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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Private Autos beruflich nutzen – warum eine Dienstreisekasko für Unternehmen plötzlich unverzichtbar wird

  • Christian Weidinger
  • 6 Minuten Lesezeit

„Nimm doch einfach dein eigenes Auto für den Kundentermin.“
Was in vielen Unternehmen nach pragmatischer Flexibilität klingt, kann im Schadenfall schnell zu einem echten Kosten- und Haftungsproblem werden. Gerade im Mittelstand ist die Nutzung privater Fahrzeuge für dienstliche Fahrten längst Alltag: Außendiensttermine, spontane Baustellenbesuche, Lieferantenfahrten oder der Weg zum Seminar. Doch genau hier liegt ein oft unterschätztes Risiko.

Denn sobald Mitarbeitende ihren privaten Pkw im Auftrag des Unternehmens einsetzen, geht es nicht nur um Kilometerpauschalen oder Organisation. Es geht um Haftung, Fürsorgepflicht und darum, wer am Ende zahlt, wenn etwas passiert. Genau deshalb gewinnt die Dienstreisekasko für moderne Unternehmen immer mehr an Bedeutung.

Warum die Nutzung privater Fahrzeuge im Job riskanter ist, als viele denken

Im Alltag wirkt es harmlos: Ein Mitarbeiter fährt mit seinem eigenen Auto zum Kunden, parkt auf dem Firmengelände des Auftraggebers oder erledigt auf dem Rückweg noch eine betriebliche Besorgung. Solange nichts passiert, denkt kaum jemand darüber nach. Doch sobald ein Unfall, ein Parkschaden, Vandalismus oder ein anderer Fahrzeugschaden eintritt, stellt sich sofort die entscheidende Frage: Wer trägt den finanziellen Schaden?

Viele Arbeitgeber gehen fälschlicherweise davon aus, dass dafür automatisch die private Kfz-Versicherung des Mitarbeiters zuständig ist. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Zwar reguliert die private Kfz-Versicherung grundsätzlich bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug – allerdings nicht ohne Selbstbeteiligung, Rückstufung oder mögliche Nachteile für den Mitarbeitenden. Gleichzeitig kann sich aus dem arbeitsrechtlichen Verhältnis durchaus ein Erstattungsanspruch ergeben.

Denn der in § 670 BGB geregelte Aufwendungsersatz ist in der Praxis ein zentraler Anknüpfungspunkt dafür, dass Beschäftigte notwendige Aufwendungen ersetzt verlangen können, wenn sie im Auftrag des Arbeitgebers handeln. Genau daraus leitet sich in vielen Konstellationen ab, dass Schäden am privat eingesetzten Fahrzeug nicht einfach beim Mitarbeitenden hängen bleiben sollten.

Dienstliche Fahrt ist nicht gleich Privatfahrt

Ein häufiger Denkfehler in Unternehmen: „Das Auto gehört doch dem Mitarbeiter, also ist das sein Problem.“
So einfach ist es eben nicht.

Wird das Fahrzeug auf ausdrückliche oder zumindest geduldete Weisung des Arbeitgebers für betriebliche Zwecke eingesetzt, entsteht ein ganz anderer rechtlicher Rahmen als bei rein privaten Fahrten. Entscheidend ist dabei, ob die Fahrt in einem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Genau darauf weist auch die DGUV bei betrieblichen Fahrten mit dem Privatauto hin: Maßgeblich ist, ob der berufliche Zweck im Vordergrund steht.

Das bedeutet:
Ein Kundentermin, eine Materialbesorgung, eine Fahrt zur Baustelle oder eine Dienstreise können klar beruflich veranlasst sein. Damit entsteht nicht nur ein versicherungsrelevanter, sondern auch ein haftungsrelevanter Sachverhalt.

Wichtig ist dabei auch: Die gesetzliche Unfallversicherung schützt in solchen Fällen vor allem Personenschäden im Rahmen versicherter Tätigkeiten, nicht automatisch den Blechschaden am privaten Auto. Genau hier verwechseln viele Betriebe den Schutzbereich – und übersehen, dass das eigentliche finanzielle Problem oft beim Fahrzeug selbst liegt.

Was genau leistet eine Dienstreisekasko?

Die Dienstreisekasko ist im Kern eine Speziallösung für Unternehmen, die Mitarbeitenden erlauben oder erwarten, ihren privaten Pkw dienstlich einzusetzen. Sie übernimmt – je nach Tarif und Vereinbarung – Schäden am privat genutzten Fahrzeug während einer dienstlich veranlassten Fahrt.

Typische abgesicherte Szenarien können sein:

  • selbstverschuldete Unfälle während einer Dienstfahrt
  • Park- oder Rangierschäden beim Kunden oder auf Baustellen
  • Vandalismusschäden während eines beruflichen Einsatzes
  • Schäden durch unbekannte Dritte auf dienstlich genutzten Parkflächen
  • in manchen Tarifen auch Teilkasko- oder Vollkaskorisiken im Rahmen der Dienstfahrt

Der große Vorteil: Der Mitarbeitende muss nicht seine eigene private Kaskoversicherung belasten – oder bleibt zumindest nicht auf Selbstbeteiligung und Rückstufung sitzen. Für Unternehmen bedeutet das: klare Zuständigkeiten, kalkulierbare Kosten und weniger Konfliktpotenzial im Schadenfall.

