Seit über 30 Jahren von Kunden empfohlen! ★★★★★ 4,8 / 5

Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.
Pflege ohne Risiko – Weidinger Versichert
🛡️ Pflege ohne Risiko

Pflegefall absichern –
und Geld zurück, wenn nichts passiert.

Die einzige Absicherung, die Sie im Ernstfall schützt und Ihr eingezahltes Geld nicht einfach verschwinden lässt.

5,6 Mio.
Pflegebedürftige in Deutschland (2024)
3.108 €
Eigenanteil pro Monat im Pflegeheim
ab 60 €
Monatsbeitrag für bereits sehr gute Leistungen
mind. 80 %
Ihrer Beiträge zurück, wenn nichts passiert

Das Besondere: Ihr Geld ist nicht weg.

Anders als bei klassischen Versicherungen bleibt Ihr eingezahltes Geld erhalten – entweder als Pflegerente im Ernstfall oder als Auszahlung an Ihre Familie.

Pflegefall tritt ein → lebenslange Rente
💰 Kein Pflegefall → mind. 80 % Ihrer Beiträge zurück
🔄 Flexibel: Kapital entnehmbar
🤝 Assistance durch Malteser inklusive

Was die Kasse zahlt – und was Sie selbst tragen

Gesamtkosten Pflegeheim (Pflegegrad 3)
4.683 € / Monat
Gesetzliche Pflegekasse zahlt
1.319 €
Ihr Eigenanteil – jeden Monat
3.108 € ⚠️
⚠️ Reicht das eigene Geld nicht aus, werden Kinder und Angehörige vom Sozialamt zur Zahlung herangezogen.

Pflege ist teurer als die meisten denken.

Ende 2024 gab es in Deutschland 5,64 Millionen Pflegebedürftige – Tendenz steigend. Die häufigsten Ursachen: Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle.

Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Die Lücke muss aus eigener Tasche oder durch Angehörige gedeckt werden.

Pflege ist kein Altersthema: Knapp eine Million Pflegebedürftige sind unter 65 Jahre alt.

So schließen Sie die Lücke →

Was bedeuten die Pflegegrade – und was zahlt die Kasse?

Der Medizinische Dienst (MDK) stuft die Pflegebedürftigkeit in 5 Grade ein. Je höher der Grad, desto höher die Leistungen – aber auch die Kosten.

1
Geringe Beeinträchtigung
Kasse zahlt: 131 € Zuschuss
Eigenanteil Heim: ~2.869 €
2
Erhebliche Beeinträchtigung
Kasse zahlt: 805 €
Eigenanteil Heim: ~3.108 €
3
Schwere Beeinträchtigung
Kasse zahlt: 1.319 €
Eigenanteil Heim: ~3.108 €
4
Schwerste Beeinträchtigung
Kasse zahlt: 1.855 €
Eigenanteil Heim: ~3.108 €
5
Schwerste + besondere Anforderungen
Kasse zahlt: 2.096 €
Eigenanteil Heim: ~3.108 €

* Eigenanteil Pflegeheim: bundesdurchschnittlicher Wert, ab dem 2. Jahr (30 % Leistungszuschlag berücksichtigt). Quelle: Weidinger Versichert, Stand 01/2026.

Individuell kalkulierbar – passend zu Ihrer Lebenssituation.

Jede Absicherung ist so individuell wie der Mensch dahinter. Wir berechnen gemeinsam, was Sie wirklich brauchen – und was es kostet.

🛡️ Ihre Absicherung – individuell kalkuliert

  • Lebenslange Pflegerente ab Pflegegrad 2
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 1
  • Schutz auch bei Demenz
  • Aufbauplan: vereinfachte Gesundheitsprüfung, Schutz nach 8 Jahren
  • Leistung unabhängig davon, wo und von wem gepflegt wird

🎯 Individuell – nach Maß

  • Premium-Schutz: feste Rentenhöhen je Pflegegrad (25 / 50 / 75 / 100 %)
  • Individual-Schutz: Rentenhöhe für jeden Pflegegrad frei wählbar
  • Laufende Beiträge oder Einmalbeitrag möglich
  • Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen (ohne neue Gesundheitsprüfung)

🔄 Flexibel – auf alles vorbereitet

  • Kapitalentnahme vor Pflegebedürftigkeit möglich
  • Beitragsdynamik (2–5 % jährlich) gegen Inflation
  • Einmalleistung bei Pflegeeintritt (6 Monatsrenten)
  • Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten

💰 Sicher – Geld bleibt in der Familie

  • Todesfallleistung: mindestens 80 % der eingezahlten Beiträge + Überschüsse – mit der Zeit kann sogar mehr zurückfließen
  • Optional: Todesfallschutz auch nach Pflegeeintritt
  • Überschussbeteiligung zur Rentenerhöhung oder Beitragsreduktion
  • Garantierte Leistungen – keine nachträgliche Änderung durch Beitragsanpassungsklauseln

Was, wenn Ihre 75 Euro im Monat mehr für Sie arbeiten könnten?

Viele Menschen sparen monatlich einen kleinen Betrag – auf dem Girokonto, einem Bausparvertrag oder einem Tagesgeldkonto. Die Verzinsung ist überschaubar. Das Geld liegt dort – und tut nicht viel.

🏦

Bisher: Girokonto / Bausparvertrag

75 € monatlich, kaum Zinsen. Das Geld ist zwar da – aber es schützt Sie nicht. Im Pflegefall müssen Sie trotzdem aus eigener Tasche zahlen.

✗ Kein Schutz im Pflegefall
Empfehlung
🛡️

Neu: Pflegerente ab 60 €

Dieselben 75 € – aber jetzt mit echtem Mehrwert: Sie sind im Pflegefall abgesichert. Und wenn nichts passiert, bekommen Sie mindestens 80 % Ihrer Beiträge zurück.

✓ Schutz + Geld zurück
📈

Mit der Zeit: sogar mehr zurück

Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Überschüsse werden gutgeschrieben. Es ist keine Traumrendite – aber Ihr Geld ist sicher, geschützt und arbeitet für Sie.

✓ Überschüsse möglich
💡

Das Fazit: Pflege ohne Risiko.

Keine Traumrendite – das versprechen wir nicht. Aber: mindestens 80 % Ihrer Beiträge kommen zurück, je länger der Vertrag läuft sogar mehr als eingezahlt. Und wenn Sie doch pflegebedürftig werden, haben Sie eine lebenslange Rente, die Ihre Versorgungslücke schließt. Das ist Sparen mit Sinn.

Was das konkret bedeutet – am Beispiel von Paul, 45 Jahre

Paul wird ab 65 Jahren für 7 Jahre ambulant gepflegt (Pflegegrad 3). So sieht seine Absicherung aus:

Situation

Paul, 45 Jahre
Pflegegrad 3 ab 65

📍 Ambulante Pflege durch Pflegedienst

📅 Pflegedauer: 7 Jahre

💶 Monatlicher Beitrag: 95,41 €

📊 Tarif: Aufbauplan, Premium-Schutz
Pflegerente Pflegegrad 5: 1.400 €

Die Leistung enthält Überschüsse, die in ihrer Höhe nicht garantiert werden können.

Kosten ambulanter Pflegedienst (Pflegegrad 3) 1.998 € / Monat
Gesetzliche Pflegekasse zahlt − 1.363 €
Monatliche Versorgungslücke 635 €
Ihre Pflegerente zahlt (Pflegegrad 3 = 50 %) + 700 € / Monat
Einmalige Kapitalleistung bei Pflegeeintritt + 6.720 €
Gesamtleistung Ihre Pflegerente (7 Jahre) 65.520 €
Eingezahlte Beiträge (20 Jahre) 22.898 €

Assistance-Leistungen – wir bleiben an Ihrer Seite.

Gemeinsam mit dem Malteser Hilfsdienst bieten wir von Anfang an praktische Unterstützung – nicht nur im Ernstfall.

🏥

Pflegeplatzgarantie

Unterstützung bei der Organisation ambulanter und stationärer Pflegeleistungen – schnell und unkompliziert.

📋

Antragsunterstützung

Hilfe bei der Beantragung von Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

🏠

Wohnraumberatung

Beratung zu Umbaumaßnahmen, damit Sie so lange wie möglich in Ihrem Zuhause bleiben können.

📞

Pflege-Hotline

Rund um die Uhr Beratung zu Pflege, Demenz und weiteren Assistance-Leistungen.

👨‍👩‍👧

Schulung für Angehörige

Vermittlung von Pflegeschulungen für pflegende Angehörige – damit Sie nicht allein sind.

