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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Cyberversicherung KMU: Kosten, Schutz & Sofortmaßnahmen

  • Christian Weidinger
  • 7 Minuten Lesezeit
Cyber-Versicherung

Fokus-Schlüsselwort: Cyberversicherung KMU

Cyberversicherung KMU: Warum ein Cyberangriff heute jedes Unternehmen treffen kann

Cyberangriffe auf Unternehmen nehmen seit Jahren massiv zu. Sie kennen keine Bürozeiten, machen keine Mittagspause und schlagen häufig genau dann zu, wenn niemand reagiert – nachts oder am Wochenende. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen. Denn viele Betriebe verfügen zwar über grundlegende IT-Sicherheit, aber nicht über ausreichende Notfallkonzepte.

Ein einziger Angriff mit Ransomware kann Systeme lahmlegen, Daten verschlüsseln und den gesamten Betrieb stillstehen lassen. Die Folge: Produktionsausfälle, verlorene Kundendaten und hohe Kosten. Genau deshalb wird das Thema Cyberversicherung KMU für Unternehmen mit 50 bis 200 Mitarbeitenden immer wichtiger.

Was kostet eine Cyberversicherung für KMU?

Die Kosten einer Cyberversicherung hängen vor allem von drei Faktoren ab:

  • IT-Ausstattung
  • Branche
  • Jahresumsatz

Für mittelständische Unternehmen bleiben die Beiträge jedoch meist überschaubar – insbesondere im Vergleich zu den Schäden, die ein Cyberangriff verursachen kann.

Praxisbeispiele für Cyberversicherung Kosten

Bauunternehmen mit 120 Mitarbeitenden und 25 Mio. Euro Umsatz

  • Jahresprämie: ca. 3.500 bis 6.000 Euro

Kleinere Unternehmen mit rund 50 Mitarbeitenden

  • ab ca. 2.500 Euro jährlich

Größere Mittelständler mit bis zu 200 Mitarbeitenden

  • bis etwa 7.500 Euro jährlich

Die Cyberversicherung ist damit weniger ein zusätzlicher Kostenfaktor als vielmehr ein strategischer Risikoschutz. Denn ein einziger erfolgreicher Angriff verursacht häufig Schäden im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich.

Was deckt eine Cyberversicherung für Unternehmen ab?

Eine Cyberversicherung greift genau dort, wo klassische Versicherungen meist nicht mehr helfen.

1. Datenrettung und IT-Forensik

Nach einem Angriff analysieren Spezialisten den Vorfall, sichern Daten und stellen Systeme wieder her. Informationen zu aktuellen Bedrohungen und Angriffsmethoden veröffentlicht regelmäßig das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Gerade bei Ransomware-Angriffen entscheidet schnelle professionelle Hilfe darüber, ob ein Betrieb nach wenigen Tagen wieder arbeiten kann – oder wochenlang stillsteht.

2. Betriebsunterbrechung

Wenn Systeme ausfallen, entstehen sofort Kosten:

  • Produktionsstillstand
  • Umsatzausfälle
  • Verzögerungen bei Kundenaufträgen

Die Cyberversicherung übernimmt je nach Vertrag die Kosten der Betriebsunterbrechung und ersetzt entgangene Gewinne bis zur vereinbarten Höhe.

3. Haftpflicht bei Datenlecks

Werden Kundendaten gestohlen oder veröffentlicht, drohen zusätzlich:

  • Schadensersatzforderungen
  • DSGVO-Bußgelder
  • Anwaltskosten
  • Reputationsschäden

Welche Pflichten Unternehmen beim Umgang mit personenbezogenen Daten haben, erklärt auch die Datenschutzkonferenz zur DSGVO.

Fünf Sofortmaßnahmen gegen Cyberangriffe – ohne IT-Fachchinesisch

Sie müssen kein IT-Experte sein, um Ihr Unternehmen besser zu schützen. Diese fünf Maßnahmen können Sie sofort umsetzen.

1. Backups regelmäßig prüfen

Legen Sie mindestens zwei Sicherungskopien Ihrer wichtigsten Daten an – eine davon offline. Wichtig: Testen Sie regelmäßig, ob die Wiederherstellung tatsächlich funktioniert.

