit

Ein Fahrzeug fährt vor. Blaulicht. Kurz darauf steigt Qualm aus dem Rinderstall auf. Für viele Landwirte ist das der Moment, in dem aus einem normalen Arbeitstag ein echter Albtraum wird. Ein Stallbrand bedeutet nicht nur Sachschaden – er bringt oft den gesamten Betrieb aus dem Takt. Genau in solchen Situationen zeigt sich, warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung in der Landwirtschaft so wichtig ist.

Denn wenn Tiere plötzlich umziehen müssen, Abläufe nicht mehr funktionieren und tägliche Routinen aufwendig improvisiert werden müssen, entstehen Kosten, die weit über den reinen Wiederaufbau hinausgehen. Und genau diese Kosten werden häufig unterschätzt.

Wenn nach dem Brand der eigentliche finanzielle Schaden beginnt

Stellen wir uns einen typischen Fall vor: Ein Rinderstall wird durch einen Brand beschädigt. 40 Milchkühe müssen sofort in Sicherheit gebracht werden. Glück im Unglück: Ein benachbarter Betrieb hat einen leerstehenden Stall, in dem die Tiere vorübergehend untergebracht werden können.

Was zunächst nach einer schnellen und praktikablen Lösung klingt, entwickelt sich im Alltag zu einer echten organisatorischen und finanziellen Belastung. Denn mit dem Umzug der Tiere ist das Problem nicht gelöst – es beginnt erst.

Der Ausweichstall liegt einige Kilometer entfernt. Das bedeutet: mehrmals täglich Fahrten zum Melken, Füttern, Kontrollieren und Versorgen. Zusätzlich müssen Futtertransporte organisiert, Arbeitsabläufe umgestellt und Mitarbeiter neu eingeplant werden. Auch die Tiere reagieren auf Stress und ungewohnte Bedingungen – häufig mit Leistungseinbußen.

Genau diese Folgen sind es, die viele Betriebe im Ernstfall finanziell stark belasten.

Die versteckten Kosten eines Stallbrands

Nach einem Brand übernimmt die klassische Feuerversicherung in der Regel den Schaden am Gebäude und am Inventar. Sie zahlt also beispielsweise für den Wiederaufbau des Stalls, beschädigte technische Einrichtungen oder zerstörte Vorräte.

Was sie jedoch nicht automatisch absichert, sind die wirtschaftlichen Folgen der Betriebsunterbrechung.

Das Problem: Der Betrieb läuft nicht einfach normal weiter. Stattdessen entstehen zusätzliche Kosten, die sich innerhalb weniger Wochen oder Monate schnell summieren können.

Typische Mehrkosten nach einem Stallbrand sind:

  • zusätzliche Fahrten zwischen Hof und Ausweichstall
  • Mehrarbeit und Überstunden für Mitarbeiter
  • höhere Transport- und Logistikkosten für Futter, Tiere oder Milch
  • Organisationsaufwand für Ersatzabläufe
  • sinkende Erträge durch Stress oder Produktionsrückgänge

Gerade dieser Punkt wird in der Praxis oft unterschätzt. Die wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsunterbrechung für Unternehmen wiegen häufig schwerer als der eigentliche Sachschaden am Gebäude oder Inventar.

Warum die Feuerversicherung allein nicht ausreicht

Viele landwirtschaftliche Betriebe sind gegen Feuer, Sturm oder Hagel ordentlich abgesichert. Das ist wichtig – aber eben nur ein Teil der Risikovorsorge.

Eine Feuerversicherung leistet typischerweise für:

  • Wiederaufbau oder Reparatur des beschädigten Stalls
  • Ersatz zerstörter technischer Einrichtungen
  • Schäden an Futtervorräten oder Inventar im Gebäude

Nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind dagegen häufig:

  • Verdienstausfälle durch geringere Milchleistung oder Produktionsausfall
  • zusätzliche Personalkosten durch Überstunden oder Aushilfen
  • Transport- und Logistikkosten für Tiere, Futter oder Milch
  • organisatorischer Mehraufwand im laufenden Betrieb
  • fortlaufende Kosten trotz eingeschränkter Produktion

Genau hier liegt der Unterschied zwischen Sachschutz und echter Existenzsicherung.

Was die Betriebsunterbrechungsversicherung in der Landwirtschaft leistet

Die Betriebsunterbrechungsversicherung Landwirtschaft schließt genau diese Lücke. Sie schützt nicht nur Gebäude oder Technik, sondern die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Betriebs.