📄

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Beratung zu den wichtigen rechtlichen Themen rund um Vorsorge und Selbstbestimmung.

Alles, was Sie für die Beratung brauchen.

Produktdetails, Prämienübersicht, Vergleiche und Antragsprozess – kompakt und direkt nutzbar.

Pflegetagegeld

  • Fester Tagessatz, frei verwendbar
  • Reiner Risikoschutz
  • Beitrag kann jährlich neu kalkuliert werden
  • Kein Vermögensaufbau
  • Kein Geld zurück bei Nicht-Inanspruchnahme

Pflegekostenversicherung

  • Erstattung nachgewiesener Kosten
  • Zweckgebunden (nur Pflegekatalog-Leistungen)
  • Leistung abhängig von gesetzlicher Kasse
  • Unterkunft/Verpflegung meist nicht erstattet
  • Kein Vermögensschutz

✨ Pflegerente mit Vermögensschutz

  • Monatliche Rente, frei verwendbar
  • Garantierte Leistung – keine Beitragsanpassungsklauseln
  • Todesfallleistung: Geld bleibt in der Familie
  • Kapitalentnahme vor Pflegeeintritt möglich
  • Assistance durch Malteser inklusive
Eintrittsalter Pflegerente PG 5 Tarif Aufbauplan Tarif Aufbauplan Plus Hinweis
30 Jahre 1.000 € / Monat ca. 45–60 € / Monat ca. 55–70 € / Monat Günstigster Einstieg
40 Jahre 1.000 € / Monat ca. 75–95 € / Monat ca. 65–80 € / Monat Empfohlenes Einstiegsalter
45 Jahre 1.400 € / Monat 95,41 € / Monat ca. 85–100 € / Monat Beispiel Paul (Broschüre)
48 Jahre 2.000 € / Monat 187,34 € / Monat Beispiel Produktinfoblatt
55 Jahre 1.000 € / Monat ca. 130–160 € / Monat ca. 110–140 € / Monat Noch gut versicherbar
💡 Prämienberechnung: Abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschter Rentenhöhe. Der Aufbauplan bietet eine vereinfachte Gesundheitsprüfung und eine 8-jährige leistungsfreie Zeit. Individuelle Angebote bitte über den Berater anfordern.
1

Bedarfsanalyse

Versorgungslücke berechnen, Wunschrente festlegen, Tarif wählen (Aufbauplan)

2

Gesundheitsfragen

Kurzantrag mit Gesundheitsfragen ausfüllen. Aufbauplan: vereinfachte Prüfung (weniger Fragen)

3

Antrag einreichen

Unterschriebenen Kurzvorschlag + Antrag an Swiss Life, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching senden

4

Versicherungsschein

Nach Annahme: Versicherungsschein erhalten → Schutz beginnt. 30 Tage Widerrufsrecht.

📌 Wichtig: Alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten (§19 VVG). Bei falschen Angaben kann der Versicherungsschutz entfallen. Beitragszahlung: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich.

Einwand: „Ich bin noch jung."

  • Knapp 1 Mio. Pflegebedürftige unter 65 Jahren
  • Schlaganfall, Unfall, Herzinfarkt treffen jeden
  • Je früher, desto günstiger der Beitrag
  • Gesundheitsprüfung wird mit dem Alter schwieriger

Einwand: „Ich zahle umsonst, wenn nichts passiert."

  • 65–80 % der Beiträge gehen an Hinterbliebene
  • Kapitalentnahme vor Pflegeeintritt möglich
  • Überschussbeteiligung erhöht die Leistung
  • Kein Geld geht verloren – es bleibt in der Familie

Einwand: „Die Familie pflegt mich schon."

  • Pflege durch Angehörige ist körperlich und emotional belastend
  • Pflegerente zahlt auch bei häuslicher Pflege durch Familie
  • Angehörige werden finanziell entlastet
  • Assistance-Leistungen unterstützen pflegende Angehörige

Jetzt absichern – ohne Risiko.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre persönliche Versorgungslücke berechnen und die passende Absicherung finden.

Weidinger – die Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Obere Hauptstr. 11 · 92364 Deining · info@weidinger-versichert.de · www.weidinger-versichert.de

Dieses Dokument dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Stand: 01/2026. Weidinger – die Versicherungsmakler GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.