Seit über 30 Jahren von Kunden empfohlen! ★★★★★ 4,8 / 5

Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Parametrische Versicherung Landwirtschaft: 3 Vorteile für Ihren Betrieb

  • Christian Weidinger
  • 7 Minuten Lesezeit

Trockenheit im Frühjahr. Starkregen zur Ernte. Hagel innerhalb weniger Minuten. Wetterextreme gehören für viele landwirtschaftliche Betriebe längst zum Alltag. Gleichzeitig steigen die wirtschaftlichen Folgen von Ernteausfällen. Klassische Ernteversicherungen bieten zwar Schutz, doch die Schadensregulierung kann Zeit in Anspruch nehmen.

Eine parametrische Versicherung in der Landwirtschaft verfolgt einen anderen Ansatz: Sie zahlt nicht nach einer individuellen Schadensermittlung, sondern sobald vorher festgelegte Wetterparameter erreicht werden. Doch wie funktioniert dieses Modell? Welche Vorteile bietet es – und für welche Betriebe lohnt sich eine solche Absicherung?

Was ist eine parametrische Versicherung in der Landwirtschaft?

Eine parametrische Versicherung basiert auf objektiv messbaren Wetterdaten. Anders als bei einer klassischen Ernteversicherung muss kein Gutachter den tatsächlichen Schaden auf dem Feld bewerten.

Stattdessen wird bereits bei Vertragsabschluss ein messbarer Auslöser – der sogenannte Parameter – vereinbart. Das kann beispielsweise sein:

  • Niederschlagsmenge
  • Temperatur
  • Hagelintensität
  • Windgeschwindigkeit
  • Frosttage

Werden die vereinbarten Grenzwerte erreicht oder unterschritten, erfolgt die Auszahlung automatisch. Grundlage sind Wetterdaten unabhängiger Messstationen oder Satellitensysteme. Informationen zur Entwicklung von Wetterextremen in Deutschland stellt unter anderem der Deutsche Wetterdienst (DWD) bereit.

Der große Vorteil: Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Ernteverlust später ausfällt.

Wie unterscheidet sich die parametrische Versicherung von einer klassischen Ernteversicherung?

Bei einer klassischen Ernteversicherung läuft die Regulierung meist in mehreren Schritten ab:

  • Schaden melden
  • Begutachtung vor Ort
  • Bewertung des Ertragsausfalls
  • Berechnung der Entschädigung
  • Auszahlung

Eine parametrische Versicherung funktioniert deutlich einfacher:

Wird der vereinbarte Wetterparameter erreicht, wird automatisch die vereinbarte Versicherungsleistung ausgelöst.

Dadurch profitieren landwirtschaftliche Betriebe von:

  • schnelleren Auszahlungen
  • objektiven Entscheidungsgrundlagen
  • weniger Verwaltungsaufwand
  • besserer Planbarkeit der Liquidität

Gerade bei Liquiditätsengpässen nach extremen Wetterereignissen kann dieser Zeitvorteil entscheidend sein.

Die drei größten Vorteile einer parametrischen Versicherung

1. Schnelle Auszahlung ohne Gutachter

Der größte Unterschied liegt in der Schadenregulierung.

Da ausschließlich objektive Wetterdaten ausgewertet werden, entfällt die klassische Schadenaufnahme auf dem Betrieb. Sobald der vereinbarte Schwellenwert überschritten oder unterschritten wird, erfolgt die Auszahlung automatisch.

Das verschafft Betrieben schneller finanzielle Planungssicherheit.

2. Präzise Absicherung einzelner Flächen

Moderne parametrische Produkte arbeiten heute mit hochauflösenden Wetter- und Satellitendaten.

Dadurch lassen sich einzelne Schläge oder Flächen gezielt absichern – statt den gesamten Betrieb pauschal zu versichern.

Besonders interessant ist das für:

  • Getreidebetriebe
  • Maisanbau
  • Gemüsebau
  • Obst- und Weinbau
  • Hopfenbetriebe

Je nach Anbieter können Risiken sehr standortgenau bewertet werden.

3. Hohe Planungssicherheit

Viele Investitionen in der Landwirtschaft sind langfristig geplant.

Ernteausfälle wirken sich deshalb nicht nur auf den Gewinn, sondern häufig auch auf:

  • Kreditrückzahlungen
  • Liquidität
  • Betriebsmittelkäufe
  • Investitionsentscheidungen

Eine parametrische Versicherung sorgt dafür, dass finanzielle Mittel unmittelbar nach Eintritt des definierten Wetterereignisses zur Verfügung stehen.