Warum Unternehmen damit nicht nur Risiken absichern, sondern Vertrauen schaffen

Eine Dienstreisekasko ist nicht einfach nur eine technische Versicherungslösung. Sie ist auch ein starkes Signal in Richtung Teamkultur.

Wer Mitarbeitende mit dem Privatwagen zum Kunden schickt, verlagert ohne Absicherung oft unbemerkt unternehmerisches Risiko auf Privatpersonen. Das ist nicht nur heikel, sondern kann langfristig das Vertrauen beschädigen. Denn im Ernstfall stellt sich schnell die Frage: „Warum soll ich für einen beruflichen Auftrag mein eigenes finanzielles Risiko tragen?“

Mit einer Dienstreisekasko lösen Unternehmen dieses Problem elegant. Sie zeigen:

  • Wir erwarten Flexibilität nicht auf Kosten unserer Mitarbeitenden.
  • Wir übernehmen Verantwortung für beruflich veranlasste Risiken.
  • Wir schaffen faire und transparente Rahmenbedingungen.

Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und wachsender Sensibilität für Arbeitgeberattraktivität kann das ein echter Pluspunkt sein. Benefits müssen nicht immer Obstkorb oder Homeoffice heißen – manchmal ist sauber geregeltes Risikomanagement der viel stärkere Vertrauensbeweis.

Für welche Unternehmen ist eine Dienstreisekasko besonders sinnvoll?

Besonders relevant ist das Thema für Unternehmen, in denen Dienstfahrten mit Privatfahrzeugen regelmäßig vorkommen – selbst wenn das nicht offiziell im Fuhrparkmanagement auftaucht.

Typische Beispiele sind:

  • Handwerksbetriebe mit spontanen Kundeneinsätzen
  • Agenturen oder Beratungen mit Außenterminen
  • Vertriebsorganisationen ohne vollständige Dienstwagenflotte
  • Pflege- und Sozialdienste
  • kleine und mittlere Unternehmen mit dezentralen Standorten
  • Betriebe mit Projektgeschäft, Baustellen oder regionalen Serviceeinsätzen

Gerade im Mittelstand passiert die Nutzung privater Fahrzeuge oft „nebenbei“ – ohne klare Regelung, ohne Dienstreiseprozess und ohne eigene Police. Genau das macht die Situation gefährlich. Denn wenn der Schaden da ist, ist es zu spät für Grundsatzdiskussionen.

Moderne Unternehmen denken 360 Grad – auch bei Mobilitätsrisiken

Unternehmen, die heute professionell aufgestellt sein wollen, sollten Mobilität nicht nur unter dem Aspekt „Wie kommen wir zum Kunden?“ betrachten, sondern auch unter der Frage: Welche Risiken entstehen unterwegs – und wer trägt sie?

Die DGUV weist auf die Relevanz von Arbeitsunfällen im Straßenverkehr ausdrücklich hin. Verkehrssicherheit und beruflich bedingte Mobilität sind längst keine Randthemen mehr. Wer Mitarbeitende regelmäßig auf die Straße schickt, braucht deshalb nicht nur organisatorische Prozesse, sondern auch einen sauberen Versicherungsrahmen.

Zusätzlich zeigt auch die IHK-Übersicht zu Dienstreisen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, dass Dienstreisen nicht nur organisatorisch, sondern auch haftungs- und arbeitgeberseitig sauber geregelt werden sollten. Genau hier ist die Dienstreisekasko eine sinnvolle Ergänzung.

Die Dienstreisekasko ist dabei kein Luxusprodukt, sondern eine logische Ergänzung für Betriebe, die Verantwortung ernst nehmen. Sie schützt nicht nur Fahrzeuge – sie schützt Beziehungen, Arbeitgeberimage und im Zweifel auch die Liquidität des Unternehmens.

Fazit: Dienstreisekasko ist ein unterschätzter Hebel für Fairness und Sicherheit

Private Autos dienstlich zu nutzen, ist in vielen Betrieben praktisch, schnell und oft alternativlos. Aber genau deshalb darf dieses Thema nicht unversichert im Graubereich bleiben.

Eine Dienstreisekasko schafft klare Verhältnisse:
Sie entlastet Mitarbeitende, reduziert Streitpotenzial, stärkt die Arbeitgebermarke und macht aus einem stillen Haftungsrisiko eine professionell gelöste Unternehmensentscheidung.

Wer also moderne Verantwortung leben will, sollte nicht nur Dienstfahrten ermöglichen – sondern sie auch sauber absichern.

Du bist dir unsicher, ob deine Absicherung bei dienstlich genutzten Privatfahrzeugen wirklich alle typischen Schäden wie Unfälle, Parkrempler, Vandalismus oder Kaskolücken sauber abdeckt – oder ob genau dort gefährliche Lücken schlummern? Wir prüfen deinen Versicherungsschutz auf Herz und Nieren und zeigen dir, wo bei Kundenterminen, Dienstreisen und betrieblich veranlassten Fahrten unnötige Haftungsrisiken entstehen können. So stellst du sicher, dass dein Unternehmen im Schadenfall nicht auf Kosten sitzen bleibt, sondern zuverlässig abgesichert ist.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
★★★★★

„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”