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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

SF-Jahre in der Kfz-Versicherung – die unterschätzte Kostenfalle mit System

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit

Die verflixten SF-Jahre – viele Unternehmerinnen und Unternehmer kennen sie. Diese ominösen „Prozente“ bei der Kfz-Versicherung, die scheinbar willkürlich über hohe oder niedrige Beiträge entscheiden.
Dabei steckt dahinter ein System, das auf den ersten Blick einfach wirkt, im Detail aber schnell zum Dschungel wird.

Was sind SF-Jahre eigentlich?

Die SF-Jahre (Schadenfreiheitsjahre) sind ein Rabatt-System der Kfz-Versicherung. Jedes unfallfreie Jahr verbessert deine sogenannte SF-Klasse, was wiederum zu einem günstigeren Beitrag führt.
Klingt simpel: kein Unfall = weniger zahlen. Doch so einfach ist es nicht.

Denn jede Versicherung bewertet SF-Jahre unterschiedlich. Ein kleiner Schaden, vielleicht nur ein Parkrempler – und zack, du fällst gleich mehrere Klassen zurück. Das kann bedeuten, dass dein Beitrag im nächsten Jahr mehrere Hundert Euro höher ausfällt.
Die SF-Klasse wird nämlich über den sogenannten Vollbeitrag berechnet – also den Prozentsatz, den du auf den Grundtarif deiner Versicherung zahlst. Je höher der Prozentsatz, desto teurer wird’s.

Junge Fahrer, SF Jahre und ihre Startprobleme

Gerade für junge Fahrer ist das System der SF-Jahre in der Kfz-Versicherung oft ein teurer Einstieg.
Wer frisch den Führerschein in der Hand hat, startet nämlich bei SF0 oder SF½ – also ohne Erfahrung und ohne schadensfreie Jahre. Das Ergebnis: Einstufungen von 100 % bis 240 % des Beitrags sind keine Seltenheit.

Das kann schnell ins Geld gehen.
Doch: Es gibt Wege, diese Kosten clever zu senken.

Manche Versicherungen bieten Sondereinstufungen für Führerscheinneulinge oder Zweitwagenregelungen an. Bei Letzterem profitieren junge Fahrer davon, wenn sie als Zweitnutzer über die Eltern oder das Unternehmen mitversichert werden.
Andere Gesellschaften haben spezielle Führerscheinregelungen, bei denen der Einstieg direkt mit einer besseren SF-Klasse belohnt wird – vorausgesetzt, man bleibt unfallfrei.

Das Problem: Kaum jemand kennt alle diese Varianten. Und wer einfach nur „irgendeine“ Versicherung abschließt, verschenkt oft bares Geld.

SF-Jahre übertragen – das klingt einfacher, als es ist

Was viele nicht wissen: SF-Jahre kann man übertragen – zum Beispiel von Eltern auf Kinder, von Ehepartnern oder innerhalb eines Unternehmens.
Aber hier lauern viele Missverständnisse.
Denn du kannst nur so viele SF-Jahre übernehmen, wie du selbst theoretisch erfahren hättest.

Beispiel: Du hast seit fünf Jahren deinen Führerschein? Dann darfst du maximal vier SF-Jahre übernehmen – auch wenn die Eltern 22 Jahre unfallfrei gefahren sind.

Kommt in dieser Zeit noch ein Schaden hinzu, wird’s kompliziert:

Der Schaden wird in der alten Historie und in der neuen Einstufung berücksichtigt – ein echter Doppelabzug.
Das führt dazu, dass jemand plötzlich bei SF1 landet, obwohl eigentlich vier Jahre übertragen werden sollten.
Für viele ist das ein Desaster. Und kaum jemand merkt es, bis die neue Beitragsrechnung ins Haus flattert.
Nur mit einem vollständigen Datensatz und genauer Recherche bei Vorversicherern lässt sich so etwas frühzeitig erkennen.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Übertragungen scheitern, weil nicht alle Bedingungen erfüllt oder Schäden nicht korrekt dokumentiert wurden.


