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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Betriebsunterbrechungsversicherung bei Rohrbruch: Warum ein Wasserschaden im Büro schnell existenzbedrohend wird

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit

Ein Rohrbruch im Büro wirkt auf den ersten Blick wie ein typischer Gebäudeschaden: Wasser entfernen, Handwerker rufen, trocknen, reparieren – und weiter geht’s. Doch genau das ist in der Praxis oft ein gefährlicher Irrtum. Denn nicht die Reparatur selbst wird für viele Unternehmen zum größten Problem, sondern der plötzliche Stillstand des gesamten Betriebs. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei Rohrbruch kann in solchen Fällen darüber entscheiden, ob ein Betrieb eine Ausfallwoche finanziell verkraftet – oder unnötig unter Druck gerät.

Ein aktuelles Fallbeispiel aus der Oberpfalz zeigt eindrucksvoll, wie schnell ein vermeintlich kleiner Wasserschaden zu einer ernsthaften Belastung werden kann.

Fallbeispiel aus der Region: Rohrbruch legt Betrieb sieben Tage lahm

Ein mittelständischer Gewerbebetrieb aus der Region meldet sich am Montagmorgen bei Weidinger – die Versicherungsmakler. Über das Wochenende ist im Bürogebäude unbemerkt eine Wasserleitung geplatzt. Als der Schaden entdeckt wird, ist das Wasser bereits in mehrere Räume eingedrungen. Böden sind durchnässt, Möbel betroffen und die Elektrik muss aus Sicherheitsgründen geprüft werden.

Der zeitliche Ablauf zeigt, wie schnell sich ein solcher Schaden entwickelt:

  • Schadenbeginn: Sonntagabend, ca. 18 Uhr
  • Schadensmeldung: Montagmorgen
  • Handwerker vor Ort: noch am selben Tag
  • Wiederaufnahme des Betriebs: erst nach sieben Tagen

Der Betrieb reagiert schnell und professionell. Trotzdem bleibt der Alltag für eine ganze Woche vollständig lahmgelegt. Genau darin liegt das eigentliche Risiko.

Warum ein Rohrbruch im Büro so teuer werden kann

Die Reparaturkosten sind in vielen Fällen über die Gebäude- oder Inhaltsversicherung abgesichert – je nach Vertragsgestaltung. Leitungswasser gehört grundsätzlich zu den klassischen versicherten Gefahren in gewerblichen Sachversicherungen. Das hilft beim Schaden am Inventar oder an betrieblichen Einrichtungen.

Doch was viele Unternehmer unterschätzen: Während Trocknung, Elektrikprüfung und Wiederherstellung laufen, bleibt der Betrieb oft ganz oder teilweise geschlossen. Umsatz entsteht nicht – die Kosten aber laufen unverändert weiter.

Im konkreten Fall sah die Rechnung so aus:

  • Reparaturkosten: durch die Sachversicherung gedeckt
  • Weiterlaufende Fixkosten in 7 Tagen: 8.240 €
  • Umsatz in dieser Zeit: 0 €

Diese 8.240 Euro entstehen nicht durch einen Luxusaufwand, sondern durch ganz normale betriebliche Verpflichtungen.

Die eigentliche Gefahr: Fixkosten ohne Umsatz

Ein Rohrbruch im Büro verursacht nicht nur sichtbare Wasserschäden. Die eigentliche wirtschaftliche Belastung entsteht durch den Betriebsausfall. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen kann bereits eine Woche Stillstand zu spürbaren Liquiditätsproblemen führen.

Typische Fixkosten, die weiterlaufen, sind:

  • Löhne und Gehälter
  • Miete oder Pacht
  • Leasingraten
  • Energiekosten
  • Software- und Systemkosten
  • Finanzierungsraten
  • laufende Verträge mit Dienstleistern

Gleichzeitig können Aufträge nicht bearbeitet, Angebote nicht fertiggestellt oder Kundenanfragen nicht sauber abgewickelt werden. In manchen Branchen bedeutet das nicht nur verlorenen Umsatz, sondern auch langfristige Reibungsverluste in der Kundenbeziehung.

Genau diese Unterbrechung wiegt oft schwerer als der eigentliche Sachschaden. Für viele Unternehmen sind die Folgekosten eines Betriebsstillstands wirtschaftlich gravierender als der ursprüngliche Schaden selbst.

Was die Betriebsunterbrechungsversicherung bei Rohrbruch leistet

Genau hier greift die Betriebsunterbrechungsversicherung bei Rohrbruch. Sie springt ein, wenn ein versicherter Sachschaden – etwa durch Leitungswasser – dazu führt, dass der Betrieb ganz oder teilweise stillsteht.

Im beschriebenen Fall wurden die 8.240 Euro weiterlaufender Fixkosten durch die Betriebsunterbrechungsversicherung übernommen. Das verschafft dem Unternehmen Luft, hält die Liquidität stabil und verhindert, dass ein kurzfristiger Schaden unnötig zur wirtschaftlichen Belastung wird.

Je nach Vertrag können unter anderem abgesichert sein:

  • fortlaufende Löhne und Gehälter
  • Miete und Pacht
  • Leasingraten
  • Energiekosten
  • sonstige laufende betriebliche Verpflichtungen
  • je nach Tarif auch entgangener Betriebsgewinn

Das entspricht auch dem Grundprinzip der Ertragsausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn der Betrieb nach einem versicherten Sachschaden stillsteht und übernimmt laufende Kosten sowie – je nach Ausgestaltung – entgangene Erträge.

Prävention bleibt wichtig – ersetzt aber keine Absicherung

Natürlich gilt: Prävention ist immer der beste erste Schutz. Regelmäßige Kontrolle von Wasserleitungen, Wartung von Heizungs- und Sanitäranlagen sowie ein funktionierendes Notfallmanagement können helfen, Schäden zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen.

Sinnvolle Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • regelmäßige Inspektion von Leitungen und Anschlüssen
  • Wartung durch Fachbetriebe
  • bekannte und zugängliche Absperrventile
  • Kontrolle von frostgefährdeten Leitungen
  • schnelle Schadensmeldung und koordinierte Handwerkersteuerung

Trotzdem bleibt ein Restrisiko. Gerade Leitungswasserschäden sind in Deutschland keineswegs selten. Der Schadenaufwand liegt bei Leitungswasser seit Jahren auf einem hohen Niveau – ein klares Signal dafür, dass Wasserschäden für Unternehmen kein Randthema sind.

Fazit: Der Rohrbruch ist selten das eigentliche Problem

Ein Rohrbruch im Büro ist ärgerlich – aber für viele Unternehmen ist nicht der Wasserschaden selbst das größte Risiko, sondern die Zeit danach. Wenn der Betrieb für Tage oder sogar Wochen stillsteht, werden Fixkosten schnell zur echten Belastung. Genau deshalb ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei Rohrbruch kein optionaler Zusatz, sondern für viele Betriebe ein entscheidender Teil des Risikoschutzes.

Du bist dir unsicher, ob dein Unternehmen bei einem Rohrbruch oder anderen Sachschäden wirklich nur die Reparaturkosten abgesichert hat – oder auch die weiterlaufenden Fixkosten bei einem Betriebsausfall? Wir prüfen deine gewerblichen Policen auf Herz und Nieren und zeigen dir, wo gefährliche Deckungslücken bei Leitungswasser- und Betriebsunterbrechungsschäden lauern. So kannst du sicherstellen, dass dein Betrieb im Ernstfall nicht nur repariert wird, sondern auch finanziell handlungsfähig bleibt.

Seit 1993 von Kunden bestbewertet! 4.8 / 5.0
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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”