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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Und wie ist Ihr Notfallplan?

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit
Notfallplan

Stellen Sie sich vor …

Was wäre, wenn Sie morgen plötzlich ausfallen würden? Haben Sie einen Notfallplan?

Ein Schlaganfall, ein Unfall, eine schwere Erkrankung. Hypothetisch? Ja. Aber leider keine Seltenheit. Unternehmer und Firmenlenker sind keine Maschinen. Auch Sie könnten von einem Moment auf den anderen nicht mehr entscheiden, nicht mehr handeln – privat wie beruflich.

Die bittere Wahrheit in vielen Betrieben:

  • Es gibt keinen Notfallplan.
  • Keine klaren Regelungen.
  • Keine Vorsorgevollmachten.
  • Keine Nachfolgeregelung.

Was passiert dann?

Wer zahlt die Löhne? Wer darf Überweisungen tätigen? Wer spricht mit den Banken, den Kunden oder Lieferanten?
Oft lautet die Antwort: Niemand. Weil keine bevollmächtigte Person existiert. Weil niemand weiß, was zu tun ist. Das kann den Betrieb lahmlegen – im schlimmsten Fall mit Existenzgefahr.

Der Notfallkoffer ist Chefsache!

Das Thema wird oft aufgeschoben. Weil es unbequem ist. Weil es emotional wird. Weil es „nicht jetzt passt“. Doch gerade deshalb ist es Chefsache.

Wer Verantwortung für ein Unternehmen trägt, trägt Verantwortung für Mitarbeitende, Kunden und Familie – und damit auch für einen durchdachten Notfallplan.

Was gehört alles dazu?

Damit Ihr Betrieb auch im Fall Ihres Ausfalls weiterläuft, sollten folgende Elemente klar geregelt und dokumentiert sein. Ein Notfallplan ist nur dann wirksam, wenn er verständlich, aktuell und für alle Beteiligten zugänglich ist.

