Deliktunfähigkeit in der Privathaftpflicht: Wann Sie trotz Schaden nicht zahlen müssen

  • weidingerversichertwpadmin
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Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt – denn sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn du aus Versehen jemand anderem Schaden zufügst. Doch was passiert, wenn der Verursacher gar nicht haftbar gemacht werden kann – z. B. weil er deliktunfähig ist? 

Was bedeutet Deliktunfähigkeit juristisch?

Deliktunfähigkeit heißt, dass eine Person nicht für einen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden kann, weil ihr das rechtliche Verständnis für ihr Handeln fehlt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 827 und § 828 BGB.

Es gibt dabei verschiedene Fälle, in denen Personen nicht deliktsfähig sind:

  • Kinder unter 7 Jahren im Straßenverkehr (bis 10 bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen)
  • Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren psychischen Erkrankungen, wenn sie nicht in der Lage sind, das Unrecht ihres Handelns zu erkennen

Das bedeutet: Wer deliktunfähig ist, muss für einen verursachten Schaden nicht selbst aufkommen – und streng genommen muss es auch niemand anders.

Altersgrenzen und Sonderfälle

  • Kinder bis 7 Jahre: generell deliktunfähig (z. B. zerkratzt ein Kind versehentlich ein Auto mit einem Stein)
  • Kinder zwischen 7 und 18 Jahren: bedingt deliktfähig – abhängig von ihrer Einsichtsfähigkeit im Einzelfall
  • Erwachsene mit Einschränkungen: Wenn eine geistige oder seelische Beeinträchtigung vorliegt, kann auch hier Deliktunfähigkeit vorliegen

In der Praxis entstehen hier oft unangenehme Situationen: Der Schaden ist da – aber niemand muss zahlen.

Wie die Privathaftpflichtversicherung bei deliktunfähigen Personen greift

Viele Versicherer schließen Schäden durch deliktunfähige Personen standardmäßig aus. Das kann zum Problem werden – etwa wenn ein Kind das teure Smartphone der Nachbarin beschädigt oder eine demente ältere Dame versehentlich den Herd anlässt.

Tipp: Achte darauf, dass deine Privathaftpflicht einen sogenannten „Forderungsausfall bei Deliktunfähigkeit“ oder „Schadensersatzanspruch gegen deliktunfähige Personen“ mitversichert. Das schützt dich selbst – oder dein Umfeld – in solchen Fällen.

Relevanz für Familien und Betreuungssituationen

Gerade Familien mit kleinen Kindern oder Angehörigen mit Unterstützungsbedarf sollten diesen Punkt besonders ernst nehmen. Denn ohne den passenden Zusatzschutz bleibt man als Geschädigter oft auf den Kosten sitzen – und als Verursacher auf einem schlechten Gefühl.

Wer als Elternteil oder Betreuer agiert, hat zudem eine gewisse Aufsichtspflicht. Wird diese grob verletzt, kann es trotzdem zu einer Haftung kommen – auch wenn das Kind selbst deliktunfähig ist.

Sinnvolle Ergänzungen im Haftpflichtschutz

Damit du in allen Lebenslagen gut abgesichert bist, solltest du bei deiner Privathaftpflichtversicherung auf folgende Punkte achten:

  • Schutz bei Schäden durch deliktunfähige Kinder oder Angehörige
  • Forderungsausfallschutz (auch bei zahlungsunfähigen Dritten)
  • hohe Deckungssummen
  • keine Ausschlüsse bei Schlüsselverlust oder Internetschäden (je nach Bedarf)

Ob Single, Familie oder pflegender Angehöriger – die private Haftpflicht lässt sich auf jede Lebenssituation anpassen. Wichtig ist: prüfen, vergleichen, gezielt absichern – nicht einfach irgendeinen Tarif abschließen.

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