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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Betriebsunterbrechungsversicherung in der Landwirtschaft: Warum ein Sachschaden oft erst der Anfang ist

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit
Betriebsunterbrechungsversicherung Landwirtschaft schützt bei Stillstand nach Schaden

Ein Brand im Stall, eine zerstörte Maschinenhalle – und dann? Viele Landwirte glauben, mit der Regulierung des Sachschadens sei das Schlimmste überstanden. Tatsächlich beginnt der größte finanzielle Schaden oft erst danach.

Denn selbst wenn Gebäude und Maschinen versichert sind, laufen die Kosten weiter. Tiere müssen versorgt, Kredite bedient und Mitarbeitende bezahlt werden – während Einnahmen ausbleiben. Genau deshalb gehört die Betriebsunterbrechungsversicherung in der Landwirtschaft zu den wichtigsten Bausteinen einer umfassenden betrieblichen Absicherung.

Warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung so wichtig ist

Nach einem Brand, Sturm oder anderen versicherten Sachschaden steht der Betrieb häufig für Wochen oder sogar Monate still.

Während die Gebäude- oder Inhaltsversicherung den entstandenen Sachschaden ersetzt, bleiben viele laufende Kosten bestehen:

  • Löhne und Gehälter
  • Pachtzahlungen
  • Darlehensraten
  • Versicherungsbeiträge
  • laufende Betriebskosten

Gleichzeitig brechen wichtige Einnahmen weg.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt – je nach Vertragsgestaltung – genau diese finanziellen Folgen und hilft dabei, die wirtschaftliche Existenz des Betriebs zu sichern.

Die Betriebsunterbrechung ist nicht automatisch mitversichert

Ein häufiger Irrtum:

Viele Landwirte gehen davon aus, dass eine Betriebsunterbrechung automatisch Bestandteil ihrer Inhaltsversicherung ist.

Das ist jedoch nicht immer der Fall.

Die Betriebsunterbrechung muss ausdrücklich vereinbart werden. Deshalb sollte jede bestehende Police regelmäßig überprüft werden.

Eine leistungsstarke Absicherung sollte unter anderem folgende Bereiche umfassen:

  • fortlaufende Fixkosten
  • entgangenen Betriebsgewinn
  • Mehrkosten für Ersatzmaßnahmen
  • gegebenenfalls zusätzliche Aufwendungen für die Versorgung von Tieren

Informationen zum betrieblichen Risikomanagement in landwirtschaftlichen Betrieben finden Sie auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Warum 12 Monate Haftzeit häufig nicht ausreichen

Ein besonders wichtiger Punkt ist die sogenannte Haftzeit.

Sie bestimmt, wie lange die Versicherung nach einem Schaden Leistungen erbringt.

Viele Verträge sehen lediglich sechs oder zwölf Monate vor.

In der Praxis reicht das häufig nicht aus.

Genehmigungen kosten Zeit

Nach einem größeren Brandschaden muss häufig neu gebaut werden.

Bevor die Bauarbeiten beginnen können, sind oftmals Genehmigungen erforderlich:

  • Bauamt
  • Brandschutz
  • Umweltbehörden
  • gegebenenfalls Naturschutzbehörden

Je nach Projekt können diese Verfahren viele Monate dauern.

Auch Lieferengpässe bei Baumaterialien oder lange Wartezeiten bei Handwerksbetrieben verlängern die Wiederaufbauphase zusätzlich.

Aus diesem Grund empfehlen viele Experten heute eine Haftzeit von 24 Monaten, um ausreichend finanziellen Spielraum zu schaffen.

Typische Versicherungslücken in der Landwirtschaft

In unserer Beratung begegnen uns regelmäßig ähnliche Schwachstellen.

Zu niedrige Versicherungssummen

Sind die laufenden Fixkosten zu niedrig angesetzt, reicht die Entschädigung im Ernstfall oft nicht aus.

Eine realistische Kalkulation sollte regelmäßig überprüft werden.

Fehlende Mehrkostenversicherung

Nach einem Schaden entstehen häufig zusätzliche Kosten, beispielsweise für:

  • Zukauf von Futtermitteln
  • Anmietung von Ersatzmaschinen
  • externe Stallplätze
  • Ausweichflächen

Nicht jeder Vertrag schließt diese Mehrkosten automatisch ein.

Eingeschränkte Leistungsdefinitionen

Manche Versicherungsverträge leisten nur bei einem vollständigen Betriebsstillstand.

Ein teilweiser Ausfall – beispielsweise einer Maschinenhalle oder eines Melkstandes – kann jedoch ebenfalls erhebliche wirtschaftliche Folgen verursachen.

Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.

Checkliste: Ist Ihr Betrieb ausreichend abgesichert?

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz anhand folgender Fragen:

  • Ist eine Betriebsunterbrechung ausdrücklich mitversichert?
  • Reicht die Haftzeit auch für einen längeren Wiederaufbau?
  • Sind laufende Fixkosten vollständig berücksichtigt?
  • Werden auch Mehrkosten für Ersatzmaßnahmen übernommen?
  • Wurden Neuanschaffungen und Betriebserweiterungen berücksichtigt?

Wenn Sie eine dieser Fragen nicht sicher beantworten können, besteht möglicherweise Handlungsbedarf.

Warum die Wiederaufnahme des Betriebs häufig länger dauert als erwartet

Die Landwirtschaft ist heute technisch komplexer denn je.

Moderne Stalltechnik, Melkroboter oder automatisierte Fütterungssysteme müssen nach einem Schaden häufig individuell bestellt und installiert werden.

Hinzu kommen gesetzliche Anforderungen an Bau- und Umweltrecht.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert regelmäßig über rechtliche Rahmenbedingungen und Entwicklungen in der Landwirtschaft. Ergänzend bietet das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) zahlreiche Informationen rund um moderne Betriebsführung und Risikomanagement.

Diese Faktoren zeigen, dass ein Wiederaufbau oft deutlich mehr Zeit benötigt als ursprünglich geplant.

Fazit: Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die Zukunft Ihres Betriebs

Ein Sachschaden allein muss noch keine Existenzkrise bedeuten. Kritisch wird es häufig erst dann, wenn der Betrieb über längere Zeit keine Einnahmen erzielt, die laufenden Kosten jedoch weiterlaufen.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung in der Landwirtschaft schließt genau diese Versorgungslücke. Entscheidend sind dabei eine ausreichend hohe Versicherungssumme, eine passende Haftzeit und ein Versicherungsschutz, der auch Mehrkosten sowie betriebliche Besonderheiten berücksichtigt.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren bestehenden Versicherungsschutz, identifizieren mögliche Deckungslücken und entwickeln ein individuelles Absicherungskonzept für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb. 

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