2. Passwörter erneuern

Nutzen Sie sichere Passwörter:

  • mindestens 12 Zeichen
  • Groß- und Kleinbuchstaben
  • Zahlen und Sonderzeichen

Jeder Mitarbeitende sollte eigene Zugangsdaten erhalten.

3. Updates installieren

Viele Angriffe nutzen bekannte Sicherheitslücken. Deshalb sollten Betriebssysteme und Programme immer aktuell sein. Regelmäßige Sicherheitsupdates dienen als grundlegende Schutzmaßnahme.

4. Zugriffsrechte beschränken

Nicht jede Person im Unternehmen benötigt Zugriff auf alle Systeme. Prüfen Sie regelmäßig Berechtigungen und entfernen Sie unnötige Zugänge.

5. Notfallkontakte festlegen

Im Ernstfall zählt jede Minute. Halten Sie folgende Kontakte griffbereit:

  • IT-Dienstleister
  • Cyberversicherung
  • Datenschutzbeauftragter
  • wichtige Ansprechpartner intern

Welche Branchen besonders gefährdet sind

Nicht jede Branche trägt dasselbe Risiko. Besonders betroffen sind Unternehmen mit sensiblen Daten oder digital gesteuerten Prozessen.

Bau und Handwerk

Vernetzte Maschinen, digitale Baustellenplanung und Cloudlösungen schaffen neue Angriffsflächen. Ein Cyberangriff kann Bauprojekte erheblich verzögern.

Handel und Logistik

Kunden- und Zahlungsdaten machen diese Unternehmen besonders attraktiv für Angreifer.

Dienstleister und Bürobetriebe

Steuerberater, Makler oder Kanzleien verwalten vertrauliche Daten. Genau diese Informationen werden bei Angriffen häufig verschlüsselt oder gestohlen.

Warum Prävention allein nicht mehr reicht

Viele Unternehmer setzen ausschließlich auf:

  • Firewalls
  • Antivirenprogramme
  • Mitarbeiterschulungen

Das ist wichtig – reicht aber oft nicht mehr aus.

Cyberkriminelle entwickeln ihre Methoden ständig weiter. Cyberangriffe verursachen in Deutschland inzwischen Schäden in Milliardenhöhe.

Die Realität zeigt: Die Frage lautet heute nicht mehr, ob ein Angriff erfolgt – sondern wann.

Eine Cyberversicherung sorgt dafür, dass Unternehmen trotz Angriff handlungsfähig bleiben:

  • schnelle Expertenhilfe
  • Kostenübernahme
  • Unterstützung bei Wiederherstellung und Kommunikation
  • finanzielle Stabilität während des Ausfalls

Cyberrisiken absichern: Was Unternehmen jetzt tun sollten

Wer Cyberrisiken ernst nimmt, sollte drei Punkte prüfen:

Bestehende Versicherungen kontrollieren

Viele Unternehmen glauben, bereits ausreichend geschützt zu sein. In der Praxis decken klassische Policen Cyberangriffe jedoch häufig nicht ab.

IT-Sicherheit analysieren

Sprechen Sie mit Ihrem IT-Dienstleister über:

  • Schwachstellen
  • Backup-Konzepte
  • Zugriffsschutz
  • Notfallpläne

Versicherungsschutz rechtzeitig abschließen

Eine Cyberversicherung hilft nur, wenn sie bereits vor dem Angriff besteht.

Fazit: Cyberversicherung KMU ist heute Pflicht statt Kür

Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Großkonzerne. Gerade kleine und mittlere Unternehmen geraten zunehmend ins Visier von Cyberkriminellen.

Eine Cyberversicherung KMU schützt vor:

  • hohen Wiederherstellungskosten
  • Betriebsunterbrechungen
  • Haftungsansprüchen
  • finanziellen Folgeschäden

Die Beiträge bleiben überschaubar – die möglichen Schäden dagegen existenzbedrohend.

Sie sind sich unsicher, ob Ihr Unternehmen gegen Cyberangriffe wirklich ausreichend abgesichert ist oder ob bei Betriebsunterbrechung, Datenverlust und Haftungsfragen gefährliche Lücken bestehen? Wir prüfen Ihre bestehenden Policen, analysieren Ihre Cyberrisiken und zeigen Ihnen, welche Absicherung zu Ihrem Unternehmen passt. So stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb auch im Ernstfall handlungsfähig bleibt und ein Cyberangriff nicht zur wirtschaftlichen Krise wird.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”