Praxisbeispiel: Trockenheitsabsicherung für Winterweizen

Ein landwirtschaftlicher Betrieb bewirtschaftet 80 Hektar Winterweizen.

Für einen besonders trockenen Standort wird folgende Absicherung vereinbart:

  • Zeitraum: 1. April bis 30. Juni
  • Mindestniederschlag: 120 Millimeter
  • Versicherte Fläche: 25 Hektar
  • Versicherungssumme: 15.000 Euro

Am Ende des Zeitraums weist die Wetterstation lediglich 95 Millimeter Niederschlag aus.

Da der vereinbarte Schwellenwert unterschritten wurde, erfolgt die Auszahlung automatisch.

Ein Gutachter muss den tatsächlichen Ertrag nicht mehr feststellen.

Gerade in Jahren mit extremer Trockenheit kann diese schnelle Liquidität entscheidend sein.

Für welche Betriebe eignet sich eine parametrische Versicherung?

Nicht jeder Betrieb profitiert gleichermaßen.

Besonders sinnvoll ist sie für:

  • Betriebe mit regelmäßig wiederkehrenden Wetterrisiken
  • Ackerbaubetriebe mit großen Feldschlägen
  • Sonderkulturen mit hohem Ertragswert
  • Betriebe mit hoher Finanzierungsbelastung
  • Unternehmen, die ihre Liquidität gezielt absichern möchten

Auch das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) weist darauf hin, dass professionelles Risikomanagement angesichts zunehmender Wetterextreme immer wichtiger wird.

Worauf sollten Landwirte beim Abschluss achten?

So interessant parametrische Versicherungen sind – sie haben Besonderheiten, die vor Vertragsabschluss sorgfältig geprüft werden sollten.

Der Schwellenwert muss realistisch sein

Ist der Grenzwert zu niedrig angesetzt, erfolgt möglicherweise nie eine Auszahlung.

Ist er zu hoch gewählt, steigen häufig die Versicherungsprämien.

Die Wetterdaten müssen zuverlässig sein

Entscheidend ist,

  • welche Wetterstation verwendet wird,
  • wie weit sie vom Betrieb entfernt liegt,
  • welche Messmethoden eingesetzt werden.

Nur hochwertige Messdaten sorgen für eine faire Regulierung.

Das sogenannte Basisrisiko verstehen

Eine parametrische Versicherung zahlt ausschließlich dann, wenn der definierte Parameter ausgelöst wird.

Es kann deshalb vorkommen:

  • Wetterparameter erreicht → Auszahlung, obwohl der tatsächliche Schaden gering ist.
  • Wetterparameter nicht erreicht → keine Auszahlung, obwohl Ertragseinbußen entstanden sind.

Dieses sogenannte Basisrisiko sollte jeder Betrieb kennen.

Kombination mit klassischen Versicherungen prüfen

In vielen Fällen ersetzt eine parametrische Versicherung die klassische Mehrgefahren- oder Ernteversicherung nicht vollständig.

Häufig ergibt eine Kombination den größten Nutzen:

  • parametrische Absicherung für klar messbare Wetterrisiken
  • klassische Versicherung für übrige Schadensursachen

Extremwetter wird zur dauerhaften Herausforderung

Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes zu den Folgen des Klimawandels nehmen Wetterextreme wie Hitzeperioden, Starkregen und Trockenphasen in vielen Regionen Deutschlands zu.

Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet das:

Risikomanagement wird zunehmend zu einem wirtschaftlichen Erfolgsfaktor.

Versicherungsschutz allein ersetzt zwar keine gute Betriebsführung, kann aber helfen, außergewöhnliche Wetterereignisse finanziell abzufedern.

Fazit: Parametrische Versicherungen ergänzen den klassischen Versicherungsschutz sinnvoll

Die parametrische Versicherung in der Landwirtschaft bietet einen modernen Ansatz zur Absicherung gegen Wetterextreme. Statt langwieriger Schadenbewertungen erfolgt die Leistung auf Basis objektiver Wetterdaten – schnell, transparent und planbar.

Sie eignet sich besonders für Betriebe mit klar definierbaren Wetterrisiken und hohem Liquiditätsbedarf nach Extremereignissen. In vielen Fällen ergänzt sie den klassischen Versicherungsschutz sinnvoll und schafft zusätzliche finanzielle Sicherheit.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine parametrische Versicherung zu Ihrem Betrieb passt, analysieren wir gemeinsam Ihre Wetterrisiken, Ihre Betriebsstruktur und Ihren bestehenden Versicherungsschutz.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
★★★★★

„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”