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Sie haben einen Haftpflichtschaden? 

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden informieren Sie ausnahmslos umgehend die Polizei. Wählen Sie in Notfällen oder bei Nichtvorhandensein der örtlichen Polzeirufnummer die  bundesweit geltende 110.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollten dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht.

Kam es zu einem Brand?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Informieren Sie umgehend die Feuerwehr über die bundesweite Rufnummer 112, wenn es noch brennt beziehungsweise wenn es sich um einen größeren Brandbereich gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache beziehungsweise den Brandherd, wenn dies noch möglich ist. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. 
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. 
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Blitz und Überspannung bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf ihre Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern erkennbar.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei, beziehungsweise holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenshöhe zunächst selbst mithilfe von Preisvergleichen.

Liegt ein durch Sturm bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Leitungswasser bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuteilung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur
    Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Liegt ein durch Einbruch bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasung, etc.). 
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird. 
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst. 
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Gutachter bitte immer in Abstimmung mit dem Versicherer oder uns beauftragen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Liegt ein durch das KFZ bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine „Wildbescheinigung“ vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden
    auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie
    Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den
    Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem
    Versicherer abzustimmen!

Liegt ein durch Unfall bedingter Schaden vor?

Bitte befolgen Sie die nachstehenden Hinweise, um eine bestmögliche Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein professionelles Handeln ist für Sie als Versicherungsnehmer besonders wichtig, da eine Nichtbeachtung zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann und die Schadensregulierung erschwert.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der
    Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Werkverkehrversicherung: Schutz beim Transport, der wirklich zählt

  • Christian Weidinger
  • 5 Minuten Lesezeit

Ein Verkehrsunfall ist immer unangenehm: Blechschaden, Zeitdruck, Ärger mit Kunden. Doch während die Aufmerksamkeit oft auf dem Fahrzeug selbst liegt, vergessen viele Unternehmer, was wirklich ins Geld geht: die Ladung. Material, Werkzeuge, Maschinen – alles, was transportiert wird, kann zum finanziellen Risiko werden.

Viele denken: „Ich hab doch eine Kfz-Versicherung.“ Stimmt – aber die schützt nur das Fahrzeug. Was fehlt, ist der Schutz für den Werkverkehr.

Was die Kfz-Versicherung nicht abdeckt

Eine klassische Kfz-Versicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug. Sie springt ein bei:

  • Unfall durch Eigen- oder Fremdverschulden
  • Kollisionen, Diebstahl des Autos
  • Brand oder Vandalismus am Fahrzeug

Doch das Material, die Werkzeuge, Maschinen oder Baustoffe im Fahrzeug? Das bleibt außen vor. Ein verlorenes Werkzeugset, ein beschädigter Baucontainer oder gestohlenes Material kann innerhalb kürzester Zeit existenzbedrohende Kosten verursachen. Die Werkverkehrversicherung daher ein zentraler Baustein für kleine und mittlere Unternehmen.

Werkverkehrversicherung: Der Schutz für das, was wirklich zählt

Die Werkverkehrversicherung ist der Schutz, der Unternehmern wirklich hilft. Sie deckt ab:

✔️ Eigene Waren und Materialien
✔️ Werkzeuge und Maschinen
✔️ Transport außerhalb des Fahrzeugs – zum Beispiel gestohlene Werkzeuge aus Anhänger oder Baucontainer

Mit dieser Absicherung wird nicht nur der Schaden am Fahrzeug kompensiert, sondern der gesamte Wertfluss Ihres Betriebs abgesichert. Für alle, die transportieren, montieren, liefern oder Baustellen beliefern, ist das kein Luxus, sondern elementarer Schutz.

Praxisbeispiel: Wenn Ladung fehlt, läuft der Betrieb nicht

Stellen Sie sich vor: Ein Handwerksbetrieb transportiert Werkzeuge und Material zu einer Baustelle. Über Nacht wird aus dem gesicherten Anhänger gestohlen. Die Folge:

  • Aufträge können nicht ausgeführt werden
  • Mitarbeiter stehen untätig herum
  • Projekte verzögern sich
  • Umsatzverluste summieren sich

Schon eine Woche Stillstand kann leicht 5-stellige Kosten verursachen – für kleine und mittlere Betriebe oft existenzbedrohlich. Eine Studie des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft zeigt, dass fehlender Transport- und Werkverkehrsschutz zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen kann.