Je nach Tarif und Ausgestaltung kann sie unter anderem leisten für:

  • Ertragsausfälle durch Produktionsrückgang oder Betriebsstillstand
  • fortlaufende betriebliche Kosten, die trotz Schaden weiterlaufen
  • zusätzliche Personalkosten für Überstunden, Aushilfen oder Ersatzkräfte
  • Mehrkosten für Transporte und Logistik
  • zusätzlichen Organisationsaufwand bei Ausweichlösungen

Das Grundprinzip ist klar: Während die Feuerversicherung den Sachschaden reguliert, soll die Betriebsunterbrechungsversicherung die wirtschaftlichen Folgen der Ausnahmesituation abfedern.

Auch branchenübergreifend gilt dieses Prinzip: Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt je nach Vereinbarung fortlaufende Fixkosten und entgangene Erträge, wenn der Geschäftsbetrieb infolge eines versicherten Schadens stillsteht oder eingeschränkt ist.

Warum Tierhalter besonders betroffen sind

Gerade in der Landwirtschaft – und hier besonders in der Tierhaltung – ist eine Betriebsunterbrechung oft deutlich kritischer als in vielen anderen Branchen.

Warum?

Weil Tiere keine Pause machen.

Milchkühe müssen gemolken werden. Schweine müssen versorgt werden. Geflügel braucht konstante Abläufe. Fütterung, Tierkontrollen, Hygiene, Dokumentation und Stallmanagement laufen weiter – unabhängig davon, ob ein Stall beschädigt ist oder nicht.

Hinzu kommt: In vielen tierhaltenden Betrieben hängt der wirtschaftliche Erfolg direkt von kontinuierlicher Produktion ab. Schon kleine Unterbrechungen oder Stresssituationen können Erträge spürbar mindern.

Gerade bei Milchvieh- und Sauenhaltern können Entschädigungslücken und Ertragsausfälle in der Praxis erheblich sein – insbesondere bei hohen laufenden Kosten oder starker Fremdfinanzierung.

Für welche Betriebe ist die Absicherung besonders sinnvoll?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht für jeden Betrieb identisch wichtig – aber in vielen landwirtschaftlichen Strukturen äußerst sinnvoll.

Besonders relevant ist sie für Betriebe mit:

Tierhaltung

Milchvieh, Mast, Schweinehaltung, Geflügel oder Zuchtbetriebe sind stark auf laufende Abläufe angewiesen.

Hohen laufenden Fixkosten

Dazu zählen Personal, Energie, Futter, Pacht, Leasing oder Kreditverpflichtungen.

Geringer Ausweichkapazität

Wenn in der Region keine kurzfristig verfügbaren Ersatzställe oder Ausweichlösungen bestehen, steigt das Risiko deutlich.

Hoher Abhängigkeit von kontinuierlicher Produktion

Je stärker der Betrieb auf stabile tägliche Leistung angewiesen ist, desto gravierender wirkt sich eine Unterbrechung aus.

So kalkulierst du die richtige Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte weder zu niedrig noch zu pauschal gewählt werden. Wer zu knapp kalkuliert, riskiert im Ernstfall eine Unterdeckung. Wer zu hoch absichert, zahlt unnötig hohe Beiträge.

Sinnvoll ist eine Kalkulation auf Basis von:

  • durchschnittlichem monatlichem Rohertrag
  • fortlaufenden Fixkosten
  • erwartbaren Zusatzkosten im Schadenfall
  • realistischer Haftzeit (z. B. 3, 6 oder 12 Monate)
  • Sicherheitszuschlag für unvorhergesehene Mehrkosten

Wichtig: Die betriebliche Risikovorsorge sollte regelmäßig überprüft und an die aktuelle Betriebsstruktur angepasst werden.

Fazit: Die Feuerversicherung schützt den Stall – die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt den Betrieb

Ein Stallbrand ist in der Landwirtschaft nie nur ein Gebäudeschaden. Er ist fast immer auch ein massiver Eingriff in laufende Abläufe, Erträge und Liquidität. Wer nur auf die Feuerversicherung setzt, schützt den Wiederaufbau – aber nicht automatisch die wirtschaftliche Stabilität in den Wochen und Monaten danach.

Genau deshalb ist die Betriebsunterbrechungsversicherung Landwirtschaft für viele Betriebe kein Zusatz, sondern ein zentraler Baustein einer soliden Risikoabsicherung.

Denn am Ende entscheidet nicht nur, ob der Stall wieder aufgebaut wird – sondern auch, ob der Betrieb die Zeit bis dahin wirtschaftlich stabil übersteht.

Du bist dir unsicher, ob dein landwirtschaftlicher Betrieb bei einem Stallbrand oder einer längeren Betriebsunterbrechung wirklich ausreichend abgesichert ist? Wir prüfen gemeinsam, ob deine bestehende Absicherung nur den Gebäudeschaden abdeckt oder auch Ertragsausfälle, Zusatzkosten und Liquiditätsrisiken berücksichtigt. So kannst du sicherstellen, dass dein Betrieb im Ernstfall nicht nur wieder aufgebaut wird, sondern auch wirtschaftlich handlungsfähig bleibt.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”