Der SF-Dschungel bei bestehenden Verträgen

Wie unübersichtlich das Ganze werden kann, zeigt ein echter Fall aus der Praxis:
Ein Unternehmer hatte zwei Fahrzeuge versichert, beide schon seit Jahren. Nach mehreren Wechseln zwischen verschiedenen Versicherern wusste niemand mehr genau, woher die SF-Jahre ursprünglich stammten.
Auf den Unterlagen waren zwar Prozente vermerkt, aber keine eindeutige Zuordnung.
Nach sechs (!) Telefonaten mit fünf verschiedenen Sachbearbeitern fand sich schließlich die Lösung:
Die ursprünglichen SF-Jahre waren noch da – sie wurden nur intern mitgeführt, ohne dass der Kunde es wusste.

Ergebnis: Drei Stunden Arbeitszeit, mehrere Rückfragen, und ein gutes Stück Makler-Erfahrung waren nötig, um die Situation zu klären.
Ein Kunde ohne Unterstützung? Wäre hier komplett aufgeschmissen gewesen.
Denn Vertreter dürfen keine alten Versicherungsdaten einsehen, und bei Direktversicherern lautet die Antwort oft schlicht: „Bei uns ist nichts hinterlegt.“

SF-Jahre bei Unternehmen – noch komplizierter als gedacht

Diese Woche hatten wir einen Fall, der noch verrückter war:

In der gewerblichen Kfz-Versicherung kommt noch eine weitere Ebene hinzu:
Firmen, die mehrere Fahrzeuge haben, führen oft Sammelverträge oder Flottenlösungen.
Hier wird die SF-Klasse nicht immer pro Fahrzeug, sondern über den gesamten Vertrag hinweg berechnet.

Das hat Vorteile – solange alles im Blick bleibt. Denn verliert man den Überblick, kann ein einziger Unfall dazu führen, dass mehrere Fahrzeuge teurer werden.
Ein strukturierter Überblick über alle Fahrzeuge, Fahrer und SF-Klassen spart langfristig bares Geld – und vermeidet böse Überraschungen bei der nächsten Beitragsberechnung.s ist nichts hinterlegt“ abgekanzelt worden.


Wie du den Überblick behältst – praktische Tipps

  1. Daten checken: Lass dir regelmäßig von deinem Versicherer bestätigen, welche SF-Klasse und wie viele schadenfreie Jahre hinterlegt sind. Bei einem Wechsel sollten diese Daten sauber übertragen werden – sonst kann es zu falschen Einstufungen kommen.
  2. Dokumentation behalten: Alte Policen und Schadenfreiheitsbescheinigungen immer aufbewahren! Viele Versicherer fragen nach Nachweisen, besonders bei Übertragungen.
  3. Beratung nutzen: Ein unabhängiger Versicherungsmakler hat Zugriff auf Systeme und Vergleichsportale, die Fehler in der SF-Historie aufdecken können – bevor sie teuer werden.
  4. Nicht vorschnell Schäden melden: Kleine Schäden selbst zu zahlen, kann sich lohnen. Ein Rückstufungsrechner hilft, den tatsächlichen Effekt auf die SF-Klasse zu bewerten.


Fazit: SF-Jahre in der Kfz-Versicherung – unterschätzt, aber entscheidend

Die SF-Jahre in der Kfz-Versicherung sind weit mehr als nur eine Prozentzahl auf dem Papier.
Sie entscheiden über Hunderte Euro Beitrag pro Jahr – und über die langfristige Wirtschaftlichkeit eines Fuhrparks oder Privatwagens.
Wer das System versteht, spart bares Geld.
Wer sich darauf verlässt, dass „die Versicherung das schon richtig macht“, riskiert hingegen teure Überraschungen.

Gerade bei bestehenden Verträgen oder Übertragungen lohnt sich ein genauer Blick – oder die Unterstützung durch jemanden, der den SF-Dschungel schon mehrfach durchquert hat.

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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”