Theorie vs. Realität: Warum Standardlösungen nicht reichen

Viele Unternehmer verlassen sich auf Standardlösungen oder die Kfz-Versicherung. Doch in der Praxis wirken viele Faktoren, die zu Schäden führen:

  • Unzureichend gesicherte Ladung
  • Diebstahl von Anhängern oder Baucontainern
  • Unfälle auf Baustellen oder beim Entladen
  • Naturgewalten während des Transports

Die Werkverkehrversicherung schließt diese Lücken und sorgt dafür, dass nicht nur der Schaden am Fahrzeug, sondern auch die verlorene Ladung und entgangene Einnahmen abgesichert sind.

So schützt die Werkverkehrversicherung Ihren Betrieb

Eine umfassende Werkverkehrversicherung für kleine und mittlere Betriebe umfasst:

  1. Transport abgesicherter Güter
    Waren, Maschinen, Werkzeuge – während der Fahrt und beim Be- und Entladen.
  2. Diebstahlschutz
    Auch, wenn Materialien aus Anhängern oder Baucontainern entwendet werden.
  3. Schäden durch Unfall, Sturm oder Vandalismus
    Nicht nur am Fahrzeug, sondern auch an der Ladung.
  4. Absicherung von Folgekosten
    Wenn Ausfallzeiten, Ersatzbeschaffungen oder Expresslieferungen notwendig werden.

Damit bleibt der Betrieb auch bei unvorhergesehenen Ereignissen handlungsfähig und liquide. Die Versicherungswirtschaft bestätigt, dass KMU ohne Werkverkehrversicherung deutlich höheren finanziellen Risiken ausgesetzt sind.

Praxis-Tipps für Unternehmer

Damit Werkverkehr wirklich schützt, sollten Betriebe folgende Punkte beachten:

  • Ladungssicherung prüfen: Ausreichende Zurrgurte, stabile Halterungen und sichere Verpackung.
  • Dokumentation: Notieren Sie, welche Materialien transportiert werden, und fotografieren Sie wertvolle Güter.
  • Prüfung des Versicherungsschutzes: Sind alle transportierten Werte abgedeckt? Sind Diebstahl, Unfall und Folgekosten enthalten?
  • Regelmäßige Updates: Prüfen Sie Ihre Versicherungssummen regelmäßig und passen Sie sie an veränderte Transportvolumina an.

Eine Kombination aus präventiver Ladungssicherung und Werkverkehrversicherung minimiert Schäden und spart langfristig Kosten.

Warum regionale Experten helfen

Gerade kleine und mittelständische Betriebe in Oberpfalz und Oberfranken profitieren von regionalen Versicherungsmaklern. Sie kennen typische Risiken und Transportrouten, wissen um branchenspezifische Besonderheiten und können im Schadensfall schnell reagieren.

Vorteile regionaler Partner:

  • Persönliche Beratung vor Ort
  • Kenntnis lokaler Risiken und Baustellen
  • Schnelle Abwicklung bei Schäden
  • Unterstützung bei Sonderfällen, z. B. Maschinen oder wertvolle Werkzeuge

Fazit: Schutz, der wirklich zählt

Die Kfz-Versicherung schützt das Fahrzeug. Die Werkverkehrversicherung schützt das, was wirklich ins Geld geht. Für Betriebe, die regelmäßig transportieren, liefern oder montieren, ist sie kein Luxus, sondern strategischer Risikoschutz.


Sie sind sich unsicher, ob Ihre Kfz-Versicherung im Ernstfall auch Werkzeuge, Material und transportierte Waren abdeckt – oder ob genau dort eine gefährliche Lücke besteht? Wir prüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf Herz und Nieren und zeigen Ihnen, wo bei Werkverkehr, Diebstahl und Transportschäden unnötige Risiken lauern. So stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb auch dann handlungsfähig bleibt, wenn unterwegs nicht nur das Fahrzeug, sondern vor allem der Inhalt zum echten Problem wird.

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„100% zufrieden! Ich kann nur Lobenswertes sagen. Perfekter, freundlicher Service.”