  1. Vorsorgevollmachten
    Sie sind das Fundament jeder unternehmerischen Absicherung. Eine private Vollmacht reicht in der Regel nicht aus – denn sie gilt nicht automatisch für Ihr Unternehmen. Deshalb ist eine spezielle Unternehmens-Vorsorgevollmacht erforderlich.
    Darin wird festgelegt, wer Sie im geschäftlichen Bereich vertreten darf, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr entscheidungsfähig sind. Diese Person sollte mit den Abläufen im Unternehmen vertraut sein und das Vertrauen der Familie und der Belegschaft genießen.
    Wichtig: Die Vollmacht muss notariell beurkundet werden, um von Banken, Behörden und Geschäftspartnern anerkannt zu werden. Zusätzlich sollte eine klare Handlungsanweisung beifügt werden – etwa, wie Lieferverträge, Personalfragen und Bankgeschäfte in einem solchen Fall zu regeln sind.
  2. Bankvollmachten
    Im Ernstfall zählt oft jede Stunde. Wenn kein Zugriff auf Firmenkonten besteht, können Löhne, Mieten oder Lieferantenrechnungen nicht bezahlt werden – und der Betrieb steht still.
    Deshalb sind Bank- und Zahlungs-Vollmachten so entscheidend. Sie sollten sorgfältig ausgewählt und präzise formuliert sein. Legen Sie fest, wer Zugriff auf welche Konten hat, welche Transaktionen erlaubt sind und wo die entsprechenden Unterlagen hinterlegt werden.
    Tipp: Stimmen Sie die Regelung direkt mit Ihrer Hausbank ab. Viele Institute verlangen spezielle Formulare oder beglaubigte Nachweise, bevor sie im Ernstfall handeln dürfen.
  3. Nachfolgeregelung
    Ein zentraler Bestandteil des Notfallplans ist die klare Nachfolgeregelung. Wer führt das Unternehmen, wenn Sie plötzlich ausfallen?
    Eine vorausschauende Planung verhindert Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder Familienmitgliedern. Sie sollte juristisch sauber dokumentiert und, wenn möglich, in den Gesellschaftsvertrag integriert werden.
    Gerade in Familienbetrieben empfiehlt sich, frühzeitig über mögliche Nachfolger zu sprechen und Verantwortlichkeiten schriftlich festzuhalten. Eine offene Kommunikation sorgt dafür, dass im Ernstfall niemand überrascht wird und Entscheidungen schnell getroffen werden können.
  4. Dokumentierte Betriebsabläufe
    Alle wichtigen Abläufe sollten zentral dokumentiert und für Ihre Vertretung zugänglich sein. Dazu gehören Verträge mit Kunden und Lieferanten, Versicherungsunterlagen, Passwörter für Buchhaltung und Onlineportale sowie Ansprechpartner bei Banken, Steuerberatern oder Dienstleistern.
    Ein digitaler Notfallordner kann hier wertvolle Dienste leisten. Er bündelt alle wichtigen Informationen an einem Ort – passwortgeschützt, aber im Ernstfall für berechtigte Personen abrufbar. So vermeiden Sie, dass Ihr Unternehmen in organisatorischem Chaos versinkt, wenn plötzlich niemand mehr Bescheid weiß.
  5. Einweisung der Vertretung in den Versicherungsschutz
    Selbst die beste Absicherung nützt wenig, wenn niemand weiß, welche Policen bestehen. Weisen Sie Ihre Stellvertretung in den bestehenden Versicherungsschutz ein und halten Sie fest, wie im Schadensfall vorzugehen ist.
    Wichtige Punkte sind hier: Ansprechpartner beim Versicherer, Vertragsnummern, Laufzeiten und Leistungsumfänge. Eine kurze Übersicht oder Checkliste kann im Ernstfall Gold wert sein.
  6. Keyman-Versicherung (oder Keyperson-Versicherung)
    Ergänzend zum organisatorischen Notfallkoffer: Diese Versicherung zahlt, wenn eine Schlüsselperson – z. B. Sie als Unternehmer/in – ausfällt. Damit lassen sich Umsatzeinbrüche, Vertretungskosten oder andere Folgekosten auffangen.

Professionelle Begleitung ist Pflicht

Viele Unternehmer greifen auf Vorlagen aus dem Netz zurück. Doch das reicht nicht. Es geht hier um Ihre Existenz. Um die Zukunft Ihrer Firma.

Ein guter Berater wird die richtigen Fragen stellen, individuell beraten, Struktur schaffen und sicherstellen, dass alle Teile des Plans greifen, wenn es drauf ankommt. Verträge, Vollmachten, Versicherungen – alles sollte juristisch geprüft und auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten sein.

Regelmäßige Aktualisierung – der unterschätzte Erfolgsfaktor

Ein Notfallplan ist kein statisches Dokument, das einmal erstellt und dann abgeheftet wird. Er lebt mit Ihrem Unternehmen. Neue Geschäftsfelder, personelle Veränderungen, zusätzliche Standorte oder geänderte Bankverbindungen – all das kann bestehende Regelungen überholen. Deshalb sollte Ihr Notfallplan mindestens einmal jährlich überprüft und angepasst werden.
Auch Versicherungs- und Vollmachtsunterlagen sollten regelmäßig aktualisiert werden, damit sie im Ernstfall gültig und praktikabel sind. Wer diese Routine etabliert, sorgt dafür, dass die getroffenen Vorsorgemaßnahmen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern im entscheidenden Moment wirklich funktionieren.

Fazit: Der Notfall ist keine Frage des Ob – sondern des Wann

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt. Nicht irgendwann. Ein gut durchdachter Notfallplan sichert nicht nur Sie, sondern Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeitenden und Ihre Familie. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen – bevor Sie gezwungen sind, sie abzugeben.

PS: Sie haben noch keinen Notfallplan oder sind sich unsicher, ob alles passt? Lassen Sie uns gemeinsam draufschauen. Bevor es andere tun müssen.

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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”