Seit über 30 Jahren von Kunden empfohlen! ★★★★★ 4,8 / 5

Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Versicherung als Partner: Regressverzicht sichert dein Unternehmen ab

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit
Regressverzicht

Versicherungsschutz von der Stange oder individuell auf mich angepasst – Regressverzicht – wenn dein Versicherer nicht zum Gegner wird 

Stell dir vor:
Ein Mitarbeiter verursacht einen Schaden. Dein Versicherer zahlt zunächst – aber dann …

…holt er sich das Geld vom Mitarbeiter zurück.

Das nennen Juristen Regress: Der Versicherer fordert nach der Schadenregulierung die Auslagen vom Schadenverursacher zurück – selbst wenn es ein Mitarbeiter ist, der einfach nur einen Fehler gemacht hat.
Und ja: Das ist rechtlich möglich und im Standardfall auch legal. Doch ist es sinnvoll?
Für viele Unternehmen kann das schnell zu Konflikten, Vertrauensverlust und einem schlechten Betriebsklima führen.

Wenn dein Unternehmen nicht zum Tatort der Schuldzuweisung werden soll, brauchst du diese eine wichtige Regel: den Regressverzicht.

Was bedeutet Regressverzicht konkret?

Der Regressverzicht ist eine Vertragsvereinbarung zwischen dir und deinem Versicherer, wonach der Versicherer nach einem regulierten Schaden darauf verzichtet, Ansprüche gegen den Schadenverursacher geltend zu machen – solange kein Vorsatz vorliegt und keine Haftpflichtversicherung des Verursachers einspringt.

Kurz gesagt:
Versicherung zahlt – und greift nicht gegen dein Team an.

Diese Vereinbarung ist nicht 08/15, sondern ein klares Signal für partnerschaftliche Absicherung im Unternehmen.
Sie sorgt dafür, dass deine Versicherung nicht gegen dich oder deine Mitarbeitenden arbeitet, sondern mit dir.

Warum ist das wichtig?

Stell dir vor, ein langjähriger Mitarbeiter verursacht einen teuren Fehler – zum Beispiel beim Transport von Waren, bei der Montage oder im Kundenkontakt.
Er macht keinen Vorsatz, sondern einfach einen Fehler.

Ohne Regressverzicht kann der Versicherer nach der Schadenzahlung Rückgriff nehmen und den Mitarbeiter oder sogar dein Unternehmen zur Kasse bitten.
Das schafft erstens Misstrauen im Team und zweitens rechtliche Auseinandersetzungen, die gerade im Mittelstand und bei engen Arbeitsbeziehungen alles andere als produktiv sind.

Mit dem Regressverzicht passiert genau das Gegenteil:

  • Dein Team fühlt sich sicher.
  • Fehler werden offen thematisiert statt vertuscht.
  • Die Unternehmenskultur bleibt kooperativ.
  • Dein Betriebsklima bleibt stabil – auch nach Schadensfällen.

Das ist nicht nur nice-to-have: Es ist ein strategischer Schutz für deine wichtigste Ressource – dein Team.

Wie funktioniert der Regressverzicht in der Praxis?

In einem Versicherungsvertrag kann der Regressverzicht eingebaut sein als:

  • Standardklausel in den Versicherungsbedingungen (wenn enthalten),
  • Optionale Zusatzvereinbarung,
  • oder individuelle Vertragsklausel, die gezielt verhandelt wird.

Wichtig: Der Regressverzicht gilt in der Regel nur, wenn:

✔ kein vorsätzliches Verhalten des Mitarbeiters vorliegt,
✔ keine eigene Haftpflichtversicherung des Mitarbeiters einschlägig ist,
✔ der Fall klar als einfache Fahrlässigkeit einzustufen ist.

Dadurch bleibt die juristische Grenze sauber: Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln können – und sollen – auch weiterhin Konsequenzen haben.

Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen

Ein Regressverzicht ist nicht nur für Mitarbeiter wichtig, sondern auch für Kunden und Partner.

Er zeigt: Du hast Vertrauen in dein Team.
Er schafft Stabilität in Geschäftsprozessen.
Er reduziert interne Konflikte und juristische Auseinandersetzungen.

Vor allem in Unternehmen, wo Mitarbeitende regelmäßig mit Kunden, Maschinen oder teurer Technik arbeiten, ist der Regressverzicht ein echter Baustein im Risikomanagement.

Die Versicherung wird so zum Partner, nicht zum drohenden Gegner im Schadensfall.

Regressverzicht: Mehr als nur ein Vertragsdetail

Viele Unternehmer übersehen, dass ein Versicherungsvertrag nicht „nur abschließt und fertig ist“.
Gerade, wenn es um vertrauensvolle Zusammenarbeit, langfristige Mitarbeiterbindung und eine positive Unternehmenskultur geht, ist es entscheidend, Verträge so zu gestalten, dass sie den Menschen im Unternehmen schützen – nicht belasten.

Der Regressverzicht ist in modernen Versicherungsverträgen ein klares Zeichen dafür, dass du:

✔ Verantwortung übernimmst,
✔ Vertrauen statt Schuldzuweisung förderst,
✔ und dein Unternehmen nach innen und außen stark aufstellst.

Praxisbeispiel (vereinfachte Darstellung)

Ein Lagerarbeiter verursacht durch Unachtsamkeit einen Staplerunfall.
Die Versicherung zahlt den Schaden. Ohne Regressverzicht könnte der Versicherer jetzt prüfen, ob er einen Rückgriff auf den Mitarbeiter versucht – zumindest auf Teile der Kosten.
Mit Regressverzicht verzichtet der Versicherer auf diesen Rückgriff – solange kein Vorsatz vorliegt und keine andere Haftpflicht greift.

Das schont das Team – und den Betriebsfrieden.

Fazit: Versicherung als Partner statt als Gegner

Der Regressverzicht ist kein nettes Extra, sondern ein strategisches Schutzinstrument für dein Unternehmen:

Er schützt deine Mitarbeitenden.
Er stärkt Vertrauen und Loyalität.
Er fördert eine konstruktive Fehlerkultur.
Er verhindert, dass Versicherer nachträglich Ansprüche durchsetzen.

Kurz: Mit Regressverzicht arbeitest du mit deiner Versicherung – nicht gegen dein Team. Wenn du möchtest, prüfen wir gemeinsam deine bestehenden Verträge und zeigen dir, wo Regressverzicht sinnvoll integriert werden sollte – individuell, verständlich und zukunftsorientiert.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
★★★★★

„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”